Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)
Vortrag
03. August 2020
- 20. September 2020
in München
Zielgruppe
- Führungskräfte (z. B. Meister, Vorarbeiter, Betriebsleiter,
Teamleiter)
- Werks- und Geschäftsleitung
- Personalabteilung
- Betriebs-/Personalräte
Referenten
- Klara Neurohr
Inhalte
Arbeitgeber sind auf Grund Ihrer gesetzlichen Verpflichtungen, (§167 Abs.2 SGB IX), gehalten Ihren Mitarbeiter/Innen nach längerer Arbeitsunfähigkeit (ab sechs Wochen bzw. 42 Kalendertagen in den vergangenen zwölf Monaten) Maßnahmen zur Vermeidung weiterer
Arbeitsunfähigkeitszeiten und zur möglichst schnellen Wiedereingliederung in das Arbeitsleben anzubieten. Arbeitgeber haben mit den Betroffenen zusammen (sowie ggf. mit weiteren Beteiligten) Maßnahmen der Wiedereingliederung zu erwägen. Insbesondere wird geklärt, mit welchen Leistungen und Hilfen erneuter Arbeitsunfähigkeit vorgebeugt und damit der Arbeitsplatz erhalten werden kann.
Programmablauf
> Inhalte und Ziele des BEM-Verfahrens
> Einführung eines auf den betrieblichen Bedarf
abgestimmten BEM-Prozesses
> Arbeits- und Praxishilfen
> Unterstützungsmöglichkeiten durch zertifizierte
Integrationsberatung
Ziel
Sensibilisierung für Betriebliches Eingliederungsmanagement,
Kennenlernen von Lösungsansätzen und erfolgreichen
Handlungsansätzen.
max.15 Teilnehmer, mind. 5 Teilnehmer
Veranstaltungsort
Gesundheitszentrum München-Süd
Grünwalder Str. 1
81547 München
Tel.: 089/697994-30
Fax: 089 697994 590
Bedingungen
AGB´s Veranstaltungen
Anmeldung:
Die schriftliche Anmeldung erfolgt mit Angaben zu Teilnehmer und Firma. Nach erfolgter Anmeldung erhalten Sie eine Anmeldebestätigung. Schriftliche Stornierungen sowie Umbuchungen können bis 4 Wochen vor Veranstaltungstermin vorgenommen werden. Nach diesem Zeitpunkt und bis zu einer Woche vor Termin werden 50% der Teilnahmegebühren, später die Gesamtgebühr erhoben. Keinerlei Kosten entstehen, wenn ein Ersatzteilnehmer angemeldet wird.
Ausnahmen:
Änderungen und Verlegungen der Veranstaltung bleiben der BAD GmbH vorbehalten. In Ausnahmefällen kann es daher zu einer Änderung bei Inhalt und Ablauf der Veranstaltung sowie dem Einsatz von Dozenten gegenüber der Ausschreibung kommen. Der Gesamtcharakter der Veranstaltung bleibt gewahrt.
Die BAD GmbH ist berechtigt, Veranstaltungen wegen der Verhinderung und Erkrankung von Dozenten, aufgrund höherer Gewalt oder mangels ausreichender Anmeldungen abzusagen. Im letzten Fall wird die Mitteilung über den Ausfall der Veranstaltung spätestens zwei Wochen vor dem Termin erfolgen. Die Teilnehmer werden über die Absage der Veranstaltung unverzüglich unterrichtet und erhalten bereits gezahlte Gebühren rückerstattet.