Explosionsschutzdokument

Ein Explosionsschutzdokument ist ein Dokument, das die technischen Anforderungen an die Vermeidung und Kontrolle von explosionsgefährlichen Bereichen festlegt. Es beschreibt, wie Gefahren durch explosible Stoffe vermieden werden können und wie diese bei einem Unfall kontrolliert werden können. Das Explosionsschutzdokument beinhaltet auch Richtlinien für die Anwendung von Explosionsschutzmaßnahmen und technische Anforderungen an die Ausrüstung und Anlagen.

Die Betriebssicherheitsverordnung verpflichtet den Arbeitgeber, eine spezielle Gefährdungsbeurteilung zum Explosionsschutz durchzuführen und ein Explosionsschutzdokument zu erstellen, sobald in einem Arbeitsbereich Explosionsschutz-Zonen festgelegt werden müssen.

Was sollte im Explosionsschutzdokument enthalten sein?

Aus dem Dokument muss hervorgehen,

  • dass die Explosionsgefährdungen ermittelt und bewertet wurden
  • dass angemessene Vorkehrungen zum Explosionsschutz getroffen wurden
  • welche Bereiche in Zonen eingeteilt wurden und
  • für welche Bereiche die Mindestvorschriften des Anhangs 4 der Betriebssicherheitsverordnung gelten.

Was muss bei der Erstellung des Explosionsschutzdokuments beachtet werden?

Bei der Erstellung des Explosionsschutzdokuments kann auf vorhandene Gefährdungsbeurteilungen und andere Dokumente zurückgegriffen werden. Es kann Teil einer allgemeinen Sicherheitsdokumentation sein und auch in elektronischer Form geführt werden.

Beispielhaft werden in den Explosionsschutz-Regeln (Abschnitt E 6) als Gliederungspunkte genannt:

  1. Angabe über den Betriebsteil/Arbeitsbereich
  2. Verantwortlicher, Erstellungsdatum, Anhänge
  3. Bauliche und geografische Gegebenheiten
  4. Verfahrensbeschreibung, wesentliche Verfahrensparameter
  5. Stoffdaten (wesentliche sicherheitstechnische Kenndaten)
  6. Gefährdungsbeurteilung
  7. Explosionsschutzmaßnahmen (technische, organisatorische; Zoneneinteilung).

Auch für Arbeitsmittel, die vor Inkrafttreten der Betriebssicherheitsverordnung eingesetzt wurden, muss die Explosionsgefährdungsbeurteilung durchgeführt und ein Explosionsschutzdokument vorhanden sein.


Weitere Informationen zum Thema:

Quellen

www.arbeit-und-gesundheit.de