Ausbildung zum Brandschutzhelfer/in in Theorie und Praxis
Ausbildung gemäß DGUV Information 205-023, ASR A2.2
Seminar
04. Oktober 2024
10:00 - 14:00 Uhr
in Bonn
Zielgruppe
- Alle Beschäftigten im Unternehmen
Referenten
- Fachexperte Sicherheitstechnik
Inhalte
Qualifizierung von Personen zur Wahrnehmung von betrieblichen Brandschutzaufgaben (z.B. als Brandschutzhelfer) gemäß den rechtlichen Vorgaben.
Programmablauf
Die Vermeidung folgenschwerer Brände hängt wesentlich von der Wirksamkeit der Brandschutzmaßnahmen und -einrichtungen ab. Unsere Fachexperten vermitteln Ihnen die Kenntnisse des vorbeugenden, abwehrenden und organisatorischen Brandschutzes.
Vorbeugender Brandschutz
- Rechtliche Grundlagen
- Aufgaben des Brandschutzhelfers
- Brandlehre (Zündquellen, Verbrennungsprozess)
- Brandverhütung und Betrieblicher Brandschutz
- Verhalten im Brandfall, Grundlagen der Evakuierung/Räumung
Abwehrender Brandschutz
- Löschmittel und deren Wirkungsweise
- Brandklassen und Brandarten
- Feuerlöscher (Arten, Beschriftung, Handhabung)
- Löschen von brennenden Personen
Praktische Löschübung und Löschtaktik am Fire-Trainer
Teilnehmer: mind. 8, max. 20 Teilnehmer
Für Lehrkräfte an öffentlichen Schulen bieten wir eigene Brandschutzhelfer-Schulungen an.
Bitte Informieren Sie sich in der BAD-Broschüre „Rundum Gesund+ Sicher“ für Schulen im Regierungsbezirk Köln oder auf der BAD-Website für Lehrkräfte über die schulspezifischen Angebote.
Veranstaltungsort
Gesundheitszentrum Bonn
Herbert-Rabius-Str. 7
53225 Bonn
Tel.: 0228 62091-0
Fax: 0228 62091-300
Bedingungen
AGB Veranstaltungen
Anmeldung:
Die schriftliche Anmeldung erfolgt mit Angaben zu Teilnehmer*in und Firma. Nach erfolgter Anmeldung erhalten Sie eine Anmeldebestätigung. Schriftliche Stornierungen sowie Umbuchungen können bis vier Wochen vor Veranstaltungstermin kostenlos vorgenommen werden. Nach diesem Zeitpunkt und bis zu einer Woche vor Termin werden 50 Prozent der Teilnahmegebühren, später die Gesamtgebühr erhoben. Keinerlei Kosten entstehen, wenn ein/e Ersatzteilnehmer*in angemeldet wird.
Ausnahmen:
Änderungen und Verlegungen der Veranstaltung bleiben der BAD GmbH vorbehalten. In Ausnahmefällen kann es daher zu einer Änderung bei Inhalt und Ablauf der Veranstaltung sowie dem Einsatz von Dozent*innen gegenüber der Ausschreibung kommen. Der Gesamtcharakter der Veranstaltung bleibt gewahrt.
Die BAD GmbH ist berechtigt, Veranstaltungen wegen der Verhinderung und Erkrankung von Dozent*innen, aufgrund höherer Gewalt oder mangels ausreichender Anmeldungen abzusagen. Im letzten Fall wird die Mitteilung über den Ausfall der Veranstaltung spätestens zwei Wochen vor dem Termin erfolgen. Die Teilnehmenden werden über die Absage der Veranstaltung unverzüglich unterrichtet und erhalten bereits gezahlte Gebühren rückerstattet.