Brandschutz

Brände gefährden nicht nur Menschenleben, sondern auch die Existenzgrundlage von Unternehmen. Geeignete Konzepte helfen, ihre Entstehung und Ausbreitung zu verhindern und die Auswirkungen von Feuer und Rauch einzuschränken.

Brandschutz

Schutz vor Feuerkatastrophen

Trotz finanzieller Entschädigung müssen 70 Prozent aller Unternehmen nach einer Brandkatastrophe Konkurs anmelden. Davor können Sie sich schützen, denn in fast allen Fällen sind Unachtsamkeit oder unsachgemäße Bauarbeiten die Ursache für ein Feuer. Brandgefahren im Betrieb kann man durch vorbeugende Maßnahmen wirksam begegnen – die BAD-Gruppe hilft Ihnen dabei mit professionell ausgebildeten Sachverständigen, Fachplanern und Brandschutzbeauftragten.

Als Betreiber oder Bauherr sind Sie für den sicheren Zustand eines Gebäudes verantwortlich. Planen Sie einen Neubau? Gibt es Nutzungsänderungen, marktbedingte Erweiterungen oder Generalsanierungen? Dann brauchen Sie ein neues Brandschutzkonzept. Lassen Sie sich von qualifizierten Experten beraten.

Das sagt der Gesetzgeber

Der Brandschutz wird in vielen internationalen, nationalen und kommunalen Vorschriften geregelt. Entsprechende Vorgaben finden sich unter anderem im Bürgerlichen Gesetz- und im Handelsgesetzbuch, im Arbeitsschutzgesetz und der Betriebssicherheitsverordnung, in DIN-Normen sowie in berufsgenossenschaftlichen und baubehördlichen Vorgaben. Der bauliche Brandschutz schützt die Bausubstanz; er ist im Brandschutzkonzept festgelegt. Für die Organisation von Brandschutzmaßnahmen können Brandschutzbeauftragte bestellt werden – das ist nicht in allen Betrieben zwingend erforderlich und deshalb ebenfalls durch besondere Rechtsvorschriften geregelt.

Auf uns können Sie sich verlassen

Die BAD-Experten für vorbeugenden Brandschutz erstellen für Sie Brandschutzkonzepte, die ganz auf Ihren Betrieb und Ihre Bedürfnisse zugeschnitten sind. Unsere Brandschutzbeauftragten unterstützen Sie bei der Umsetzung. Wir stehen Ihnen in allen Belangen zur Seite – vom Aufstellen der Brandschutzordnungen über die Ermittlung von Brand- und Explosionsgefahren bis hin zur Ausbildung Ihrer Mitarbeiter zum Brandschutz- oder Räumungshelfer. Ebenso bieten wir ein Feuerlöschtraining für Ihre Mitarbeiter an und helfen bei der Erstellung von Sicherheitsgrafiken wie Rettungswege- und Feuerwehrplänen.

Unser Angebot an Sie

Die Leistungen von BAD im Bereich Brandschutz beinhalten

  • Gefährdungsbeurteilung nach ASR A2.2 "Maßnahmen gegen Brände" und TRGS 800 "Brandschutzmaßnahmen"
  • Expertise externer Brandschutzsachverständiger
  • Brandschutzkonzepte und -gutachten für Sonderbauten
  • Brandschutzkonzepte für Planung und Ausführung von Bauvorhaben
  • Brandschutzkennzeichnungskonzepte
  • Brandschutzfachplanungen
  • Baubegleitende Sachverständigentätigkeit
  • Durchführung und Begleitung von Bauabnahmen
  • Kostenschätzungen für brandschutzrelevante Maßnahmen
  • Zusammenarbeit mit den Bauaufsichtsbehörden, der Feuerwehr und den Feuerversicherern
  • Einsatz qualifizierter Brandschutzbeauftragter
  • Erstellung von Evakuierungskonzepten
  • Schulung von Brandschutz- und Evakuierungshelfern
  • Feuerlöschtraining
  • Brandschutzbewertungen und -bemessungen für bestehende Gebäude
  • Sicherheitsgrafiken wie etwa Flucht- und Rettungspläne, Feuerwehrpläne, Feuerwehrlaufkarten, Bestuhlungspläne, Zimmerpläne
  • Explosionszonenpläne

