Die DGUV Vorschrift 2 bringt Vorteile

Wissenswertes für Unternehmende

Mit der Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 2 gibt es eine einheitliche und gleich lautende Vorgabe zur Konkretisierung des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG) für die Berufsgenossenschaften und Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand. Für Sie als Unternehmer ergeben sich hieraus wesentliche Vorteile. Sie können selbst entscheiden, welche Leistungen speziell für Ihr Unternehmen nutzbringend sind. Es lohnt sich daher, sich mit den Möglichkeiten zu beschäftigen, die die Unfallverhütungsvorschrift bietet.

 

DGUV Vorschrift 2 auf einen Blick

Die betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung besteht aus der Grundbetreuung und der betriebsspezifischen Betreuung*.

Der Umfang der Grundbetreuung wird von den Unfallversicherungsträgern (UV-Trägern) durch die Zuordnung eines Betriebs zu einer von drei Betreuungsgruppen festgelegt, je nach Gefährdung entspricht dies 0,5, 1,5 oder 2,5 Einsatzstunden pro Jahr und Mitarbeiter. Der Unternehmer teilt die sich für die Betriebsärztin und den Betriebsarzt (BA) und die Fachkraft für Arbeitssicherheit (SiFa) ergebende Einsatzzeit nach seinen betrieblichen Anforderungen auf diese beiden Experten auf.

Den Umfang der betriebsspezifischen Betreuung ermittelt das Unternehmen selbst – es gibt keine zeitliche Vorgabe.
Bei der Festlegung der Grundbetreuung und des betriebsspezifischen Teils der Betreuung hat sich der Unternehmer durch die Betriebsärztin und den Betriebsarzt und die Fachkraft für Arbeitssicherheit beraten zu lassen.

* Dieses Betreuungsmodell gilt nur für Unternehmen mit mehr als 10 Beschäftigten (Regelbetreuung).

Die Grundbetreuung als Basis

Die Grundbetreuung beinhaltet die Basisaufgaben des betrieblichen Arbeitsschutzes. Unsere interdisziplinären Expertenteams unterstützen Sie bei der Festlegung und Durchführung aller Aufgaben der Grundbetreuung:

  1. Gefährdungsbeurteilung
  2. Verhältnisprävention
  3. Verhaltensprävention
  4. Schaffung einer geeigneten Organisation und Integration in die Führungstätigkeit
  5. Untersuchung nach Ereignissen
  6. allgemeine Beratung von Arbeitgebern und Führungskräften, betrieblichen Interessenvertretungen sowie Beschäftigten
  7. Erstellung von Dokumentationen, Erfüllung von Meldepflichten
  8. Mitwirkung in betrieblichen Besprechungen
  9. Selbstorganisation

Die BAD-Leistungen  sind aufeinander abgestimmt. Sie als Unternehmen genießen dadurch nicht nur Rechtssicherheit, sondern profitieren auch von den Synergien, die sich aus der Zusammenarbeit der BAD-Expertinnen und -Experten entwickeln.

Maßgeschneiderte betriebsspezifische Betreuung

Als Unternehmer sind Sie durch die DGUV Vorschrift 2 zur Ermittlung und regelmäßigen Überprüfung der Relevanz und des Umfangs des betriebsspezifischen Teils der Betreuung verpflichtet. Dabei räumt Ihnen die Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 2 einen individuellen Gestaltungsspielraum ein. Lassen Sie sich von unseren Experten beraten.

Die betriebsspezifischen Aufgabenfelder
Bei der Ermittlung des betriebsspezifischen Bedarfs gibt das Verfahren vier Aufgabenfelder vor, deren Relevanz Sie unter Berücksichtigung von Auslöse- und Aufwandskriterien prüfen müssen.
Diese betriebsspezifischen Leistungen ergänzen die Basisleistungen der Grundbetreuung. Sie berücksichtigen unternehmensspezifische Sicherheitsanforderungen ebenso wie die aktuellen und zukünftigen Gegebenheiten einer sich verändernden Arbeitswelt, wie beispielsweise die Sicherheit und Gesundheit Ihrer Mitarbeiter unter den Herausforderungen des demografischen Wandels.

BAD und die Systemdienstleistungen

BAD bietet Ihnen ein ganzheitliches Beratungsangebot an, das lückenlos alle Angebote rund um die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten beinhaltet.
Höhere Leistungsanforderungen bei einer längeren Lebensarbeitszeit sind heute die großen Herausforderungen, denen sich Ihre Mitarbeitende und Führungskräfte stellen müssen, damit Ihr Unternehmen auch weiterhin wettbewerbsfähig bleibt.
Deshalb haben wir unsere Dienstleistungen den drei Grundbereichen zugeordnet: Arbeitsmedizin, Technik und Gesundheitsmanagement, die in puncto Mitarbeitendengesundheit und -sicherheit, Leistungsfähigkeit, Motivation und Engagement die Tragfähigkeit von Unternehmen nachhaltig sichern. In Unternehmen, die zum großen Teil vom Fachwissen, der Einsatzbereitschaft und der Kreativität ihrer Beschäftigten leben, bilden sie die virtuellen Säulen unternehmerischen Erfolgs.
 

