Ausbildung zum/r Brandschutzhelfer/in in Theorie und Praxis

Ausbildung gemäß ArbSchG §10, DGUV Vorschrift 1 § 22, ASR A2.2

  • Arbeitsschutz
  • Arbeitssicherheit
  • Brandschutz
  • Explosionsschutz
  • Gefährdungsbeurteilung
  • Sicherheit

Seminar

16. Juni 2025
09:00 - 13:00 Uhr

in München

Ausgebucht

Ihre Kontaktperson

Kai Walter

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Zielgruppe

Alle Personen mit besonderen Brandschutzaufgaben im Betrieb.

Referenten

  • Veso Ilic

Inhalte

Qualifizierung von Personen zur Wahrnehmung von betrieblichen Brandschutzaufgaben gemäß den rechtlichen Vorgaben.

Programmablauf

Vorbeugender Brandschutz

  •  Rechtliche Grundlagen
  •  Aufgaben des Brandschutzhelfers
  •  Brandlehre (Zündquellen, Verbrennungsprozess)
  •  Brandverhütung und Betrieblicher Brandschutz
  •  Verhalten im Brandfall, Grundlagen der Evakuierung/Räumung

Abwehrender Brandschutz

  • Löschmittel und deren Wirkungsweise
  • Brandklassen und Brandarten
  • Feuerlöscher (Arten, Beschriftung, Handhabung)
  • Löschen von brennenden Personen

Praktische Löschübung und Löschtaktik am Fire-Trainer

Veranstaltungsort

Gesundheitszentrum München-Nord

Leopoldstraße 175
80804 München
Tel.: 089 69799430
Fax: 089/402 87 96 29

Routenplaner

Bedingungen

Teilnehmer: max. 12 Teilnehmer (mind.5 Teilnehmer)

Anmeldung: Die schriftliche Anmeldung erfolgt mit Angaben zu Teilnehmer und Firma. Nach erfolgter Anmeldung erhalten Sie eine Anmeldebestätigung. Schriftliche Stornierungen sowie Umbuchungen können bis 2 Wochen vor Veranstaltungstermin vorgenommen werden. Nach diesem Zeitpunkt wird die Gesamtgebühr erhoben. Keinerlei Kosten entstehen, wenn ein Ersatzteilnehmer angemeldet wird.

 

Bedingungen zur Abmeldung

Änderungen und Verlegungen der  Veranstaltung bleiben der BAD GmbH vorbehalten. In Ausnahmefällen kann es daher zu einer Änderung bei Inhalt und Ablauf der Veranstaltung sowie dem Einsatz von Dozenten gegenüber der Ausschreibung kommen. Der Gesamtcharakter der Veranstaltung bleibt gewahrt. Die BAD GmbH ist berechtigt, Veranstaltungen wegen der Verhinderung und Erkrankung von Dozenten, aufgrund höherer Gewalt oder mangels ausreichender Anmeldungen abzusagen. Im letzten Fall wird die Mitteilung über den Ausfall der Veranstaltung spätestens zwei Wochen vor dem Termin erfolgen. Die Teilnehmer werden über die Absage der Veranstaltung unverzüglich unterrichtet und erhalten bereits gezahlte Gebühren rückerstattet.