Ausbildung zum Brandschutzhelfer

Ausbildung gemäß ArbSchG §10, DGUV V1 § 22, ASR A2.2

  • Brandschutz

Seminar

21. März 2025
- 22. März 2025

in Berlin

Ausgebucht

Ihre Kontaktperson

Alexandra Friz

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Zielgruppe

Alle Personen mit besonderen Brandschutzaufgaben im Betrieb.

Referenten

  • Wolfgang Kölbach

Inhalte

Qualifizierung von Personen zur Wahrnehmung von betrieblichen Brandschutzaufgaben gemäß den rechtlichen Vorgaben.

Programmablauf

Inhalt

  • Theoretische Ausbildung mit umfangreichem Lehrmaterial
  • Praktische Löschübung und Löschtaktik am Fire-Trainer
  • Lernzielkontrolle mit Zertifikat

Programmablauf

Vorbeugender Brandschutz

  • Rechtliche Grundlagen
  • Aufgaben des Brandschutzhelfers
  • Brandlehre (Zündquellen, Verbrennungsprozess)
  • Brandverhütung und Betrieblicher Brandschutz
  • Verhalten im Brandfall, Grundlagen der Evakuierung/Räumung

Abwehrender Brandschutz

  • Löschmittel und deren Wirkungsweise
  • Brandklassen und Brandarten
  • Feuerlöscher (Arten, Beschriftung, Handhabung)
  • Löschen von brennenden Personen

Mittagspause

Löschübungen, Feuerlöscher-Handhabung

  • Praktische Löschübung und Löschtaktik am Fire-Trainer
  • unterschiedliche Löscher-Typen
  • Übungen am Fire-Trainer
  • Abschluss mit Zertifikat

Veranstaltungsort

Gesundheitszentrum Berlin-Wilmersdorf

Spichernstraße 2-3
10777 Berlin
Tel.: 030 3641160
Fax: 030 36 41 16 660

Routenplaner

Anfahrtsbeschreibung

U-Bhf Spichernstraße

Parkplätze - Parkraumbewirtschaftung

Bedingungen

Anmeldung:

Die schriftliche Anmeldung erfolgt mit Angaben zu Teilnehmer und Firma. Nach erfolgter Anmeldung erhalten Sie eine Anmeldebestätigung. Schriftliche Stornierungen sowie Umbuchungen können bis 4 Wochen vor Veranstaltungstermin vorgenommen werden. Nach diesem Zeitpunkt und bis zu einer Woche vor Termin werden 50% der Teilnahmegebühren, später die Gesamtgebühr erhoben. Keinerlei Kosten entstehen, wenn ein Ersatzteilnehmer angemeldet wird.

Ausnahmen:

Änderungen und Verlegungen der Veranstaltung bleiben der BAD GmbH vorbehalten. In Ausnahmefällen kann es daher zu einer Änderung bei Inhalt und Ablauf der Veranstaltung sowie dem Einsatz von Dozenten gegenüber der Ausschreibung kommen. Der Gesamtcharakter der Veranstaltung bleibt gewahrt.

Die BAD GmbH ist berechtigt, Veranstaltungen wegen der Verhinderung und Erkrankung von Dozenten, aufgrund höherer Gewalt oder mangels ausreichender Anmeldungen abzusagen. Im letzten Fall wird die Mitteilung über den Ausfall der Veranstaltung spätestens zwei Wochen vor dem Termin erfolgen. Die Teilnehmer werden über die Absage der Veranstaltung unverzüglich unterrichtet und erhalten bereits gezahlte Gebühren rückerstattet.