GHS

Ziel ist es, die Gefahren für Mensch und Umwelt bei Herstellung, Transport und Verwendung von Chemikalien bzw. Gefahrstoffen zu minimieren. GHS soll gleichzeitig Handelshemmnisse im internationalen Warenverkehr abbauen.

Die Gefahrstoffkennzeichnung nach GHS unterscheidet sich deutlich vom bisherigen System. Die einzelnen Elemente sind:

  • GHS-Piktogramme
  • Signalwort
  • Gefahrenhinweise
  • Vorsorgehinweise.

Die GHS-Piktogramme bestehen aus einer rot umrandeten Raute mit einem schwarzen Symbol auf weißem Grund. Die Symbole entsprechen weitgehend den bekannten Gefahrensymbolen. Neu sind die Symbole "Gaszylinder", "Ausrufezeichen" und ein Symbol für Gesundheitsgefahr.

Mit einem von zwei möglichen Signalworten - "Warnung" oder "Gefahr" - wird auf den potenziellen Gefährdungsgrad hingewiesen. Die Gefahrenhinweise und Vorsorgehinweise sind mit den bisherigen R- und S-Sätzen nach EU-Recht vergleichbar. Sie werden jedoch neu formuliert.

Derzeit bestehende Systeme, z. B. das in Europa geltende Recht zur Einstufung und Kennzeichnung von Gefahrstoffen, sollen durch GHS ersetzt werden. Der GHS-Verordnungsentwurf der EU-Kommission sieht mehrjährige Übergangsfristen vor.

Quellen

www.arbeit-und-gesundheit.de