Der Explosionsschutz

Sicher vor kaum bekannten Gefahren

Schon normales Mehl kann zu Explosionen führen. Und wie viele Unternehmen gehen mit viel gefährlicheren Stoffen um?

Lagern Sie brennbare Flüssigkeiten oder Gase? Entstehen während des Arbeitsprozesses brennbare Stäube? Dann fordert § 6 der Betriebssicherheitsverordnung ein Explosionsschutzkonzept, das in einem Explosionsschutzdokument beschrieben wird.

 

Die B·A·D GmbH hilft Ihnen dabei. 

In unserer „Inspektionsstelle Explosionsschutz“ stehen Ihnen Experten (die Verordnung spricht von so genannten „befähigten Personen“) bundesweit zur Verfügung. Aufgrund der hohen Qualitätsstandards in dieser Kompetenzgruppe wurde die Tätigkeit der Befähigten Personen und Sachverständigen Anfang des Jahres 2009 nach DIN 17020 akkreditiert. Unsere Experten verfügen über großes Hintergrundwissen, beraten Sie ausführlich und erstellen alle für den Explosionsschutz notwendigen Unterlagen für Sie. Damit erhalten Sie einen Überblick über sämtliche Explosionsgefahren in Ihrem Unternehmen. Auf dieser Basis können Sie unnötige Investitionen vermeiden und genießen Rechtssicherheit.

 

Gefährliche Anlagen (überwachungsbedürftige Anlagen) müssen in festgelegten Zeitspannen überprüft werden. Seit 2008 ist dieser Prüfmarkt liberalisiert, so dass Sie auch dazu auf die Experten der B·A·D GmbH zurückgreifen können.

 

Sprechen Sie uns an - wir beraten Sie gerne!

Die Leistungen der B·A·D GmbH im Bereich Explosionsschutz beinhalten u. a.:

  • Identifizierung der gefährdeten Bereiche
  • Bewertung des Risikos
  • Dokumentation / Empfehlung von Zoneneinteilungen
  • Aufnahme der getroffenen Schutzmaßnahmen
  • Zusammenfassende Dokumentation inklusive weiterer empfohlener Maßnahmen – Erstellen des Explosionsschutzdokumentes

Der Explosionsschutz-Scan (Ex-Scan)

Mit dem Explosionsschutz-Scan (Ex-Scan) untersuchen wir Ihr Unternehmen systematisch nach Explosionsgefahren. Wir analysieren alle betrieblichen Prozesse und erarbeiten die nötigen Maßnahmen.


Möchten Sie einfach nur wissen, was Sie im Explosionsschutz alles benötigen, und wie Sie es umsetzen können? Haben Sie schon die gesamte Dokumentation, hätten aber gerne Klarheit, ob diese auch komplett und lückenlos ist? Stimmt die Dokumentation nicht mehr, da sich etwas im Arbeitsablauf verändert hat? Oder haben Sie den Eindruck, dass Sie zu viele Schutzmaßnahmen installiert haben?

 

B·A·D hilft Ihnen dabei. Unsere Leistungen im Bereich Explosionsschutz umfassen:

  • die Überprüfung der Organisation
  • die Überprüfung der Prozesse
  • die Bewertung des richtigen Einsatzes Ihrer Mitarbeiter
  • die Überprüfung des Vorhandenseins spezieller Dokumente, bzw. die Unterstützung bei deren Erstellung
  • die Überprüfung der Bereitstellung von und den Umgang mit Arbeitsmitteln (gemäß RL 94/9/EG und RL 99/92/EG)
  • Prüfungen für überwachungsbedürftige Anlagen in explosionsgefähdeten Bereichen

Elektrische Betriebsmittel in Explosionsschutz-Bereichen

Nutzen Sie elektrische Geräte, Anlagen und Schutzsysteme, die vor dem 01.07.2003 in Verkehr gebracht wurden? Die Betriebssicherheitsverordnung besagt, dass diese Geräte bezüglich ihrer Explosionsgefahren auf den weiteren Einsatz hin, geprüft werden müssen. Das können wir für Sie übernehmen.