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Brandschutzbeauftragter

 

Im Einsatz für den Brandschutz

Brände in Gewerbe- und Industrieunternehmen gefährden nicht nur Leben und Gesundheit der Beschäftigten, oft genug stellen sie aufgrund nicht einhaltbarer Lieferverpflichtungen und Kundenverlust eine wirtschaftliche Existenzbedrohung dar. Deshalb gilt: Brandschutzmaßnahmen sind immer auch Maßnahmen zur Existenzsicherung. Ein Brandschutzbeauftragter kann und muss manchmal auch Arbeitgebern, Unternehmern oder Gebäudebetreibern beratend und unterstützend in Sachen Brandvorsorge zur Seite stehen. Verzichten Sie in diesem Punkt nicht auf qualifizierte Expertise – selbst dann, wenn in Ihrem Betrieb schon jemandem diese Aufgabe anvertraut wurde. Die BAD-Gruppe liefert sie Ihnen gerne.
 

Gesetzliche Grundlage

Unter Umständen ist es nicht nur sinnvoll, sondern gesetzlich zwingend vorgeschrieben, einen Verantwortlichen für das Unternehmen zum Brandschutzbeauftragten zu ernennen. Dies ist aufgrund besonderer Rechtsvorschriften und behördlicher Auflagen sowie in Sonderbauverordnungen und/oder Auflagen gemäß der jeweiligen Baugenehmigung geregelt. Um nur einige Beispiele aus dem Vorschriftenwerk aufzuzeigen:

  • Musterhochhausrichtlinie (MHHR): Eigentümer haben für Hochäuser geeignete und mit dem Hochhaus und dessen technischen Einrichtungen vertraute Brandschutzbeauftragte zu bestellen und der Brandschutzdienststelle zu benennen. (Ausnahme: Höhe < 30m und Nutzungseinheiten mit nicht mehr als 200m² über dem ersten OG)
  • In vielen Bundesländern wird laut Verkaufsstättenverordnung (MVKVO 2014-07) § 26 Abs. 2 ein Brandschutzbeauftragter für Verkaufsstätten mit einer Fläche von insgesamt mehr als 2000m² gefordert
  • In der Muster-Industriebaurichtlinie (MIndBauRL: 5.14.3) wird ein Brandschutzbeauftragter ab einer Gesamtsumme von 5000m² Geschossflächen gefordert

 

Brandschutz | B·A·D GmbH

In Sachen Brandschutz sind wir Experten

Wir helfen Ihnen, Ihre Verpflichtungen zu erfüllen. Die BAD-Experten für den vorbeugenden Brandschutz stehen Ihnen bundesweit zur Verfügung. Alle Brandschutzbeauftragten von BAD sind gemäß der vfdb-Richtlinie 12-09/01:2009-03 ausgebildet und werden regelmäßig geschult und fortgebildet. Immer auf dem neuesten Stand der Gesetzeslage nutzen sie ihr breites Hintergrundwissen für eine ausführliche Beratung und erstellen alle für den Brandschutz notwendigen Unterlagen. Für Sie und Ihr Unternehmen zahlt sich das aus: Sie erhalten zusätzlich einen Überblick über die gesamten Brandgefahren in Ihrem Unternehmen, können so unnötige Investitionen vermeiden und genießen Rechtskonformität im Bereich Brandschutz.

Wir treffen Vorsorge auch für Ihr Unternehmen.

Die Leistungen der BAD GmbH im Bereich Brandschutzbeauftragter beinhalten u. a.:

  • Erstellung und Fortschreibung  der Gefährdungsbeurteilung nach ASR A2.2 "Maßnahmen gegen Brände" und TRGS 800 "Brandschutzmaßnahmen"
  • Erstellung und Fortschreibung der Brandschutzordnung Teil A, B und C
  • Mitwirken bei Beurteilungen der Brandgefährdung an den Arbeitsplätzen
  • Beraten bei der Ausstattung der Arbeitsstätten mit Feuerlöscheinrichtungen und Auswahl der Löschmittel
  • Mitwirken bei der Umsetzung des Brandschutzkonzeptes
  • Kontrolle und, wenn erforderlich, Aktualisierung von Flucht- und Rettungsplänen, Feuerwehrplänen, Alarmplänen sowie deren Umsetzung
  • Planung, Organisation und Durchführung von Räumungsübungen
  • Aus- und Fortbildung von Beschäftigten in der Handhabung von Feuerlöscheinrichtungen und von Beschäftigten mit besonderen Aufgaben in einem Brandfall (Brandschutzhelfer)
  • Dokumentation aller Tätigkeiten im Brandschutz

