Ausbildung zum Brandschutzhelfer
Ausbildung nach DGUV Information 205-023
Seminar
19. April 2023
- 20. April 2023
in Ulm
Zielgruppe
Alle Mitarbeiter im Unternehmen
Inhalte
Die Vermeidung folgenschwerer Brände hängt wesentlich von der Wirksamkeit der Brandschutzmaßnahmen und Einrichtungen ab. Unsere Fachexperten vermitteln Ihnen die Kenntnisse des vorbeugenden, abwehrenden und organisatorischen Brandschutzes.
Programmablauf
Vorbeugender Brandschutz
- Rechtliche Grundlagen
- Aufgaben des Brandschutzhelfers
- Brandlehre (Zündquellen, Verbrennungsprozess)
- Brandverhütung und Betrieblicher Brandschutz
- Verhalten im Brandfall, Grundlagen der Evakuierung/Räumung
Abwehrender Brandschutz
- Löschmittel und deren Wirkungsweise
- Brandklassen und Brandarten
- Feuerlöscher (Arten, Beschriftung, Handhabung)
- Löschen von brennenden Personen
Praktische Löschübung und Löschtaktik am Fire-Trainer Teilnehmer: min. 6, max. 15 Teilnehmer
Veranstaltungsort
Gesundheitszentrum Ulm/Geislingen
Daimlerstrasse 36
89079 Ulm
Tel.: 0731 400 696 0
Fax: 0731 400 696 807
Bedingungen
Anmeldung:
Die schriftliche Anmeldung erfolgt mit Angaben zu Teilnehmer und Firma. Nach erfolgter Anmeldung erhalten Sie eine Anmeldebestätigung. Schriftliche Stornierungen sowie Umbuchungen können bis 4 Wochen vor Veranstaltungstermin vorgenommen werden. Nach diesem Zeitpunkt und bis zu 2 Woche vor Termin werden 50% der Teilnahmegebühren, später die Gesamtgebühr erhoben. Keinerlei Kosten entstehen, wenn ein Ersatzteilnehmer angemeldet wird.
Ausnahmen:
Änderungen und Verlegungen der Veranstaltung bleiben der BAD GmbH vorbehalten. In Ausnahmefällen kann es daher zu einer Änderung bei Inhalt und Ablauf der Veranstaltung sowie dem Einsatz von Dozenten gegenüber der Ausschreibung kommen. Der Gesamtcharakter der Veranstaltung bleibt gewahrt.
Die BAD GmbH ist berechtigt, Veranstaltungen wegen der Verhinderung und Erkrankung von Dozenten, aufgrund höherer Gewalt oder mangels ausreichender Anmeldungen abzusagen. Im letzten Fall wird die Mitteilung über den Ausfall der Veranstaltung spätestens zwei Wochen vor dem Termin erfolgen. Die Teilnehmer werden über die Absage der Veranstaltung unverzüglich unterrichtet und erhalten bereits gezahlte Gebühren rückerstattet.