BG-Vorschriftenverzeichnis

Die Bezeichnung "Berufsgenossenschaftliche Vorschriften für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit" (BG-Vorschriften; BGV) hängt mit der Neuordnung des berufsgenossenschaftlichen Vorschriften- und Regelwerks von 1999 zusammen, mit der dessen Überschaubarkeit und Transparenz verbessert werden soll. Weitere Ziele der Neuordnung sind eine Straffung und Rechtsbereinigung der Vorschriften sowie die Sicherstellung von Qualität und Aktualität.

Die BG-Vorschriften sind in zwei Blöcke eingeteilt. Der Block "Arbeitsumfeld" enthält arbeitsplatz- und tätigkeitsbezogene Vorschriften, die nach neuen Gestaltungsgrundsätzen entwickelt werden. Sie sind in vier fachlich differenzierte Kategorien A, B, C und D eingeteilt. Die Nummern dieser Vorschriften folgen dem Schema BGV A ff. bzw. BGV B ff. usw.

  • Kategorie A enthält allgemeine Vorschriften und Vorschriften für die betriebliche Arbeitsschutzorganisation.
  • Kategorie B enthält Vorschriften für Einwirkungen.
  • Kategorie C umfasst Vorschriften für Betriebsarten und Tätigkeiten und
  • Kategorie D Vorschriften für Arbeitsplätze und Arbeitsverfahren.

Der zweite Block "Arbeitsmittel" enthält Vorschriften mit einem großen Anteil an Beschaffenheitsanforderungen bezüglich Arbeitsmittel, Maschinen und Transportmittel, welche inzwischen durch europäische Normen harmonisiert worden sind und für den keine neuen nationalen Unfallverhütungsvorschriften mehr erlassen werden sollen. Diese Vorschriften gehören auf Grund dieser gesetzlichen Rahmenbedingungen zum so genannten Altbestand. Sie werden in der jetzt bestehenden Form nicht mehr aktualisiert. Sie werden aber noch so lange benötigt, wie alte Maschinen, die vor Herausgabe der europäischen Normen im Betrieb genommen wurden, noch benutzt werden und durch die Technischen Aufsichtsdienste zu beurteilen sind. Bei diesem Altbestand bleibt es bei der bisherigen Nummerierung VBG ff.

Das aktuelle BG-Vorschriftenverzeichnis steht unter Internet unter der Adresse www.arbeitssicherheit.de als PDF-Datei zum Download zur Verfügung.

Quellen

www.arbeit-und-gesundheit.de