 

 

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Brandschutz- und Evakuierungshelfer

Risikobewusste Ersthelfer im Brandfall

Das Risiko eines Brandes ist einfach zu hoch – allein schon die Verantwortung für die Beschäftigten, die Sicherung des Unternehmens und die öffentliche Sicherheit erfordern von jedem Unternehmer eine angemessene Aufmerksamkeit für den Brandschutz. Ein wichtiger Baustein im betrieblichen Brandschutz ist die regelmäßige Unterweisung aller Beschäftigten und die Ausbildung von Brandschutz- und Evakuierungshelfern. Eine ausreichende Anzahl von Beschäftigten durch fachkundige Unterweisung und praktische Übungen im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen vertraut zu machen und als Brandschutz- und Evakuierungshelfer zu benennen, ist Aufgabe des Arbeitgebers – wir sagen, wie Ihnen dies am besten gelingt.

Das fordert der Gesetzgeber

Die DGUV-Information 205–023, vormals BGI / GUV-I 5182 fordert eine ausreichende Anzahl von Brandschutz- und Evakuierungshelfern; wie viele es sein müssen, ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung. Ein Anteil von fünf Prozent der Beschäftigten ist bei normaler Brandgefährdung nach Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR A2.2) (beispielsweise Büronutzung) in der Regel ausreichend. Je nach Art des Unternehmens, der Brandgefährdung, der Wertekonzentration und der Anzahl der während der Betriebszeit anwesenden Personen (also etwa Mitarbeiter, betriebsfremde Personen, Besucher und Personen mit eingeschränkter Mobilität) kann es sinnvoll sein, deutlich mehr Brandschutzhelfer auszubilden, die Brände schon bei ihrer Entstehung bekämpfen können. Ziel der Ausbildung sind der sichere Umgang mit und der Einsatz von Feuerlöscheinrichtungen zur Bekämpfung von Entstehungsbränden – ohne sich selbst zu gefährden, und um anderen ein sicheres und schnelles Verlassen des Brandortes zu ermöglichen.

Unsere Unterstützung zu Ihrem Schutz

Die BAD-Gruppe hilft Ihnen als Unternehmer, Ihrer Verantwortung nachzukommen.

Bundesweit stehen Ihnen unsere Brandschutzbeauftragten zur Verfügung. Direkt bei Ihnen im Betrieb oder in einem Gesundheitszentrum der BAD-Gruppe. Unsere Experten wurden regelmäßig geschult. Sie verfügen sowohl über das notwendige Fachwissen als auch über die zu einer praktischen Aus-bildung benötigten Gerätschaften. Für die Praxis nutzen wir umweltfreundliche Übungsmittel, wie einen gasbetriebenen Fire-Trainer und wiederbefüllbare Wasserfeuerlöscher. Mit unserer Ausbildung Ihrer Brandschutz- und Evakuierungshelfer nach DGUV-Information 205–023 erfüllen Sie nicht nur die gesetzlichen Forderungen, sondern kommen auch Ihrer Verantwortung gegenüber Ihren Mitarbeitern nach.

Das haben wir Ihnen zu bieten

Gerne unterbreiten wir Ihnen ein Angebot zur Ausbildung Ihrer Brandschutz- und Evakuierungshelfer!

Hier die wichtigsten Inhalte der Ausbildung nach DGUV-Information 205–023:

  • Für die Theorie mindestens 2 Lerneinheiten à 45 Minuten
  • Für die Praxis sind 5 bis 10 Minuten pro Teilnehmer im Normalfall ausreichend
  • Bei betriebsspezifischen Besonderheiten ist für Theorie und Praxis eine längere Ausbildung erforderlich
  • Abschluss durch Einweisung in den betrieblichen Zuständigkeitsbereich
  • Grundzüge des Brandschutzes
  • Betriebliche Brandschutzorganisation
  • Funktion und Wirkungsweise von Feuerlöscheinrichtungen
  • Gefahren durch Brände
  • Verhalten im Brandfall

