Technische Arbeitsmittel

Technische Arbeitsmittel sind nach dem Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSG) verwendungsfertige Arbeitseinrichtungen, die bestimmungsgemäß ausschließlich bei der Arbeit verwendet werden, weiterhin deren Zubehörteile sowie Schutzausrüstungen, die nicht Teil einer Arbeitseinrichtung sind. Teile von technischen Arbeitsmitteln fallen ebenfalls hierunter, wenn sie in einer Rechtsverordnung zum GPSG erfasst sind (z. B. Maschinenverordnung - 9. GPSGV). Verbraucherprodukte sind Produkte, die für Verbraucher bestimmt sind oder unter vernünftigerweise vorhersehbaren Bedingungen von Verbrauchern benutzt werden können. Dabei spielt es keine Rolle, ob sie für Verbraucher bestimmt sind oder nicht. Ein großer Teil der bei der Arbeit verwendeten Produkte sind somit Verbraucherprodukte im Sinne des GPSG.

Welche sicherheitstechnischen Anforderungen gibt es bei technischen Arbeitsmitteln?

Die sicherheitstechnischen Anforderungen und Voraussetzungen für das Inverkehrbringen für technische Arbeitsmittel und Verbraucherprodukte sind im Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSG) geregelt. Für die betriebliche Benutzung bestimmter Arbeitsmittel gilt die Betriebssicherheitsverordnung - und zwar für alle Maschinen, Geräte, Werkzeuge und Anlagen. Der Arbeitgeber darf danach nur solche Arbeitsmittel bereitstellen, die für die am Arbeitsplatz gegebenen Bedingungen geeignet sind und bei deren bestimmungsgemäßer Benutzung Sicherheit und Gesundheitsschutz gewährleistet sind.

Quellen

www.arbeit-und-gesundheit.de