Ausbildung zum Brandschutzhelfer
Ausbildung gemäß ArbSchG §10, DGUV V1 § 22, ASR A2.2
Seminar
21. März 2025
- 22. März 2025
in Berlin
Zielgruppe
Alle Personen mit besonderen Brandschutzaufgaben im Betrieb.
Referenten
- Wolfgang Kölbach
Inhalte
Qualifizierung von Personen zur Wahrnehmung von betrieblichen Brandschutzaufgaben gemäß den rechtlichen Vorgaben.
Programmablauf
Inhalt
- Theoretische Ausbildung mit umfangreichem Lehrmaterial
- Praktische Löschübung und Löschtaktik am Fire-Trainer
- Lernzielkontrolle mit Zertifikat
Programmablauf
Vorbeugender Brandschutz
- Rechtliche Grundlagen
- Aufgaben des Brandschutzhelfers
- Brandlehre (Zündquellen, Verbrennungsprozess)
- Brandverhütung und Betrieblicher Brandschutz
- Verhalten im Brandfall, Grundlagen der Evakuierung/Räumung
Abwehrender Brandschutz
- Löschmittel und deren Wirkungsweise
- Brandklassen und Brandarten
- Feuerlöscher (Arten, Beschriftung, Handhabung)
- Löschen von brennenden Personen
Mittagspause
Löschübungen, Feuerlöscher-Handhabung
- Praktische Löschübung und Löschtaktik am Fire-Trainer
- unterschiedliche Löscher-Typen
- Übungen am Fire-Trainer
- Abschluss mit Zertifikat
Veranstaltungsort
Gesundheitszentrum Berlin-Wilmersdorf
Spichernstraße 2-3
10777 Berlin
Tel.: 030 3641160
Fax: 030 36 41 16 660
Anfahrtsbeschreibung
U-Bhf Spichernstraße
Parkplätze - Parkraumbewirtschaftung
Bedingungen
Anmeldung:
Die schriftliche Anmeldung erfolgt mit Angaben zu Teilnehmer und Firma. Nach erfolgter Anmeldung erhalten Sie eine Anmeldebestätigung. Schriftliche Stornierungen sowie Umbuchungen können bis 4 Wochen vor Veranstaltungstermin vorgenommen werden. Nach diesem Zeitpunkt und bis zu einer Woche vor Termin werden 50% der Teilnahmegebühren, später die Gesamtgebühr erhoben. Keinerlei Kosten entstehen, wenn ein Ersatzteilnehmer angemeldet wird.
Ausnahmen:
Änderungen und Verlegungen der Veranstaltung bleiben der BAD GmbH vorbehalten. In Ausnahmefällen kann es daher zu einer Änderung bei Inhalt und Ablauf der Veranstaltung sowie dem Einsatz von Dozenten gegenüber der Ausschreibung kommen. Der Gesamtcharakter der Veranstaltung bleibt gewahrt.
Die BAD GmbH ist berechtigt, Veranstaltungen wegen der Verhinderung und Erkrankung von Dozenten, aufgrund höherer Gewalt oder mangels ausreichender Anmeldungen abzusagen. Im letzten Fall wird die Mitteilung über den Ausfall der Veranstaltung spätestens zwei Wochen vor dem Termin erfolgen. Die Teilnehmer werden über die Absage der Veranstaltung unverzüglich unterrichtet und erhalten bereits gezahlte Gebühren rückerstattet.