Es empfiehlt sich die Ausbildung alle 3 bis 5 Jahre zu wiederholen, so lange nicht folgende betriebliche Änderungen auftreten:

  • Änderung der Brandschutzordnung
  • neue Verfahren mit veränderter Brandgefährdung
  • Umstrukturierungen und Fluktuation der Mitarbeiter
  • Brandereignis im Betrieb
  • Handhabung und Funktion von Feuerlöscheinrichtungen
  • Löschtaktik und eigene Grenzen der Brandbekämpfung
  • Realitätsnahe Übung mit Feuerlöscheinrichtungen am Fire-Trainer
  • Einweisung in den betrieblichen Zuständigkeitsbereich

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Brandschutz-Vorsorge

 

MIT UNS STEHEN SIE AUF DER SICHEREN SEITE!

Menschliches Leid und finanzielle Katastrophen sind die Folge, wenn Maßnahmen zum vorbeugenden, organisatorischen und abwehrenden Brandschutz unterlassen werden – das zeigen Großbrände immer wieder. Betroffen sind sowohl Industrie, Wirtschaft, Handel als auch öffentliche Träger und Privatpersonen. Davor können Sie sich und Ihr Unternehmen schützen. Aber haben Sie die Vielfalt an Gesetzen, Auflagen und Verordnungen zum Brandschutz noch im Blick? Entsprechen Ihre Brandschutzmaßnahmen den aktuellen gesetzlichen Erfordernissen? Wir bringen Sie und Ihr Unternehmen auf den neuesten Stand.

 

Maßnahmen für einen vorbeugenden, organisatorischen und abwehrenden Brandschutz

Vor dem Gesetz sind Sie haftbar

Ob im ständigen Betrieb, bei Nutzungsänderungen, marktbedingten Erweiterungen, Generalsanierungen oder Neubauten: Immer sind Sie als Betreiber oder Bauherr für den Zustand von Betriebsgebäuden in der Verantwortung, nicht zuletzt hinsichtlich der öffentlichen Sicherheit und Ordnung. Auf der sicheren Seite stehen Sie mit einem Brandschutznachweis zur Einhaltung der Brandschutzanforderungen. Brandschutznachweise werden für fast alle Gebäude gefordert. Insbesondere bei Gebäuden für besondere Personengruppen (Sonderbauten). Als Sonderbauten zählen zum Beispiel Gebäude für Industrie und Gewerbe, Verkaufsstätten, Versammlungsstätten, Hotels, Hochhäuser, Garagen, Verwaltungsgebäude mit großen Ausdehnungen und Schulen. Grundlage hierfür sind die Bauordnungen der Länder und die Sonderbauvorschriften der jeweiligen Bundesländer.

 

Mit uns stehen Sie auf der sicheren Seite

Passgenau auf Ihren Betrieb zugeschnitten erstellen die BAD-Experten Brandschutznachweise – individuell, bedarfsgerecht und unter Berücksichtigung der für Ihr Unternehmen geltenden Vorschriften. Die BAD-Spezialisten sind als Fachplaner oder Sachverständige für vorbeugenden Brandschutz ausgebildet. Sie haben einen anerkannten Abschluss auf dem Gebiet der brandschutztechnischen Planung und Ausführung von Gebäuden. Sie arbeiten auf Grundlage der Sachverständigenverordnung Bau (SVBAU).

Das leisten wir gerne auch für Sie

Das Dienstleistungsangebot von BAD beinhaltet:

  • Brandschutzkonzepte für Sonderbauten aller Art
  • Brandschutzkonzepte für Planung und Ausführung von Bauvorhaben im Rahmen des Baugenehmigungsverfahren
  • Brandschutzbewertungen und  -bemessungen für bestehende Gebäude
  • Brandschutzfachplanungen
  • Durchführung und Begleitung von Bauabnahmen
  • Zusammenarbeit mit Bauaufsichtsbehörden, Feuerwehr und den Feuerversicherern

 

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Feuerlöschtraining

 

Brände im Ansatz bekämpfen

Kündigt sich durch Qualm oder gar schon kleine Flammen ein Entstehungsbrand an, bleibt Ihnen schlimmstenfalls nur wenig Zeit, um Ihre Mitarbeiter und Ihr Unternehmen zu retten. Oft vergehen nur wenige Minuten, bis sich aus einem Entstehungsbrand ein Vollbrand entwickelt hat, es bleibt keine Zeit, auf die alarmierte Feuerwehr zu warten.

