Arbeitsschutzorganisation – Unternehmerpflichten in der Praxis
Vortrag
26. November 2019
- 03. Dezember 2019
in Leipzig
Zielgruppe
Unternehmer und Arbeitgeber
Referenten
- Oliver Schwartz
Inhalte
Mit diesem Vortrag verschaffen wir ihnen einen Einstieg in das Thema Arbeitsschutz. Kurz und knapp erhalten Sie eine erste Übersicht über Ihre Pflichten als Unternehmer. Mit konsequentem Bezug auf das berufsgenossenschaftliche und staatliche Regelwerk geben wir Ihnen Hinweise zur praktischen Umsetzung. Darüber hinaus stellen wir Ihnen die Möglichkeiten der BAD GmbH vor, Sie zu unterstützen.
Programmablauf
Themenschwerpunkte:
- Gefährdungsbeurteilung
- Fachkraft für Arbeitssicherheit / Betriebsarzt, Sicherheitsbeauftragter
- Arbeitsschutzausschuss
- Betriebsanweisung, Arbeitsschutzunterweisung
- Gefahrstoffmanagement
- Brandschutz
- Prüfung von Arbeitsmitteln
- Gefährdungsbeurteilung Psychische Belastung
Veranstaltungsort
Gesundheitszentrum Leipzig
Dohnanyistraße 28/30
04103 Leipzig
Tel.: 0341 964550
Fax: 0341/9645530
Bedingungen
AGB´s Veranstaltungen
Anmeldung:
Die schriftliche Anmeldung erfolgt mit Angaben zu Teilnehmer und Firma. Nach erfolgter Anmeldung erhalten Sie eine Anmeldebestätigung. Schriftliche Stornierungen sowie Umbuchungen können bis 4 Wochen vor Veranstaltungstermin kostenlos vorgenommen werden. Nach diesem Zeitpunkt und bis zu einer Woche vor Termin werden 50% der Teilnahmegebühren, später die Gesamtgebühr erhoben. Keinerlei Kosten entstehen, wenn ein Ersatzteilnehmer angemeldet wird.
Ausnahmen:
Änderungen und Verlegungen der Veranstaltung bleiben der BAD GmbH vorbehalten. In Ausnahmefällen kann es daher zu einer Änderung bei Inhalt und Ablauf der Veranstaltung sowie dem Einsatz von Dozenten gegenüber der Ausschreibung kommen. Der Gesamtcharakter der Veranstaltung bleibt gewahrt.
Die BAD GmbH ist berechtigt, Veranstaltungen wegen der Verhinderung und Erkrankung von Dozenten, aufgrund höherer Gewalt oder mangels ausreichender Anmeldungen abzusagen. Im letzten Fall wird die Mitteilung über den Ausfall der Veranstaltung spätestens zwei Wochen vor dem Termin erfolgen. Die Teilnehmer werden über die Absage der Veranstaltung unverzüglich unterrichtet und erhalten bereits gezahlte Gebühren rückerstattet.