Ausbildung zum Brandschutzhelfer
Ausbildung gemäß ArbSchG §10, DGUV V1 § 22, ASR A2.2
Seminar
07. Juli 2021
- 08. Juli 2021
in Berlin-Mitte
Zielgruppe
Alle Personen mit besonderen Brandschutzaufgaben im Betrieb.
Referenten
- Sven Hartmann
Inhalte
Qualifizierung von Personen zur Wahrnehmung von betrieblichen Brandschutzaufgaben gemäß den rechtlichen Vorgaben.
Programmablauf
Vorbeugender Brandschutz
- Rechtliche Grundlagen
- Aufgaben des Brandschutzhelfers
- Brandlehre (Zündquellen, Verbrennungsprozess)
- Brandverhütung und Betrieblicher Brandschutz
- Verhalten im Brandfall, Grundlagen der Evakuierung/Räumung
Abwehrender Brandschutz
- Löschmittel und deren Wirkungsweise
- Brandklassen und Brandarten
- Feuerlöscher (Arten, Beschriftung, Handhabung)
- Löschen von brennenden Personen
- Praktische Löschübung und Löschtaktik am Fire-Trainer
- Abschluss mit Zertifikat
Löschübungen, Feuerlöscher-Handhabung
- unterschiedliche Löscher-Typen
- Übungen am Fire-Trainer
Teilnehmerzahl: Unter SARS-Cov-2-Auflagen nur 6 Teilnehmer per Veranstaltungstag!
Veranstaltungsort
Gesundheitszentrum Berlin - Mitte
Zimmerstraße 55
10117 Berlin-Mitte
Tel.: 030 20074710
Fax: 030 200 7471 999
Bedingungen
AGB´s Veranstaltungen
Anmeldung:
Die schriftliche Anmeldung erfolgt mit Angaben zu Teilnehmer und Firma. Nach erfolgter Anmeldung erhalten Sie eine Anmeldebestätigung. Schriftliche Stornierungen sowie Umbuchungen können bis 4 Wochen vor Veranstaltungstermin kostenlos vorgenommen werden. Nach diesem Zeitpunkt und bis zu zwei Wochen vor Termin werden 50% der Teilnahmegebühren, später die Gesamtgebühr erhoben. Keinerlei Kosten entstehen, wenn ein Ersatzteilnehmer angemeldet wird.
Ausnahmen:
Änderungen und Verlegungen der Veranstaltung bleiben der BAD GmbH vorbehalten. In Ausnahmefällen kann es daher zu einer Änderung bei Inhalt und Ablauf der Veranstaltung sowie dem Einsatz von Dozenten gegenüber der Ausschreibung kommen. Der Gesamtcharakter der Veranstaltung bleibt gewahrt.
Die BAD GmbH ist berechtigt, Veranstaltungen wegen der Verhinderung und Erkrankung von Dozenten, aufgrund höherer Gewalt oder mangels ausreichender Anmeldungen abzusagen. Im letzten Fall wird die Mitteilung über den Ausfall der Veranstaltung spätestens zwei Wochen vor dem Termin erfolgen. Die Teilnehmer werden über die Absage der Veranstaltung unverzüglich unterrichtet und erhalten bereits gezahlte Gebühren rückerstattet.