Das muss nicht so sein: Oft können Mitarbeiter einen Brand bereits im Entstehungsstadium löschen. Wenn sie genau wissen, was zu tun ist. Eine rein theoretische Unterweisung reicht dafür jedoch nicht aus; was Brände wirklich vermeiden hilft, sind praktische Übungen. Lassen Sie sich von qualifizierten Experten beraten.

Gesetzlich geregelte Verpflichtung

In den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR, hier: A2.2 - Maßnahmen gegen Brände) wird gefordert, dass der Arbeitgeber einen Teil seiner Mitarbeiter im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen zu unterweisen hat. Die Anzahl der Brandschutzhelfer ist in der Gefährdungsbeurteilung zu ermitteln und liegt in der Regel bei fünf Prozent der Beschäftigten. Ihre Unterweisung hat mindestens einmal jährlich zu erfolgen und muss mit Unterschrift des Teilnehmers dokumentiert werden. Darüber hinaus fordert die ASR A2.2, die theoretische Unterweisung durch eine praktische Übung mit Feuerlöscheinrichtungen zu ergänzen. Erst dadurch ermöglicht der Arbeitgeber ein gezieltes Eingreifen bei Entstehungsbränden und ist im Schadensfall seinen Verpflichtungen im Brandschutz nachgekommen.

Wir haben das Know-how

Machen Sie die Arbeitsplätze in Ihrem Unternehmen mit Unterstützung von BAD sicherer: Unsere speziell nach der vfdb-Richtlinie 12-09/01:2009-03 ausgebildeten Brandschutzexperten bieten theoretische und praktische Schulungen im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen an, direkt vor Ort in Ihrem Betrieb oder in einem Gesundheitszentrum der BAD-Gruppe. Wir beraten Sie gerne in einem persönlichen Gespräch. In enger Abstimmung können wir so auf Ihr Unternehmen zugeschnittene, individuelle Lösungen erarbeiten.

  • Grundzüge des Brandschutzes
  • Betriebliche Brandschutzorganisation
  • Funktion und Wirkungsweise von Feuerlöscheinrichtungen
  • Gefahren durch Brände
  • Verhalten im Brandfall

Es empfiehlt sich, die Ausbildung alle drei bis fünf Jahre zu wiederholen, solange nicht folgende betriebliche Änderungen auftreten:

  • Änderung der Brandschutzordnung
  • neue Verfahren mit veränderter Brandgefährdung
  • Umstrukturierungen und Fluktuation der Mitarbeiter
  • Brandereignis im Betrieb
  • Handhabung und Funktion von Feuerlöscheinrichtungen
  • Löschtaktik und eigene Grenzen der Brandbekämpfung
  • Realitätsnahe Übung mit Feuerlöscheinrichtungen am Fire-Trainer
  • Einweisung in den betrieblichen Zuständigkeitsbereich

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Gefährdungsbeurteilung Brandschutz

Brandgefahren richtig einschätzen

Unachtsamkeit oder unsachgemäße Bauarbeiten sind häufig Ursache einer Brandkatastrophe in Betrieben. Und besonders bitter ist: Etwa 70 Prozent der betroffenen Unternehmen müssen trotz finanzieller Entschädigung anschließend Konkurs anmelden. Damit Sie von solchen Unfällen verschont bleiben, hilft Ihnen BAD mit professionell ausgebildeten Sachverständigen, Brandschutzbeauftragten und Fachplanern: Wir optimieren den Brandschutz in Ihrem Unternehmen. Der erste Schritt zu diesem Ziel ist die Gefährdungsbeurteilung

 

Zwingend vorgeschrieben:
Die Gefährdungsbeurteilung

Der Schutz der Mitarbeiter vor Brandschäden liegt allein in der Verantwortung des Arbeitgebers. Dies fordern das Bürgerliche Gesetzbuch, das Handelsgesetzbuch, das Sozialgesetzbuch VII und das Arbeitsschutzgesetz (§§ 3, 7, 10,13). Ergänzend dazu sind laut TRGS 800 (Technische Regeln für Gefahrstoffe) die Brandgefährdungen, die aus Tätigkeiten mit brennbaren oder oxidierenden Gefahrstoffen entstehen können, mittels einer Gefährdungsbeurteilung festzustellen. Zusätzlich wird in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR A2.2) zur Ermittlung der Anzahl der erforderlichen Löscheinheiten bei erhöhter Brandgefährdung eine Gefährdungsbeurteilung gefordert. 

