Befähigte Person zur Prüfung von Leitern und Tritten

  • Arbeitsschutz
  • Arbeitssicherheit

Seminar

30. September 2021
08:30 - 13:30 Uhr

in Bremen

399,00 €zzgl. MwSt.

Ihre Kontaktperson

Ralf Bätjer

E-Mail senden

Zielgruppe

Diese Veranstaltung richtet sich an Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Sicherheitsbeauftragte, Beschäftigte, die als „befähigte Personen“ eingesetzt werden sollen und alle Interessierten.

Inhalte

Leitern und Tritte stellen eine Gefahr dar, wenn sie in mangelhaftem Zustand sind oder unsachgemäß genutzt werden. Besitzt ein Unternehmen mehrere Leitern und Tritte, so ist es verpflichtet, diese regelmäßig kontrollieren und prüfen zu lassen. Oftmals werden diese Prüfungen nicht durchgeführt, so dass Risiken nicht rechtzeitig erkannt werden und die Unfallgefahr steigt. Die Aufgabe der regelmäßigen Kontrolle ist an eine befähigte Person zu übergeben, die über ausreichend Erfahrung und Kenntnisse verfügt und die entsprechende Sachkunde nachweisen kann. Durch Einhaltung der Prüf-pflicht werden sowohl die Bestimmungen des Arbeitsschutzgesetzes als auch der Betriebssicherheitsverordnung erfüllt. Im Rahmen des Seminars lernen die Teilnehmenden, wie eine effektive Präventionsarbeit aussieht, die für sichere Arbeitsbedingungen auf Leitern und Tritten sorgt. Der Schwerpunkt der Veranstaltung liegt in der Umsetzung in die betriebliche Praxis.

Themenschwerpunkte

▶Rechtliche Grundlagen

▶Aufgaben, Rechte und Pflichten der befähigten Person

▶Übersicht der Leitern und Tritte nach DIN-Normen, Anforderungen und Einsatzmöglichkeiten

▶Konstruktion, Kennzeichnung und Sicherheitsanforderungen

▶Benutzung, Überwachung und Wartung

▶Unfallbeispiele

▶Eingriffsmöglichkeiten der befähigten Person

 

Veranstaltungsort

Gesundheitszentrum Bremen

Am Waller Freihafen 1a
28217 Bremen
Tel.: 0421 598130
Fax: 0421 59813-111

Routenplaner

Bedingungen

AGB´s Veranstaltungen

Anmeldung:
Die schriftliche Anmeldung erfolgt mit Angaben zu Teilnehmer und Firma. Nach erfolgter Anmeldung erhalten Sie eine Anmeldebestätigung. Schriftliche Stornierungen sowie Umbuchungen können bis 4 Wochen vor Veranstaltungstermin kostenlos vorgenommen werden. Nach diesem Zeitpunkt und bis zu einer Woche vor Termin werden 50% der Teilnahmegebühren, später die Gesamtgebühr erhoben. Keinerlei Kosten entstehen, wenn ein Ersatzteilnehmer angemeldet wird.

Ausnahmen:
Änderungen und Verlegungen der Veranstaltung bleiben der BAD GmbH vorbehalten. In Ausnahmefällen kann es daher zu einer Änderung bei Inhalt und Ablauf der Veranstaltung sowie dem Einsatz von Dozenten gegenüber der Ausschreibung kommen. Der Gesamtcharakter der Veranstaltung bleibt gewahrt.
Die BAD GmbH ist berechtigt, Veranstaltungen wegen der Verhinderung und Erkrankung von Dozenten, aufgrund höherer Gewalt oder mangels ausreichender Anmeldungen abzusagen. Im letzten Fall wird die Mitteilung über den Ausfall der Veranstaltung spätestens zwei Wochen vor dem Termin erfolgen. Die Teilnehmer werden über die Absage der Veranstaltung unverzüglich unterrichtet und erhalten bereits gezahlte Gebühren rückerstattet.