 

Unsere Leistungen in diesem Bereich umfassen:

  • Erfassung der Grunddaten zur Ermittlung des Gefahrenpotenzials in Explosionsschutz-Bereichen
  • Identifizierung von potenziellen Zündquellen (elektrisch und nicht elektrisch)
  • Einschätzung der Wirksamkeit der erkannten Zündquellen unter den verschiedenen Bedingungen
  • Auswahl und Festlegung der erforderlichen Zündschutzarten der zum Einsatz kommenden Arbeitsmittel
  • Auswahl der notwendigen Temperaturklasse und Gerätekategorie der zum Einsatz kommenden Arbeitsmittel
  • Erstellung von Prüf- und / oder Untersuchungsberichten
  • Zusammenfassung aller Ergebnisse zu einem Gutachten oder einem Abschlussbericht

Gefährdungsbeurteilung in Explosionsschutzbereichen

Ihre Mitarbeiter sind in Bereichen durch den Umgang mit Stoffen, die eine explosionsfähige Atmosphäre bilden können, besonders gefährdet. Für den Explosionsschutz fordert die Verordnung eine gründliche Gefährdungsbeurteilung. Darin geht es vor allem darum, welche Wechselwirkungen die Arbeitsmittel haben können, welche Arbeitsverfahren zur Anwendung kommen, welche Arbeitsstoffe und Arbeitsmittel zum Einsatz kommen – also wo, wann und wie eine Gefährdung durch die Entstehung explosionsfähiger Gemische entstehen kann.


Daraus ergeben sich Vorschriften zum Einsatz und zur Benutzung von Arbeitsmitteln, sowie die Festlegung von Prüfart, -umfang und -fristen. Auch dabei helfen wir Ihnen gerne.

Begutachtung

Sie planen eine neue Anlage? Oder haben eine Betriebsstätte umgebaut? Gerne begutachten wir Ihr Explosionsschutzkonzept und prüfen die Bescheinigungen vor der erstmaligen Nutzung.

Überwachungsbedürftige Anlagen

Gehen von Anlagen Gefahren für Beschäftigte und Dritte aus, müssen sie regelmäßig kontrolliert werden. Dafür sind laut Betriebssicherheitsverordnung zugelassene Überwachungsstellen (ZÜS) oder, bei Anlagen mit geringerem Gefährdungspotenzial, "befähigte Personen" zuständig.

Als "befähigte Personen" können die B·A·D-Mitarbeiter Prüfungen vor der Inbetriebnahme (gemäß § 14.3 BetrSichV), wiederkehrende Prüfungen nach § 15 BetrSichV, außerordentliche Prüfungen nach § 16 BetrSichV oder Prüfungen der Arbeitsplätze in explosionsgefährdeten Bereichen auf Explosionssicherheit vor der erstmaligen Nutzung der Arbeitsplätze nach Anhang 4, Ziffer 3.8 der BetrSichV vornehmen.

Elektrische Anlagen

Eine ganze Menge Vorschriften sorgen dafür, dass beim Umgang mit elektrischer Energie keine Unfälle passieren. Gut, dass unsere Experten alle Vorschriften kennen. Ein weiterer Vorteil für Sie: Unsere Sachverständigen können alle notwendigen Prüfungen durchführen. Das spart Ihnen Geld. Denn würden Sie alle Untersuchungen einzeln durchführen lassen, würde sich vieles doppeln. Wir verringern also den Prüfaufwand – und somit Ihre Kosten für den Explosionsschutz.

 

Zu unseren Leistungen gehören:

  • Erst- und Wiederholungsprüfungen von elektrischen Geräten und Anlagen (ortsfest und ortsveränderlich nach BGV A3)
  • Prüfung gemäß VDS-Richtlinien
  • Prüfung der Planungsunterlagen
  • Hilfestellung und Unterstützung bei Anträgen für Genehmigungsbehörden

Elektrothermografie

Wussten Sie, dass viele Prüfungen ablaufen können, ohne dass der Produktionsablauf unterbrochen werden muss? Die Experten der B·A·D GmbH bemühen sich immer, die Ausfall- und Stillstandszeiten auf ein Minimum zu begrenzen. Ein bewährtes Hilfsmittel dabei ist die Thermografie.

