Ausbildung zum/zur Sicherheitsbeauftragten

Grundlehrgang

  • Arbeitsschutz
  • Arbeitssicherheit
  • Sicherheit

Seminar

15. Mai 2025
- 19. Mai 2025

in Hannover

539,00 € zzgl. MwSt.

Ihre Kontaktperson

Caroline Bode

Tel. 051170906041
Fax 051170906050

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Zielgruppe

Mitarbeitende aus allen Tätigkeitsbereichen, die die Aufgaben von Sicherheitsbeauftragten übernehmen sollen

Referenten

  • Peter Rost

Inhalte

Unternehmen mit mehr als 20 Beschäftigten müssen nach §22 SGB VII einen Sicherheitsbeauftragten bestellen. Dieser Grundlehrgang vermittelt Ihnen das für diese Aufgabe notwendige Fachwissen. Qualifizierung von Personen zur Wahrnehmung der Aufgaben des Sicherheitsbeauftragten gemäß den rechtlichen Vorgaben. Teilnehmerinnen und Teilnehmer erhalten fundiertes fachliches Wissen für die Tätigkeit als Sicherheitbeauftragte und Sicherheitsbeauftragter

Programmablauf

Themenschwerpunkte

  • Einführung in den Arbeits- und Gesundheitsschutz/-rechtliche Grundlagen
  • Arbeitsschutzorganisation und Aufgaben der Beteiligten im Arbeitssystem
  • Aufgaben, Rechte und Pflichten der Sicherheitsbeauftragten sowie Erläuterungen der rechtssicheren Organisation anhand von Fallbeispielen
  • Die Gefährdungsbeurteilung gemäß ArbSchG
  • Grundlagen der Gefahrenerkennung im Betrieb
  • Motivation und Kommunikation im Bereich Arbeitsschutz
  • Notfallmanagement
  • Arbeits- und Wegeunfälle

6-20Teilnehmende, Preis pro Person inkl. Unterlagen und Verpflegung

Veranstaltungsort

Gesundheitszentrum Hannover

Vahrenwalder Straße 247
30179 Hannover
Tel.: 0511 7090600
Fax: 0511/709060-10

Routenplaner

Anfahrtsbeschreibung

BG prevent Gesundheitszentrum Hannover

Vahrenwalder Strasse 247

30179 Hannover

Hannover ☎ 0511 7090600

Bedingungen

AGB Veranstaltungen

Anmeldung:
Die schriftliche Anmeldung erfolgt mit Angaben zu Teilnehmer*in und Firma. Nach erfolgter Anmeldung erhalten Sie eine Anmeldebestätigung. Schriftliche Stornierungen sowie Umbuchungen können bis vier Wochen vor Veranstaltungstermin kostenlos vorgenommen werden. Nach diesem Zeitpunkt und bis zu einer Woche vor Termin werden 50 Prozent der Teilnahmegebühren, später die Gesamtgebühr erhoben. Keinerlei Kosten entstehen, wenn ein/e Ersatzteilnehmer*in angemeldet wird.

Ausnahmen:
Änderungen und Verlegungen der Veranstaltung bleiben der BG prevent GmbH vorbehalten. In Ausnahmefällen kann es daher zu einer Änderung bei Inhalt und Ablauf der Veranstaltung sowie dem Einsatz von Dozent*innen gegenüber der Ausschreibung kommen. Der Gesamtcharakter der Veranstaltung bleibt gewahrt.
Die BG prevent GmbH ist berechtigt, Veranstaltungen wegen der Verhinderung und Erkrankung von Dozent*innen, aufgrund höherer Gewalt oder mangels ausreichender Anmeldungen abzusagen. Im letzten Fall wird die Mitteilung über den Ausfall der Veranstaltung spätestens zwei Wochen vor dem Termin erfolgen. Die Teilnehmenden werden über die Absage der Veranstaltung unverzüglich unterrichtet und erhalten bereits gezahlte Gebühren rückerstattet.