Dabei ist zu ermitteln und zu bewerten, ob die Stoffe, Gemische (Zubereitungen) oder Erzeugnisse bei Tätigkeiten, auch unter Berücksichtigung der stofflichen Eigenschaften, der eingesetzten Arbeitsmittel, der Verfahren und der Arbeitsumgebung sowie ihrer möglichen Wechselwirkungen, zu einer Brandgefährdung führen können. 

Die BAD-Gruppe:
Experten in Sachen Brandgefahr

Die BAD-Experten verfügen über langjährige Erfahrung in der Einschätzung von Brandgefahren. Sie kennen die Anforderungen, die es zu erfüllen gilt und erzielen durch die Anwendung strukturierter Methoden ein in jeder Beziehung optimales Ergebnis. Ziel ist es, die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten bei der Arbeit mit brennbaren oder brandfördernden Gefahrstoffen durch Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu gewährleisten und zu verbessern. 

Für Sie als Unternehmer bedeutet dies: Sie erhalten schnell einen Überblick über mögliche Unfall- und Gesundheitsgefahren in Ihrem Betrieb. Die Gefährdungsbeurteilung eröffnet Ihnen die Chance, selbst und vorausschauend zu handeln. Sie erhalten alle Informationen, die notwendig sind, um Unfälle möglichst zu vermeiden und einen reibungslosen Betriebsablauf sicherzustellen. Professionell und objektiv überprüfen wir, ob Ihr Unternehmen bei der Einschätzung von Brandgefahren auf dem neuesten Wissensstand ist. 

Unser Knowhow zu Ihrem Vorteil

Die Leistungen von BAD im Bereich Gefährdungsbeurteilung Brandschutz beinhalten:

  • Rechtskonforme Umsetzung des Arbeitsschutzgesetzes, der TRGS 800 und der ASR A2.2
  • Systematische Ermittlung von Gefährdungen durch brennbare oder entzündliche Gefahrstoffe
  • Systematische Ermittlung der erforderlichen Löscheinheiten bei erhöhter Brandgefährdung
  • Weitgehend Entlastung des Unternehmens von allen Aufgaben in der Umsetzung der Gefährdungsbeurteilung (die Verantwortung des Arbeitgebers bleibt davon unberührt)
  • Kostenreduktion im Brandschutz durch optimale Nutzung aller Ressourcen (einschließlich des Know-hows der BAD-Experten)
  • Synergieeffekte bei Kunden, die über mehrere Standorte verfügen, aufgrund einheitlicher Betreuungsvorgaben
  • Höhere Akzeptanz bei Aufsichtsbehörden und gegebenenfalls geringere Versicherungsbeiträge beim Sach- oder Feuerversicherer

 

Sicherheitsgrafik

Sicherheit ist planbar

Die wichtigste Regel im Brandfall kennt jeder: Panik vermeiden. Die wichtigste Erkenntnis vor einem Brandfall lautet: Sicherheit ist planbar. Paniksituationen entstehen vor allem dann, wenn Flucht- und Rettungswege nicht korrekt ausgewiesen sind, wenn Menschen ausgewiesene Flucht-und Rettungswege im Brandfall nicht benutzen können, da sie versperrt sind oder durch eine starke Rauchentwicklung nicht benutzt werden können. Auch die Retter brauchen einen Plan: Die alarmierte Feuerwehr muss sich vor Ort über die örtlichen Gegebenheiten und Gefahrenschwerpunkte schnell orientieren können. Dabei können wir helfen.

Gesetzlich vorgeschrieben

Als Arbeitgeber kommen Sie Ihrer Verpflichtung gemäß § 3a der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) nach, wenn Sie Flucht- und Rettungspläne im Gebäude zum Aushang bringen (als Orientierungshilfe für Mitarbeiter oder Besucher) und einen Feuerwehrplan vorhalten. Wie diese Sicherheitsgrafiken für den organisatorischen Brandschutz beschaffen sein müssen, ergibt sich aus Bauverordnungen und -vorschriften.

