Akkumulatoren

Wiederaufladbare elektro-chemische Energiespeicher, die im Allgemeinen aus mehreren in Reihe geschalteten Elementen oder Zellen bestehen, nennt man Akkumulatoren oder umgangssprachlich auch Batterien.

Batterieräume

Batterieräume sind Räume in Gebäuden oder Fahrzeugen, in denen Akkumulatoren für den Betrieb aufgestellt oder eingebaut sind. Batterieräume gelten als elektrische Betriebsstätten, die sich zum Teil von den bekannten elektrischen Gefahren unterscheiden. Sie sind mit einem besonderen Warnzeichen (Abbildung) und dem Verbotszeichen (Abbildung) "Feuer, offenes Licht und Rauchen verboten" zu kennzeichnen.

Zellen von Akkumulatoren

Da die Zellen von Akkumulatoren nicht abschaltbar sind, darf an ihnen nur mit isolierendem Werkzeug gearbeitet werden. In Räumen mit Akkumulatoren über 220 Volt müssen isolierende Laufroste oder Laufbrücken oder versetzbare, isolierende, kippsichere Wartungstritte vorhanden sein und verwendet werden. Akkumulatoren dürfen nicht unter Strom an- oder abgeklemmt werden.

Aufladen von Akkumulatoren

Beim Aufladen der Akkumulatoren entsteht Wasserstoff. Die Akkumulatoren sind daher so unterzubringen, dass der Wasserstoff durch natürliche oder künstliche Lüftung so verdünnt wird, dass das Gasgemisch mit Sicherheit nicht explosionsfähig ist. Die Zuluft soll in Bodennähe eintreten, die Abluft möglichst hoch an gegenüberliegenden Stellen des Raums entweichen können. In Batterieräumen sind Essen, Trinken und Rauchen verboten. Nach Arbeiten an Akkumulatoren sind die Hände zu waschen. Besteht die Gefahr des Verätzens, sind geeignete Persönliche Schutzausrüstungen wie z. B. Schutzhandschuhe, Schutzbrillen und Schutzschuhe zu verwenden.

Quellen

www.arbeit-und-gesundheit.de