Schon normales Mehl kann zu Explosionen führen. Und wie viele Unternehmen gehen mit viel gefährlicheren Stoffen um?
Lagern Sie brennbare Flüssigkeiten oder Gase? Entstehen während des Arbeitsprozesses brennbare Stäube? Dann fordert § 6 der Betriebssicherheitsverordnung ein Explosionsschutzkonzept, das in einem Explosionsschutzdokument beschrieben wird.
In unserer „Inspektionsstelle Explosionsschutz“ stehen Ihnen Experten (die Verordnung spricht von so genannten „befähigten Personen“) bundesweit zur Verfügung. Aufgrund der hohen Qualitätsstandards in dieser Kompetenzgruppe wurde die Tätigkeit der Befähigten Personen und Sachverständigen Anfang des Jahres 2009 nach DIN 17020 akkreditiert. Unsere Experten verfügen über großes Hintergrundwissen, beraten Sie ausführlich und erstellen alle für den Explosionsschutz notwendigen Unterlagen für Sie. Damit erhalten Sie einen Überblick über sämtliche Explosionsgefahren in Ihrem Unternehmen. Auf dieser Basis können Sie unnötige Investitionen vermeiden und genießen Rechtssicherheit.
Gefährliche Anlagen (überwachungsbedürftige Anlagen) müssen in festgelegten Zeitspannen überprüft werden. Seit 2008 ist dieser Prüfmarkt liberalisiert, so dass Sie auch dazu auf die Experten der B·A·D GmbH zurückgreifen können.
Sprechen Sie uns an - wir beraten Sie gerne!
Mit dem Explosionsschutz-Scan (Ex-Scan) untersuchen wir Ihr Unternehmen systematisch nach Explosionsgefahren. Wir analysieren alle betrieblichen Prozesse und erarbeiten die nötigen Maßnahmen.
Möchten Sie einfach nur wissen, was Sie im Explosionsschutz alles benötigen, und wie Sie es umsetzen können? Haben Sie schon die gesamte Dokumentation, hätten aber gerne Klarheit, ob diese auch komplett und lückenlos ist? Stimmt die Dokumentation nicht mehr, da sich etwas im Arbeitsablauf verändert hat? Oder haben Sie den Eindruck, dass Sie zu viele Schutzmaßnahmen installiert haben?
Nutzen Sie elektrische Geräte, Anlagen und Schutzsysteme, die vor dem 01.07.2003 in Verkehr gebracht wurden? Die Betriebssicherheitsverordnung besagt, dass diese Geräte bezüglich ihrer Explosionsgefahren auf den weiteren Einsatz hin, geprüft werden müssen. Das können wir für Sie übernehmen.
Ihre Mitarbeiter sind in Bereichen durch den Umgang mit Stoffen, die eine explosionsfähige Atmosphäre bilden können, besonders gefährdet. Für den Explosionsschutz fordert die Verordnung eine gründliche Gefährdungsbeurteilung. Darin geht es vor allem darum, welche Wechselwirkungen die Arbeitsmittel haben können, welche Arbeitsverfahren zur Anwendung kommen, welche Arbeitsstoffe und Arbeitsmittel zum Einsatz kommen – also wo, wann und wie eine Gefährdung durch die Entstehung explosionsfähiger Gemische entstehen kann.
Daraus ergeben sich Vorschriften zum Einsatz und zur Benutzung von Arbeitsmitteln, sowie die Festlegung von Prüfart, -umfang und -fristen. Auch dabei helfen wir Ihnen gerne.
Sie planen eine neue Anlage? Oder haben eine Betriebsstätte umgebaut? Gerne begutachten wir Ihr Explosionsschutzkonzept und prüfen die Bescheinigungen vor der erstmaligen Nutzung.
Gehen von Anlagen Gefahren für Beschäftigte und Dritte aus, müssen sie regelmäßig kontrolliert werden. Dafür sind laut Betriebssicherheitsverordnung zugelassene Überwachungsstellen (ZÜS) oder, bei Anlagen mit geringerem Gefährdungspotenzial, "befähigte Personen" zuständig.
