Ausbildung zum/ zur Sicherheitsbeauftragten - Grundlehrgang

Ausbildung gemäß SGB VII §22, DGUV V1 § 20

  • Arbeitsschutz
  • Arbeitssicherheit
  • Gefährdungsbeurteilung
  • Sicherheit

Webinar

04. Februar 2025
- 06. Februar 2025

Ausgebucht

Ihre Kontaktperson

Kai Walter

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Zielgruppe

Alle Personen, die Aufgaben als Sicherheitsbeauftragter im Betrieb wahrnehmen sollen.

Teilnehmer:
max. 20 Teilnehmer (mind. 5 Teilnehmer)

Referenten

  • Petra Pöhls

Inhalte

Unternehmen mit mehr als 20 Beschäftigten müssen nach §22 SGB VII einen Sicherheitsbeauftragten bestellen. Dieser Grundlehrgang vermittelt Ihnen das für diese Aufgabe notwendige Fachwissen. Qualifizierung von Personen zur Wahrnehmung der Aufgaben des Sicherheitsbeauftragten gemäß den rechtlichen Vorgaben. Teilnehmerinnen und Teilnehmer erhalten fundiertes fachliches Wissen für die Tätigkeit als Sicherheitsbeauftragte und Sicherheitsbeauftragter.

Programmablauf

Inhalt

  • Rechtsstruktur Arbeitsschutz
  • Funktionen im Arbeitsschutz
  • Aufgaben des Sicherheitsbeauftragten: Unfälle vermeiden und bewerten, Erkennen von Gefährdungen, Persönliche Schutzausrüstung

Sie erhalten fundiertes fachliches Know-how für die Tätigkeit als Sicherheitsbeauftragter

Teilnehmer
max. 20 Teilnehmer (min. 5 Teilnehmer)

Bedingungen

Teilnehmer: mindestens 5 Teilnehmer

Anmeldung: Die schriftliche Anmeldung erfolgt mit Angaben zu Teilnehmer und Firma. Nach erfolgter Anmeldung erhalten Sie eine Anmeldebestätigung. Schriftliche Stornierungen sowie Umbuchungen können bis 2 Wochen vor Veranstaltungstermin vorgenommen werden. Nach diesem Zeitpunkt wird die Gesamtgebühr erhoben. Keinerlei Kosten entstehen, wenn ein Ersatzteilnehmer angemeldet wird.

Bedingungen zur Abmeldung

Änderungen und Verlegungen der  Veranstaltung bleiben der BAD GmbH vorbehalten. In Ausnahmefällen kann es daher zu einer Änderung bei Inhalt und Ablauf der Veranstaltung sowie dem Einsatz von Dozenten gegenüber der Ausschreibung kommen. Der Gesamtcharakter der Veranstaltung bleibt gewahrt. Die BAD GmbH ist berechtigt, Veranstaltungen wegen der Verhinderung und Erkrankung von Dozenten, aufgrund höherer Gewalt oder mangels ausreichender Anmeldungen abzusagen. Im letzten Fall wird die Mitteilung über den Ausfall der Veranstaltung spätestens zwei Wochen vor dem Termin erfolgen. Die Teilnehmer werden über die Absage der Veranstaltung unverzüglich unterrichtet und erhalten bereits gezahlte Gebühren rückerstattet.