Wir planen sachverständig und sicher

Was die Erstellung von Sicherheitsgrafiken betrifft, sind die bundesweit anzutreffenden Experten der BAD-Gruppe Spezialisten. Unsere zuständigen Mitarbeiter sind bei VdS, einer der renommiertesten Prüfinstitutionen in Sachen Brandschutz, als Sachkundige zur Erstellung von Feuerwehr-, Flucht- und Rettungsplänen ausgebildet und geprüft worden. Auf Grundlage geltender Vorschriften und DIN-Normen und in fachlicher Beratung mit den Sachverständigen für vorbeugenden Brandschutz erstellen sie Pläne auch für Ihr Unternehmen. Immer aktuell und angepasst an die Gegebenheiten vor Ort. Und wenn Sie Ihre Pläne auf den neuesten digitalen Stand bringen möchten, erstellen wir Ihnen unkompliziert die Bestandspläne in aktuellem Dateiformat.

Gehen Sie kein Risiko ein – vertrauen Sie auf unsere Expertise

Flucht- und Rettungspläne sind mehr als nur eine unverzichtbare Orientierungshilfe - sie sind die Grundlage für weitere Sicherheitsgrafiken wie Zimmerpläne, Feuerwehrpläne, Feuerwehrlaufkarten oder Brandschutzkennzeichnungskonzepte. Und natürlich sind auch Letztere im Leistungspaket von BAD im Bereich Sicherheitsgrafik enthalten. Für Ihr Unternehmen erstellen wir:

  • Flucht- und Rettungspläne
  • Feuerwehrpläne
  • Zimmerpläne
  • Bestuhlungspläne
  • Brandschutzkennzeichnungskonzepte
  • Digitalisierung von Bestandsplänen

Weitere Informationen zum Brandschutz finden Sie in unserem Glossar

Brandverhütung und Brandbekämpfung

Was bedeutet Brandverhütung und Brandbekämpfung? Wie unterscheiden sich die Begriffe vorbeugender und abwehrender Brandschutz? Was versteht man unter organisatorischen und baulichen Brandschutzmaßnahmen? 

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Brandschutzbeauftragter

Was ist ein Brandschutzbeauftragter? Welche Aufgaben hat ein Brandschutzbeauftragter? Welche Ausbildung und welche Qualifikation muss ein Brandschutzbeauftragter haben? Welche gesetzlichen Regelungen gibt es? 

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Brennbare Flüssigkeiten

Was sind brennbare Flüssigkeiten? Wie sind brennbare Flüssigkeiten definiert und wie werden sie unterschieden? Was ist beim Umgang mit brennbaren Flüssigkeiten zu beachten? 

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Die nächsten Veranstaltungen zum Thema Brandschutz

 

Viele weitere Veranstaltungen zum Thema Brandschutz finden Sie hier:

Referenzen

Unsere Kunden kommen aus allen Branchen mit unterschiedlichsten Betriebsgrößen mit einer Anzahl von Standorten in ganz Deutschland und Europa. 
Wir haben große Kunden insbesondere im Bereich der Getreideindustrie, Metallindustrie, Lebensmittelindustrie sowie Einrichtungen der Verwaltung, Schulen und Kinderbetreuung.

Kampffmeyer Mühlen GmbH

(Getreideindustrie)

Standorte: Berlin, Frankfurt, Hamburg, Köln, Itzehohe, Hameln, Mannheim, Jarmen Feuerwehrplan, Flucht- und Rettungspläne, Brandschutzkennzeichnungskonzepte, Digitalisierung von Bestandsplänen, Ex-Zonenpläne

Scherdel GmbH

(Metallindustrie)

Standorte: Marktredwitz, Röslau, Poppenreuth, Treuen, Meeder, Erlangen, Seifhennersdorf Feuerwehrplan, Flucht- und Rettungspläne, Brandschutzkennzeichnungskonzepte, Digitalisierung von Bestandsplänen

Ponnath GmbH

(Lebensmittelindustrie)

Standorte: Kemnath und Knetzgau Feuerwehrplan, Feuerwehrlaufkarten, Flucht- und Rettungspläne


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