Mit diesem Verfahren lassen sich Maschinenkomponenten und die elektrotechnische Ausrüstung während des Betriebs untersuchen. Die Thermografie hat sich auch hinsichtlich des Explosionsschutzes in den letzten Jahren zu einer effizienten Inspektions- und Prüfhilfe entwickelt.

 

Unsere Leistungen für Sie liegen hier in den Bereichen:

  • Thermografie von elektrischen Anlagen (z. B. Verteilungen)
  • Thermografie von heißen Oberflächen (z. B. heiße Lager und heiße Getriebe, heiße Oberflächen von elektrischen Geräten)
  • Thermografie von Leitungsführungen
  • Interpretation der Ergebnisse

Explosionsschutzdokument

Schon in kleinen Betrieben lauern Explosionsgefahren, z.B. schon dann, wenn sich in geschlossenen Räumen mehr als zehn Liter zündfähiges, explosionsfähiges Luftgemisch ansammeln kann. Daher muss jedes Unternehmen, das mit brennbaren Stoffen umgeht, die ein explosionsfähiges Gemisch bilden können, ein so genanntes Explosionsschutz-Dokument erstellen. Daraus geht hervor, für welche Bereiche welche Explosionsschutzmaßnahmen gelten. Bei der Erstellung dieses wichtigen Dokuments helfen wir Ihnen gerne.

 

Wir unterstützen Sie bei der Erstellung der für den Explosionsschutz notwendigen Unterlagen. Das beinhaltet z. B. folgende Tätigkeiten:

  • Begehung vor Ort
  • Sichten und Auswerten von vorhandener Dokumentation
  • Ermittlung der Explosionsgefährdung nach zu erwartender Häufigkeit und Dauer des Bestehens einer explosionsfähigen Atmosphäre
  • Einteilung der Explosionsschutzzonen
  • Grafische Erstellung von Explosionsschutzzonenplänen
  • Erarbeiten eines Explosionsschutzkonzeptes, bzw. Prüfung des vorhandenen Explosionsschutzkonzeptes

Explosionszonenplan

Der Explosionszonenplan zeigt in den einzelnen Bereichen die Zonen mit explosionsfähigen Atmosphären auf, so ist z. B. bei der Durchführung und Planung von Baumaßnahmen bekannt, welche Schutzmaßnahmen in Bezug auf den Explosionsschutz getroffen werden müssen. Der Explosionszonenplan hilft auch dabei, die richtige Auswahl der Gerätekategorie für die Installationen von Maschinen und Anlagen zu treffen. Er ist eine leicht verständliche, grafische Darstellung der explosionsgefährdeten Bereiche.

 

Der Plan basiert auf dem Gebäudegrundriss und kennzeichnet alle Bereiche für den Explosionsschutz mit entsprechenden Symbolen.

 

Gerne ist die B·A·D beim Erstellen des Eplosionszonenplans behilflich. Wir bieten Ihnen auch unsere Unterstützung bei der Erstellung weiterer Unterlagen an:

  • Optimierte CAD-Pläne aus Papierbestandsplänen
  • Aktualisierung Ihrer Bestandspläne
  • Feuerwehrpläne nach DIN 14095
  • Flucht –und Rettungspläne nach DIN 4844 und BGV A 8
  • Feuerwehrlaufkarten für Ihre Brandmeldanlage
  • Löschmittelkonzepte und Darstellung der Feuerlöscher in den Grundrissplänen zu Wartungs-und Prüfzwecken

Umsetzung der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)

Was hat ein Unternehmer zu tun, um die Sicherheit der Menschen zu gewährleisten? All dies steht in der Betriebssicherheitsverordnung von 2002. Darin wurden verschiedene Vorschriften nach EU-Richtlinie zusammengefasst. Sie fordert u. a. Zusatzleistungen, die ein Unternehmen nicht selbst leisten kann, nicht leisten darf oder zukaufen muss.

2008 fiel zudem das Monopol der in diesem Aufgabengebiet tätigen Prüforganisationen. Die Experten der B·A·D GmbH können im Bereich Explosionsschutz alle erforderlichen Prüfungen nach BetrSichV leisten, die durch eine „befähigte Person“ durchgeführt werden dürfen. Und das bundesweit mit hoher Kompetenz. Sprechen Sie uns an!

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