Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand

Die gesetzliche Unfallversicherung ist ein Zweig der Sozialversicherung neben der Renten-, Kranken-, Pflege-, und Arbeitslosenversicherung. Die gesetzliche Grundlage für die Unfallversicherung ist das Sozialgesetzbuch VII (SGB VII). In dieser Pflichtversicherung sind alle Beschäftigten auf Grund eines Arbeits-, Dienst- oder Lehrverhältnisses versichert. Bei den Unfallversicherungsträgern der öffentlichen Hand sind neben den Arbeitnehmern dieses Bereiches auch Kinder während des Besuchs von Kindertageseinrichtungen, Schüler während des Besuchs von allgemein- und berufsbildenden Schulen und während der Teilnahme an Betreuungsmaßnahmen der Schule sowie Studierende während der Aus- und Fortbildung an Hochschulen versichert.

Wie die Berufsgenossenschaften sind auch die Unfallversicherungsträger im öffentlichen Dienst Körperschaften des öffentlichen Rechts in Selbstverwaltung mit paritätisch, d. h. zu gleichen Teilen mit Arbeitgebern und Arbeitnehmern besetzten Organen: Vorstand und Vertreterversammlung. Alle Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand werden seit dem 1. Juni 2007 von der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) vertreten. Diese ist aus dem Zusammenschluss des Hauptverbandes der gewerblichen Berufsgenossenschaften und des Bundesverbandes der Unfallkassen (BUK) hervorgegangen.

Unfallversicherungsträger im Bereich der öffentlichen Hand

Folgende Unfallversicherungsträger (Abbildung) gibt es im Bereich der öffentlichen Hand:

  • Gemeindeunfallversicherungsverbände (GUVV) sind Träger der gesetzlichen Unfallversicherung für Gemeinden, Landkreise, Bezirke und weitere bezeichnete Unternehmen. Aufgabe der GUVV ist es, Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten sowie arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren bei den in ihrem Bereich versicherten Personen zu verhüten. Bei den GUVV versichert sind die Angestellten und Arbeiter der Einrichtungen der Landkreise und der Gemeinden. Zuständig sind sie auch für die Schüler und Berufsschüler und Kinder in Kindertageseinrichtungen, soweit der Landkreis oder die Gemeinde die Sachkosten trägt. Für die in Haushaltungen Beschäftigten (z. B. Haushaltshilfen) und für die nach der Pflegeversicherung tätigen Pflegekräfte sind die GUVV ebenfalls zuständiger Unfallversicherungsträger. Nach Eintritt von Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten sind die Gesundheit und Leistungsfähigkeit der Versicherten wiederherzustellen und sie oder ihre Hinterbliebenen durch Geldleistungen zu entschädigen.
  • Unfallkassen (UK) sind Träger der gesetzlichen Unfallversicherung für Bund, Länder und einige bestimmte Unternehmen, die früher dem öffentlichen Dienst zugehörig waren. Nach Inkraftsetzung des Sozialgesetzbuchs VII (SGB VII) wurden bis 2003 neben den Feuerwehr-Unfallkassen (FUK), die Unfallkasse des Bundes, die Eisenbahn-Unfallkasse (EUK) und die Unfallkasse Post und Telekom (UK PT) geschaffen. Unfallkassen sind in einigen Bundesländern durch Zusammenlegung mit den GUVV auch mit deren Aufgaben befasst, z. B. im kommunalen Bereich und in der Schülerunfallversicherung.
  • Feuerwehr-Unfallkassen (FUK) sind Träger der gesetzlichen Unfallversicherung der Freiwilligen Feuerwehren. Sie sind Mitglieder der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV). Versichert sind die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren sowie dort hauptberuflich Tätige. Nicht zu den Versicherten zählen Beamte der Berufsfeuerwehren und Mitarbeiter der Werkfeuerwehren.

Die Zahl der Versicherten aller oben genannten Unfallversicherungsträger beträgt etwa 35 Millionen Personen in etwa 592.000 Unternehmen bzw. Einrichtungen, einschließlich Schulen. Davon sind etwa 5 Millionen Arbeiter und Angestellte des öffentlichen Dienstes, Haushaltshilfen und häusliche Pflegepersonen, etwa 17,4 Millionen Kinder in Kindertageseinrichtungen, Schüler und Studenten (Schülerunfallversicherung) sowie etwa 12 Millionen Personen außerhalb eines Beschäftigungsverhältnisses. Zu letzterem Personenkreis gehören z. B. die freiwilligen Helfer in Unternehmen zur Hilfe bei Unglücksfällen und im Zivilschutz, Personen, die bei Unglücks- oder Notfällen Hilfe leisten, Blut- und Organspender, Personen, die für den Bund, ein Land oder eine Gemeinde ehrenamtlich tätig sind, Arbeitslose sowie Zeugen bei Gericht.

2006 betrug die Zahl der angezeigten Unfälle und der Anzeigen auf Verdacht einer Berufskrankheit, einschließlich der Schülerunfallversicherung, etwa 1,88 Millionen. Die Aufwendungen für Prävention, Heilbehandlung, Berufshilfe, Renten und andere Geldleistungen betrugen, ohne Verwaltungs- und Verfahrenskosten, etwa 1,29 Milliarden Euro.


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