Voraussetzung für einen wirkungsvollen Arbeitsschutz ist die Gefährdungsbeurteilung. Eine Gefährdungsbeurteilung ähnelt im Grunde einem Arztbesuch. Dieser macht sich ein ganzheitliches Bild vom Patienten – er fragt auch Dinge, die scheinbar nichts mit dem konkreten Problem zu tun haben und erkundigt sich nach bekannten Krankheiten.
Eine Gefährdungsbeurteilung ist nach § 5 des Arbeitsschutzgesetzes vorgeschrieben. Um zu erkennen, wo im Unternehmen Gefahr für die Mitarbeiter besteht, geht die B·A·D GmbH ähnlich wie ein Arzt vor. Zunächst fragen wir, welche Belastungen und Gefährdungen durch die Arbeit bekannt sind. Unsere Experten identifizieren mit der Gefährdungsbeurteilung daraufhin zusätzlich Schwachpunkte und Gefahrenquellen nach dem aktuellen Stand der Vorschriften im Arbeitsschutz.
Bei der Abwehr der Gefährdungen lassen wir Sie natürlich nicht allein. Als Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung schlagen wir Lösungen zur Beseitigung vor und unterstützen Sie bei der Umsetzung. Zudem kontrollieren wir, ob die Maßnahmen im Arbeitsschutz auch wirksam bleiben. Lassen Sie sich von qualifizierten Experten beraten.
Die Arbeit in Ihrem Unternehmen wird durch die Gefährdungsbeurteilung sicherer. Und das zahlt sich aus – Ausfallzeiten, Personalfluktuationen und Unterbrechungen der Produktion können weitestgehend vermieden werden.
Um Sie optimal unterstützen zu können, haben wir unsere Dienstleistung "Gefährdungsbeurteilung" als erstes europäisches Unternehmen nach der internationalen Norm DIN EN ISO / IEC 17020 akkreditieren lassen. Dies gewährleistet eine durch externe Auditoren überprüfte gleich bleibende Dienstleistung auf höchstem Niveau.
Wenn Sie die Expertise der B·A·D GmbH im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung für Ihr Unternehmen nutzen möchten, sprechen Sie uns an - wir beraten Sie gerne!
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