Grundsätze der Prävention

Die Unfallverhütungsvorschrift (UVV) "Grundsätze der Prävention" (BGV A1) ist die Basisvorschrift für die berufsgenossenschaftliche Prävention. Sie hat zum 1. Januar 2004 die UVV "Allgemeine Vorschriften" (VBG 1) abgelöst und gilt für alle Unternehmer und deren Beschäftigte (Versicherte) im Bereich der gewerblichen Wirtschaft. Die Vorschrift regelt deren Rechte und Pflichten im Bereich von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz.

Die UVV ist als zentrales Element des neu gestalteten berufsgenossenschaftlichen Vorschriftenwerks anzusehen. Sie enthält die wesentlichen Bestimmungen über die Organisation des Arbeitsschutzes und über die im Betrieb zu treffenden Präventionsmaßnahmen. Eine Konkretisierung dieser Basisvorschrift erfolgt bedarfsorientiert in speziellen Unfallverhütungsvorschriften und im BG-Regelwerk (BG-Regeln, BG-Informationen, sonstige Schriften). Kernelement der Grundlagenvorschrift "Grundsätze der Prävention" ist die Verzahnung von berufsgenossenschaftlichem Satzungsrecht und staatlichem Arbeitsschutzrecht.

Neben den Rechten und Pflichten regelt die UVV u. a. die Organisation der Ersten Hilfe im Betrieb sowie die Auswahl und den Einsatz von Sicherheitsbeauftragten, die im Arbeitsschutzgesetz vorgeschriebene Bestellung von Fachkräften für Arbeitssicherheit und Betriebsärzten (arbeitsmedizinische Betreuung).


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