Ausbildung zum Sicherheitsbeauftragten
Seminar
20. März 2025
- 22. März 2025
in Schweinfurt
Zielgruppe
Jeder der sich dazu berufen fühlt.
Es werden keine Anforderungen an die Qualifikation gesetzt. Jedoch sollte der berufene Mitarbeiter über soziale Kompetenz verfügen.
Referenten
- Steffen Scheller
Inhalte
- Allgemeine Stellung des Sicherheitsbeauftragten im Betrieb
- Unfalluntersuchung
- Unterweisung
- Gefährdungsbeurteilung
- Betriebsanweisung
- Transport und Logistik
- Brandschutz
- Fremdfirmen
- Bildschirmarbeitsplätze
- Verkehrssicherheit
- Arbeitsplatz und Arbeitsmittel
- Strom
- Lärm
- Grundlagen Gefahrstoffe
- Hautschutz
- Leitern und Tritte
- PSA
- Konfliktmanagement
- Sucht
- Erste Hilfe
Programmablauf
1. Seminartag
- 8:30 Uhr - Begrüßung durch den Referenten
- 8:45 Uhr - Vorstellungsrunde Teilnehmer
- 9:00 Uhr – bis ca. 16:00 Uhr - Bearbeiten Lehrgangsunterlagen
2. Seminartag
- 8:30 Uhr - 16:00 Uhr - Bearbeiten Lehrgangsunterlagen
Veranstaltungsort
Gesundheitszentrum Schweinfurt
Athenstraße 1
97424 Schweinfurt
Tel.: 09721/28821
Fax: 09721/28837
Bedingungen
AGB´s Veranstaltungen
Anmeldung:
Die schriftliche Anmeldung erfolgt mit Angaben zu Teilnehmer und Firma. Nach erfolgter Anmeldung erhalten Sie eine Anmeldebestätigung. Schriftliche Stornierungen sowie Umbuchungen können bis 4 Wochen vor Veranstaltungstermin kostenlos vorgenommen werden. Nach diesem Zeitpunkt und bis zu einer Woche vor Termin werden 50% der Teilnahmegebühren, später die Gesamtgebühr erhoben. Keinerlei Kosten entstehen, wenn ein Ersatzteilnehmer angemeldet wird.
Ausnahmen:
Änderungen und Verlegungen der Veranstaltung bleiben der BAD GmbH vorbehalten. In Ausnahmefällen kann es daher zu einer Änderung bei Inhalt und Ablauf der Veranstaltung sowie dem Einsatz von Dozenten gegenüber der Ausschreibung kommen. Der Gesamtcharakter der Veranstaltung bleibt gewahrt.
Die BAD GmbH ist berechtigt, Veranstaltungen wegen der Verhinderung und Erkrankung von Dozenten, aufgrund höherer Gewalt oder mangels ausreichender Anmeldungen abzusagen. Im letzten Fall wird die Mitteilung über den Ausfall der Veranstaltung spätestens zwei Wochen vor dem Termin erfolgen. Die Teilnehmer werden über die Absage der Veranstaltung unverzüglich unterrichtet und erhalten bereits gezahlte Gebühren rückerstattet.