Maßnahmenhierarchie

Grundlage für die Maßnahmenhierarchie ist das Arbeitsschutzgesetz, in dem die Schrittfolge des allgemeinen Vorgehens bei der Gefahrenverhütung festgelegt ist (§ 4). Als allgemeine Rangfolge (Abbildung) gilt:

1. Vermeidung / Beseitigung von Gefahrenquellen

Darunter versteht man Maßnahmen, die gewährleisten, dass Gefahrenquellen nicht entstehen bzw. vorhandene beseitigt werden. Das beinhaltet insbesondere die Gestaltung bzw. Auswahl der Technik (einschließlich Technologie) sowie Einsatz und Auswahl der Arbeitsstoffe mit dem Ziel, dass Gefahrenquellen möglichst nicht vorhanden sind und damit Gefährdungen durch den jeweiligen Gefährdungsfaktor im Arbeitssystem nicht entstehen. Das erfolgt z. B. durch konstruktive Gestaltung, technologische Gestaltung und Ersatz von Arbeitsstoffen.

2. Sicherheitstechnische Maßnahmen

Diese Maßnahmen gewährleisten, dass Gefährdungen nicht wirksam werden (Ausschließen / Beseitigen des Wirksamwerdens des Gefährdungsfaktors). Das beinhaltet insbesondere sicherheitstechnische Maßnahmen (z. B. Schutzeinrichtungen) mit der speziellen Zielsetzung, vorhandene und / oder zu erwartende Gefährdungen zu beherrschen (z. B. durch Abschirmen, Absperren - also: räumliche Trennung zwischen Gefahrenquelle und Mensch). Sie sollen möglichst umfassende und zwangsläufige Wirkung haben.

3. Organisatorische Maßnahmen

Organisatorische Maßnahmen bewirken die Beherrschung der auch nach Einsatz spezieller sicherheitstechnischer Einrichtungen noch vorhandenen Gefährdungen. Hierzu gehören insbesondere Regelungen, Festlegungen oder Praktiken, wie Arbeitsorganisation, Arbeitsablauf, Arbeitsaufgaben, Kooperation, Information, Arbeitszeit-, Pausen- und Schichtgestaltung, Beschäftigungsbeschränkungen und -verbote. Das Wirksamwerden der Gefahr wird durch Fernhalten des Menschen von der Gefahrenquelle durch organisatorische Maßnahmen verhindert (räumlich / zeitliche Trennung von Gefahrenquelle und Mensch).

4. Persönliche Schutzausrüstung

Die Nutzung Persönlicher Schutzausrüstungen dient der weiteren Verringerung der verbliebenen Restrisiken.

5. Verhaltensbezogene Maßnahmen

Verhaltensbezogene Maßnahmen beziehen sich auf die Ausprägung der inneren Einflüsse (Wissen, Können, Wollen) der Beschäftigten und ihre individuellen Leistungsvoraussetzungen. Durch verhaltensbezogene Maßnahmen können die Beschäftigten Gesundheitsrisiken bewusst begegnen und sich angepasst verhalten, um keine Gesundheitsschäden zu erleiden.

Grundsätzlich haben kollektiv wirkende Arbeitsschutzmaßnahmen, die sich auf die sichere und gesundheitsgerechte Gestaltung und Organisation von Arbeitssystemen beziehen, Vorrang gegenüber individuellen Arbeitsschutzmaßnahmen, die insbesondere durch den Einsatz von Persönlichen Schutzausrüstungen bzw. durch Anforderungen an das sicherheitsgerechte Verhalten der Beschäftigten charakterisiert sind.


Weitere Informationen zum Arbeitsschutz:

Quellen

www.arbeit-und-gesundheit.de