  1. Information über die Vorschrift 2
    • Gesamtbetreuung: Grund- und betriebsspezifische Betreuung
    • zu entscheidende Regelungsinhalte: Aufteilung der Leistungen der Grundbetreuung, Ermittlung und Aufteilung der Leistungen der betriebsspezifischen Betreuung
  2. Entwicklung einer Vorgehensweise zur Anwendung der Vorschrift 2 (Umsetzung der Schritte 4 bis 9)
    • Beteiligung der betrieblichen Akteure: Unternehmer, betriebliche Interessenvertretung, BA, SiFa 
  3. Klärung des „Betriebs“ gemäß Definition
    • Zuordnung des Betriebs zur entsprechenden Betreuungsgruppe
    • Feststellung der Zahl der Beschäftigten 
  4. Grundbetreuung: Ermittlung der Inhalte, Aufteilung auf BA und SiFa
    • Ermittlung des Summenwerts der Einsatzzeit
    • Ermittlung der konkreten Leistung pro Aufgabenfeld und Aufteilung auf BA und SiFa
    • Vorschlag bzw. Beratung des Unternehmers durch BA und SiFa zur Aufteilung der Betreuungsleistungen
    • Einhaltung der Mindestzeitanteile von BA und SiFa überprüfen
    • Information und gegebenenfalls Beratung der betrieblichen Interessenvertretung durch BA und SiFa
    • Festlegung der Aufteilung durch den Unternehmer 
  5. Betriebsspezifische Betreuung: Bedarfsermittlung unter Berücksichtigung der aufgeführten Aufgabenfelder sowie Auslöse- und Aufwandskriterien
    1. Prüfung der Relevanz der Aufgabenfelder
      • Auslösekriterien mit „ja“ oder „nein“ bewerten
      • Überprüfen jedes Aufgabenfeldes (Auslöseschwelle)
      • Feststellen der zeitlichen Dauer jedes betriebsspezifischen Erfordernisses (regelmäßig oder temporär)
    2. Festlegen der Leistungen und des Personalaufwandes
      • Ermitteln und Festlegen der betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Leistungen für jedes Aufgabenfeld, bei dem die Auslöseschwelle überschritten ist
      • Ermitteln und Festlegen des betrieblich erforderlichen Personalaufwandes für  BA und SiFa (inhaltlich und zeitlich)
  6. Konsensbildung über Inhalte, Umfang und Aufteilung der Gesamtbetreuung zwischen Unternehmer und betrieblicher Interessenvertretung (Erfüllung der Mitbestimmung)  
  7. Schriftliche Vereinbarung der Betreuungsleistungen
  8. Information der Beschäftigten   
  9. Dokumentation der Maßnahmen und Ergebnisse der Leistungserbringung durch BA und SiFa
    • Festlegung der Berichtsform (z.B. strukturiert nach den Aufgabenfeldern)
  1. Selbstständige Recherche oder Recherche über Ihre Fachkraft für Arbeitssicherheit (SiFa)
  2. 1 bis 4 Sitzungen intern über Festlegung der Vorgehensweise
  3. Kontaktaufnahme und Abstimmung mit Unfallversicherungsträger und Personalabteilung
  4. 1 bis 2 interne Sitzungen, Abstimmungen mit Führungskräften, Geschäftsführung, Betriebsrat; inhaltliche Festlegungen
  5. 1 bis 4 interne Sitzungen, umfangreiche Abstimmungen mit Führungskräften, Geschäftsführung, Betriebsrat; inhaltliche Festlegungen
  6. interne Präsentation der abgestimmten Festlegungen und Maßnahmen
  7. Abschluss eines Betreuungsvertrags
  8. Erstellung von Mitarbeiterinformationen
  9. Erstellung kontinuierlicher Reportagen

Vorbereitung

  • Information und Präsentation durch BAD-Expertinnen und -Experten
  • Umsetzungsempfehlung durch BAD-Expertinnen und -Experten


Beratung

  • Abstimmung der Inhalte
  • Festlegung der Grundbetreuung und der betriebsspezifischen Betreuung durch BAD
  • Unterstützung des Prozesses durch BAD-Expertinnen und -Experten


Kommunikation

  • BAD-Präsentation des Betreuungskonzepts
  • Nutzung vorhandener Kommunikationsmedien der BAD-Gruppe (Broschüren, Infoflyer, Gesundheits-Website „Zeit für Gesundheit“)


Dokumentation

  • Kontinuierliche Leistungserfassung, Jahresberichte im Rahmen der BAD-Beratung

 

Die DGUV Vorschrift 2 auf einen Blick

Von der Anwendung der DGUV Vorschrift 2, dem Aufwand für Ihr Unternehmen hin zur Vereinfachung und Beratung durch uns, alle auf einen Blick als PDF herunterladen.

PDF herunterladen

Alles aus einer Hand

Gemeinsam mit unseren Kunden schaffen wir als kompetenter Partner im Arbeits- und Gesundheitsschutz eine gesunde zukunftsorientierte Basis für wirtschaftlichen Erfolg und nachhaltige Wettbewerbsfähigkeit. Dafür stehen wir mit unserer langjährigen Erfahrung, unserer hohen Qualität und Innovationskraft.
Mit dem BAD-Angebot erhalten Sie alles aus einer Hand: ein Beratungs- und Betreuungskonzept, ein maßgeschneidertes Leistungsportfolio und Experten, die Sie bei der Grundbetreuung und betriebsspezifischen Betreuung nach der DGUV Vorschrift 2 beraten, unterstützen und begleiten.

Interessiert?

Sie wollen mehr über uns erfahren? Sie wünschen ein Angebot? Oder Sie haben einfach nur eine Frage? Wir sind für Sie da.

ZUM KONTAKT