Ausbildung zum Sicherheitsbeauftragten
Seminar
28. November 2023
- 30. November 2023
in Kaiserslautern
Zielgruppe
Mitarbeiter aus allen Tätigkeitsbereichen, die die Aufgaben von Sicherheitsbeauftragten übernehmen sollen.
Referenten
- Dipl.-Ing. Frank Caspary

Inhalte
Im Rahmen dieses Seminars werden die angehenden Sicherheitsbeauftragten auf ihre neuen Aufgaben umfassend vorbereitet und lernen, wie sie motivierend auf die Mitarbeiter einwirken können. Der erste Schulungstag beginnt 08.30 Uhr, der letzte Schulungstag endet ca. gegen 17.00 Uhr.
Programmablauf
Themenschwerpunkte
- Einführung in den Arbeits- und Gesundheitsschutz / Rechtliche Grundlagen
- Arbeitsschutzorganisation und Aufgaben der Beteiligten im Arbeitssystem
- Aufgaben, Rechte und Pflichten der Sicherheitsbeauftragten sowie Erläuterungen der rechtssicheren Organisation anhand von Fallbeispielen
- Die Gefährdungsbeurteilung gemäß ArbSchG
- Grundlagen der Gefahrenerkennung im Betrieb
- Motivation und Kommunikation im Bereich Arbeitsschutz
- Notfallmanagement
- Arbeits- und Wegeunfälle
Veranstaltungsort
Gesundheitszentrum Kaiserslautern
Merkurstr. 9 (gegenüber Schuhcenter)
67663 Kaiserslautern
Tel.: 0631 3709270
Fax: 0631/ 370 927 290
Bedingungen
AGB Veranstaltungen
Anmeldung:
Die schriftliche Anmeldung erfolgt mit Angaben zu Teilnehmer*in und Firma. Nach erfolgter Anmeldung erhalten Sie eine Anmeldebestätigung. Schriftliche Stornierungen sowie Umbuchungen können bis vier Wochen vor Veranstaltungstermin kostenlos vorgenommen werden. Nach diesem Zeitpunkt und bis zu einer Woche vor Termin werden 50 Prozent der Teilnahmegebühren, später die Gesamtgebühr erhoben. Keinerlei Kosten entstehen, wenn ein/e Ersatzteilnehmer*in angemeldet wird.
Ausnahmen:
Änderungen und Verlegungen der Veranstaltung bleiben der BAD GmbH vorbehalten. In Ausnahmefällen kann es daher zu einer Änderung bei Inhalt und Ablauf der Veranstaltung sowie dem Einsatz von Dozent*innen gegenüber der Ausschreibung kommen. Der Gesamtcharakter der Veranstaltung bleibt gewahrt.
Die BAD GmbH ist berechtigt, Veranstaltungen wegen der Verhinderung und Erkrankung von Dozent*innen, aufgrund höherer Gewalt oder mangels ausreichender Anmeldungen abzusagen. Im letzten Fall wird die Mitteilung über den Ausfall der Veranstaltung spätestens zwei Wochen vor dem Termin erfolgen. Die Teilnehmenden werden über die Absage der Veranstaltung unverzüglich unterrichtet und erhalten bereits gezahlte Gebühren rückerstattet.