Arbeitsmedizinische Vorsorge

Der Weg von der Gefährdungsbeurteilung zur Vorsorgekartei

  • Arbeitsmedizin

Webinar

03. Juni 2024
- 04. Juni 2024

149,00 € zzgl. MwSt.

Zielgruppe

  • Führungskräfte
  • Personalverantwortliche
  • Betriebsrät*innen
  • Personen mit Verantwortung im Arbeitsschutz

Referenten

  • Dr. Patricia Brückner

Inhalte

Arbeitsmedizinische Vorsorge ist ein wichtiges Instrument, um arbeitsbedingte Erkrankungen einschließlich Berufskrankheiten frühzeitig zu erkennen und zu verhüten. Sie leistet zugleich einen Beitrag zum Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit und zur Fortentwicklung des betrieblichen Gesundheitsschutzes.

Viele Unternehmer und Verantwortliche des Arbeitsschutzes fordert die Ableitung erforderlicher Vorsorgen aus der Gefährdungsbeurteilung heraus.

Das Seminar vermittelt das notwendige Basiswissen in Bezug auf die arbeitsmedizinische Vorsorgeverordnung und die Vorsorgearten. Insbesondere wird hier auf die Pflichten des Arbeitgebers und der Beschäftigten eingegangen.

Programmablauf

  • Basiswissen in Bezug auf die Unterschiede arbeitsmedizinischer Vorsorgen
  • Pflichten des Arbeitgebers und der Beschäftigten
  • Wann ist eine Vorsorge notwendig und in welchem Turnus
  • Abgrenzung Vorsorge zur Eignungsuntersuchung
  • Aufbau einer Vorsorgekartei an einem Beispielunternehmen
  • Austausch


Bitte beachten Sie:

DAS SEMINAR FINDET ONLINE STATT.
Den Zugangslink erhalten Sie über die von Ihnen bei der Anmeldung angegebenen E-Mail-Adresse, kurz vor Veranstaltungsbeginn.

Bedingungen

AGB Veranstaltungen

Anmeldung:
Die schriftliche Anmeldung erfolgt mit Angaben zu Teilnehmer*in und Firma. Nach erfolgter Anmeldung erhalten Sie eine Anmeldebestätigung. Schriftliche Stornierungen sowie Umbuchungen können bis vier Wochen vor Veranstaltungstermin kostenlos vorgenommen werden. Nach diesem Zeitpunkt und bis zu einer Woche vor Termin werden 50 Prozent der Teilnahmegebühren, später die Gesamtgebühr erhoben. Keinerlei Kosten entstehen, wenn ein/e Ersatzteilnehmer*in angemeldet wird.

Ausnahmen:
Änderungen und Verlegungen der Veranstaltung bleiben der BAD GmbH vorbehalten. In Ausnahmefällen kann es daher zu einer Änderung bei Inhalt und Ablauf der Veranstaltung sowie dem Einsatz von Dozent*innen gegenüber der Ausschreibung kommen. Der Gesamtcharakter der Veranstaltung bleibt gewahrt.
Die BAD GmbH ist berechtigt, Veranstaltungen wegen der Verhinderung und Erkrankung von Dozent*innen, aufgrund höherer Gewalt oder mangels ausreichender Anmeldungen abzusagen. Im letzten Fall wird die Mitteilung über den Ausfall der Veranstaltung spätestens zwei Wochen vor dem Termin erfolgen. Die Teilnehmenden werden über die Absage der Veranstaltung unverzüglich unterrichtet und erhalten bereits gezahlte Gebühren rückerstattet.

Verrechnung in Einsatzzeiten:
Die Kosten können auf Wunsch des BAD Kunden bei bestehenden Verträgen, nach vorheriger Absprache mit den betreuenden Experten, mit Ihren Einsatzzeiten verrechnet werden.