Kindertageseinrichtungen

Kindertageseinrichtungen sind für die ganztägige oder für einen Teil des Tages erfolgende Betreuung oder Unterkunftsgewährung für Kinder zuständig. Einrichtungen, die Kinder bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres betreuen, sind Krippen. Für Kinder von der Vollendung des 3. Lebensjahres bis zur Einschulung stehen Kindergärten zur Verfügung. Horte nehmen Kinder von der Einschulung bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres auf. Kindergärten erfüllen wie Schulen einen pädagogischen Erziehungsauftrag. Die Unterkunftsgewährung in Horten beinhaltet keine erzieherische Zielsetzung.

Einführung der gesetzlichen Schülerunfallversicherung

Mit Einführung der gesetzlichen Schülerunfallversicherung am 01.04.1971 wurden neben Schülern und Studenten auch Kinder in Kindergärten in den Kreis der versicherten Personen aufgenommen. Damit können Kinder während des Besuchs einer Kindertageseinrichtung einen "Arbeitsunfall" erleiden und entsprechend entschädigt werden. Ab 01.01.1997 sind auch Kinder in Krippen, Tagesstätten und Horten in den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung aufgenommen. Im Vergleich zu den Gefahren, denen sich Erwachsene im Betrieb gegenübersehen, sind für Kinder in Kindertageseinrichtungen - ähnlich wie für Schüler - andere Risiken in Betracht zu ziehen, die bei den Maßnahmen der Unfallverhütung und der Ersten Hilfe durch die Erzieherinnen und die Unfallversicherungsträger berücksichtigt werden müssen. Einerseits möchte man Gefahren von Kindern fern halten, andererseits ist es lebensnotwendig, mit Gefahren umgehen zu lernen. Bei der Entscheidung, welche erzieherischen Maßnahmen angebracht sind, muss stets das Risiko, d. h. die Wahrscheinlichkeit und die mögliche Schwere eines Unfalls berücksichtigt werden. Bei den Methoden der Erziehung zum Umgang mit Risiken sind die dem Lebensalter, dem Temperament und der bereits vorhandenen Erfahrung der Kinder angepassten Mittel zu finden.

Sicherheit und Gesundheitsschutz in Kindertageseinrichtungen

Hinweise auf technische Maßnahmen für Sicherheit und Gesundheitsschutz sowie pädagogisch-didaktisch aufbereitete Anregungen zur Sicherheits- und Gesundheitserziehung werden u. a. von den zuständigen Unfallversicherungsträgern herausgegeben. Bei Bau und Einrichtung von Kindertageseinrichtungen beraten Aufsichtspersonen der Unfallversicherungsträger; sie überwachen auch die Einhaltung der Sicherheitsbestimmungen. In Kindergarteneinrichtungen ist u. a. besonders zu achten auf abgerundete Kanten (z. B. an Heizkörpern und Spielgeräten), sichere und ergonomisch richtige Konstruktion von Geländern mit Handlauf, Steckdosensicherungen, für Kinder unzugänglich aufbewahrte Putzmittel. Es muss Sicherheitsglas (Einscheibensicherheits- oder Verbundglas) verwendet werden, da es nicht splitterbildend brechen kann. Bei Türen sind an der Nebenschließkante bauliche Vorkehrungen zu treffen, damit Quetschungen der Finger oder Hände bis zu einer Höhe von 1,50 m ab Fußboden nicht möglich sind. Bei Spielen mit Seilen, Leinen oder Lederbändern ist stets auch an die Gefahr der Strangulation zu denken. Im Außenbereich ist das Augenmerk u.a. auf besondere Gefahren an Feuchtbiotopen zu richten. Giftige Sträucher, z. B. Pfaffenhütchen, Seidelbast, Stechpalme und Goldregen, sollten nicht angepflanzt werden.

Quellen

www.arbeit-und-gesundheit.de