Der Wert der Gefährdungsbeurteilung Psyche für Unternehmen

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Ganzheitlich gesund

Die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung ist für alle Unternehmen gesetzlich verpflichtend. Die Umsetzung in die betriebliche Praxis wird allerdings häufig als große Herausforderung empfunden. Angesichts steigender Fehltage durch psychische Belastungen ist die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung jedoch wichtiger denn je: Die mit dem Instrument der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung gewonnen Erkenntnisse bieten zahlreiche Rückkopplungseffekte für die Organisationsentwicklung.



Häufig rücken Themen in den Fokus, die den Bereich des Führungsverhaltens, der Unternehmenskultur und des Arbeitsklimas betreffen. Bei richtigem Einsatz der Analyse als Managementinstrument erhält das Unternehmen einen guten Überblick über wesentliche Befindlichkeiten der Beschäftigten. Erfahren Sie im Vortrag, welche Vorteile sich aus dem aktiven Umgang eines Unternehmens mit psychischen Belastungen der Mitarbeitenden ergeben.

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Stephan Anders-Krummnacker

Teamleiter und Berater Gesundheitsmanagement im Gesundheitszentren Dresden
Dipl. Berufspädagoge, 1./2. Staatsexamen

Schwerpunkte:

Organisationsberatung • Führungskräfteentwicklung

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Oft gestellte Fragen

 

Hier stellt sich die Frage, woraus sich Misstrauen des Betriebsrates speist. Häufig ist Misstrauen in der Kultur des Unternehmens bzw. nach Erfahrungen aus gescheiterten oder suboptimalen Prozessen begründet. Der Betriebsart sollte frühzeitig in die zu strukturierenden Prozesse eingebunden werden. Auch sollten Ursachen des Misstrauens analysiert und die Beteiligungspflicht des Betriebsrates herausgearbeitet werden.

Müssen nicht! Die Beurteilung der Ergebnisse und Maßnahmen sollte ganzheitlich mit Fachkräften für Arbeitssicherheit und Betriebsärzt*innen erfolgen sowie deren Ergebnisse berücksichtigt werden. Nur so kann das Unternehmen den maximalen Nutzen aus der Maßnahme für sich generieren.

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