BEM - Betriebliches Eingliederungsmanagement im Unternehmen implementieren und optimieren
Webinar
29. Mai 2024
09:30 - 11:30 Uhr
Zielgruppe
Für alle Mitarbeitenden, insbesondere Führungs- und Fachkräfte aus allen Bereichen und Branchen, Personal- und Betriebsräte, Mitarbeitende aus dem Arbeits- und Gesundheitsschutz, Personalreferent*innen, BGM-Beauftragte
Referenten
- Ronny Kretzschmar
- Annette Otto
Inhalte
Krankheitsbedingte Fehlzeiten schlagen sich nicht nur in hohen Entgeltfortzahlungen nieder, sondern können auch die innerbetrieblichen Abläufe erheblich stören. In der heutigen Arbeitswelt sind die Mitarbeitenden eines Unternehmens eine der bedeutsamsten Ressourcen. Umso wichtiger ist die Auseinandersetzung mit den Fragestellungen nach dem Erhalt der Arbeitsfähigkeit sowie der Gesundheit der Beschäftigten. Damit länger erkrankte Mitarbeitende mit neuer Kraft und Motivation an ihren Arbeitsplatz zurückkehren, gibt es das gesetzlich vorgeschriebene Betriebliche Eingliederungsmanagement. Oft fehlt im Betrieb jedoch die Expertise für eine individuelle Wiedereingliederung. Im Rahmen unser Veranstaltung vermitteln unsere erfahrenen Referent*innen grundlegendes Wissen und teilen ihre Erfahrungen über sinnvolle sowie praxisnahe Strategien zur Umsetzung des Verfahrens. Wir möchten hierzu gern mit Ihnen in den Austausch gehen, um auch den BEM-Prozess in Ihrem Unternehmen strukturiert einzurichten oder Potentiale zur optimalen Gestaltung auszuschöpfen.
Programmablauf
- Voraussetzungen für ein erfolgreiches BEM
- Rechtliche Grundlagen und Rahmenbedingungen
- Aufgaben und Rollen verschiedener innerbetrieblicher und außerbetrieblicher Akteure
- Anforderungen des Datenschutzes
- Fachgerechte Dokumentation
- Hilfe und Unterstützungsmöglichkeiten für Betroffene und Unternehmen
- Aus der Praxis: Strategien und Umsetzungsmöglichkeiten
- Erfahrungsaustausch
Bedingungen
AGB´s Veranstaltungen
Anmeldung:
Die schriftliche Anmeldung erfolgt mit Angaben zu Teilnehmer*in und Firma. Nach erfolgter Anmeldung erhalten Sie eine Anmeldebestätigung. Schriftliche Stornierungen sowie Umbuchungen können bis zu 4 Wochen vor Veranstaltungstermin kostenfrei vorgenommen werden. Nach diesem Zeitpunkt und bis zu einer Woche vor Termin werden 50% der Teilnahmegebühren fällig. Danach und bei Nichterscheinen (gleich aus welchem Grund) ist die volle Gebühr zu entrichten. Keinerlei Kosten entstehen, wenn ein Ersatzteilnehmer*in angemeldet wird.
Ausnahmen:
Änderungen und Verlegungen der Veranstaltung bleiben der BAD GmbH vorbehalten. In Ausnahmefällen kann es daher zu einer Änderung bei Inhalt und Ablauf der Veranstaltung sowie dem Einsatz von Dozenten gegenüber der Ausschreibung kommen. Der Gesamtcharakter der Veranstaltung bleibt gewahrt.
Die BAD GmbH ist berechtigt, Veranstaltungen wegen der Verhinderung und Erkrankung von Dozenten, aufgrund höherer Gewalt oder mangels ausreichender Anmeldungen abzusagen. Im letzten Fall wird die Mitteilung über den Ausfall der Veranstaltung spätestens zwei Wochen vor dem Termin erfolgen. Die Teilnehmer*innen werden über die Absage der Veranstaltung unverzüglich unterrichtet und erhalten bereits gezahlte Gebühren rückerstattet.