Als "befähigte Personen" können die B·A·D-Mitarbeiter Prüfungen vor der Inbetriebnahme (gemäß § 14.3 BetrSichV), wiederkehrende Prüfungen nach § 15 BetrSichV, außerordentliche Prüfungen nach § 16 BetrSichV oder Prüfungen der Arbeitsplätze in explosionsgefährdeten Bereichen auf Explosionssicherheit vor der erstmaligen Nutzung der Arbeitsplätze nach Anhang 4, Ziffer 3.8 der BetrSichV vornehmen.
Eine ganze Menge Vorschriften sorgen dafür, dass beim Umgang mit elektrischer Energie keine Unfälle passieren. Gut, dass unsere Experten alle Vorschriften kennen. Ein weiterer Vorteil für Sie: Unsere Sachverständigen können alle notwendigen Prüfungen durchführen. Das spart Ihnen Geld. Denn würden Sie alle Untersuchungen einzeln durchführen lassen, würde sich vieles doppeln. Wir verringern also den Prüfaufwand – und somit Ihre Kosten für den Explosionsschutz.
Wussten Sie, dass viele Prüfungen ablaufen können, ohne dass der Produktionsablauf unterbrochen werden muss? Die Experten der B·A·D GmbH bemühen sich immer, die Ausfall- und Stillstandszeiten auf ein Minimum zu begrenzen. Ein bewährtes Hilfsmittel dabei ist die Thermografie.
Mit diesem Verfahren lassen sich Maschinenkomponenten und die elektrotechnische Ausrüstung während des Betriebs untersuchen. Die Thermografie hat sich auch hinsichtlich des Explosionsschutzes in den letzten Jahren zu einer effizienten Inspektions- und Prüfhilfe entwickelt.
Schon in kleinen Betrieben lauern Explosionsgefahren, z.B. schon dann, wenn sich in geschlossenen Räumen mehr als zehn Liter zündfähiges, explosionsfähiges Luftgemisch ansammeln kann. Daher muss jedes Unternehmen, das mit brennbaren Stoffen umgeht, die ein explosionsfähiges Gemisch bilden können, ein so genanntes Explosionsschutz-Dokument erstellen. Daraus geht hervor, für welche Bereiche welche Explosionsschutzmaßnahmen gelten. Bei der Erstellung dieses wichtigen Dokuments helfen wir Ihnen gerne.
Der Explosionszonenplan zeigt in den einzelnen Bereichen die Zonen mit explosionsfähigen Atmosphären auf, so ist z. B. bei der Durchführung und Planung von Baumaßnahmen bekannt, welche Schutzmaßnahmen in Bezug auf den Explosionsschutz getroffen werden müssen. Der Explosionszonenplan hilft auch dabei, die richtige Auswahl der Gerätekategorie für die Installationen von Maschinen und Anlagen zu treffen. Er ist eine leicht verständliche, grafische Darstellung der explosionsgefährdeten Bereiche.
Der Plan basiert auf dem Gebäudegrundriss und kennzeichnet alle Bereiche für den Explosionsschutz mit entsprechenden Symbolen.
Was hat ein Unternehmer zu tun, um die Sicherheit der Menschen zu gewährleisten? All dies steht in der Betriebssicherheitsverordnung von 2002. Darin wurden verschiedene Vorschriften nach EU-Richtlinie zusammengefasst. Sie fordert u. a. Zusatzleistungen, die ein Unternehmen nicht selbst leisten kann, nicht leisten darf oder zukaufen muss.
2008 fiel zudem das Monopol der in diesem Aufgabengebiet tätigen Prüforganisationen. Die Experten der B·A·D GmbH können im Bereich Explosionsschutz alle erforderlichen Prüfungen nach BetrSichV leisten, die durch eine „befähigte Person“ durchgeführt werden dürfen. Und das bundesweit mit hoher Kompetenz. Sprechen Sie uns an!