Ausbildung zum Brandschutzhelfer in Theorie und Praxis
Ausbildung gemäß ArbSchG §10, DGUV V1 § 22, ASR A2.2
Seminar
13. Oktober 2022
- 18. Oktober 2022
in Hallbergmoos
Zielgruppe
- Alle Personen mit besonderen Brandschutzaufgaben im Betrieb
Referenten
- Daniel Golling
Inhalte
Qualifizierung von Personen zur Wahrnehmung von betrieblichen Brandschutzaufgaben gemäß den rechtlichen Vorgaben
Die Ausbildung erfolgt hybrid
1. Teil Theorie von 08:30 – ca.10:30 Uhr via Microsoft Teams
2. Teil Praxis von 12:00 – ca.12:30 Uhr im Gesundheitszentrum München-Flughafen.
Wir bitten die Teilnehmer ca. 10 Minuten vor Beginn der Praxis mit wetterangepasster Kleidung am Veranstaltungsort (Zufahrt Parkbereich) zu sein.
Ausreichend Parkplätze befinden sich in der nahegelegenen Messerschmitt- sowie Dornierstraße.
Nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung erhalten die Teilnehmer ein Zertifikat.
Teilnehmer:
max. 8 Teilnehmer (mind. 4 Teilnehmer)
.
Programmablauf
Vorbeugender Brandschutz
- Rechtliche Grundlagen
- Aufgaben des Brandschutzhelfers
- Brandlehre (Zündquellen, Verbrennungsprozess)
- Brandverhütung und Betrieblicher Brandschutz
- Verhalten im Brandfall, Grundlagen der Evakuierung/Räumung
Abwehrender Brandschutz
- Löschmittel und deren Wirkungsweise
- Brandklassen und Brandarten
- Feuerlöscher (Arten, Beschriftung, Handhabung)
- Löschen von brennenden Personen
Praktische Löschübung und Löschtaktik am Fire-Trainer
Veranstaltungsort
Gesundheitszentrum München Flughafen
Lilienthalstraße 17
85399 Hallbergmoos
Tel.: 0811 5526 0
Fax: 0811 5526 99
Bedingungen
AGB´s Veranstaltungen
Anmeldung:
Die schriftliche Anmeldung erfolgt mit Angaben zu Teilnehmer und Firma. Nach erfolgter Anmeldung erhalten Sie eine Anmeldebestätigung. Schriftliche Stornierungen sowie Umbuchungen können bis 4 Wochen vor Veranstaltungstermin kostenlos vorgenommen werden. Nach diesem Zeitpunkt und bis zu einer Woche vor Termin werden 50% der Teilnahmegebühren, später die Gesamtgebühr erhoben. Keinerlei Kosten entstehen, wenn ein Ersatzteilnehmer angemeldet wird.
Ausnahmen:
Änderungen und Verlegungen der Veranstaltung bleiben der BAD GmbH vorbehalten. In Ausnahmefällen kann es daher zu einer Änderung bei Inhalt und Ablauf der Veranstaltung sowie dem Einsatz von Dozenten gegenüber der Ausschreibung kommen. Der Gesamtcharakter der Veranstaltung bleibt gewahrt.
Die BAD GmbH ist berechtigt, Veranstaltungen wegen der Verhinderung und Erkrankung von Dozenten, aufgrund höherer Gewalt oder mangels ausreichender Anmeldungen abzusagen. Im letzten Fall wird die Mitteilung über den Ausfall der Veranstaltung spätestens zwei Wochen vor dem Termin erfolgen. Die Teilnehmer werden über die Absage der Veranstaltung unverzüglich unterrichtet und erhalten bereits gezahlte Gebühren rückerstattet.