Im Ausland gibt es Erkrankungen, die uns hier noch nicht einmal bekannt sind. Daher sollte sich jeder Fernreisende medizinisch beraten lassen. Die Berufsgenossenschaften haben für Arbeitsaufenthalte im Ausland unter besonderen klimatischen und gesundheitlichen Bedingungen einen Grundsatz für die arbeitsmedizinische Vorsorge verfasst, den G 35. Dieser ist als Pflichtuntersuchung bei Tätigkeiten unter klimatischen Belastungen und Infektionsgefährdungen vorgeschrieben. Nach der Rückkehr hat eine weitere Untersuchung, z. B. auf Parasiten, zu erfolgen. Lassen Sie sich von qualifizierten Experten beraten.
Wir helfen Ihnen den Auslandsaufenthalt zu planen und versorgen Sie mit allen wichtigen Gesundheitsinformationen über jedes Land. Unsere Ärzte und unser Assistenzpersonal sind dazu speziell geschult. Wir können bundesweit auf reisemedizinische Zentren zurückgreifen.
Auch im Rahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung zahlt es sich aus den Mitarbeitern reisemedizinische Beratungen sowie notwendige Untersuchungen und Impfungen anzubieten.
Sprechen Sie uns an - wir beraten Sie gerne!
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