Arbeitsschutz

Was ist Arbeitsschutz?

Das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit wird in Artikel 2 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland jedem staatlich garantiert. Alle Beschäftigten haben bei ihrer Arbeit Anspruch auf dieses Grundrecht. Sichere und menschengerechte Arbeitsbedingungen sicherzustellen, ist für das Berufsleben elementar.

Mit menschengerechten Bedingungen ist gemeint, wenn Arbeit ausführbar, erträglich und zumutbar ist und zufrieden stellt. Dafür gibt es verlässliche, gesetzliche Regeln und Bestimmungen, die das sichere und gesunde Arbeiten im Sinne von § 2 des Arbeitsschutzgesetzes gewährleisten. Eine große Herausforderung für alle Unternehmen, in einer sich immer schneller wandelnden Arbeitswelt.

 

Arbeitsschutz Definition

Unternehmen sollten freiwillige, präventive Gesundheitsdienstleistungen anbieten.

Insbesondere durch die Digitalisierung wird es immer wichtiger, Beschäftigte wirksam vor Gefahren und gesundheitlichen Schädigungen zu schützen und Unfälle zu vermeiden. Digitale Technologien bestimmen zunehmend den Arbeitsprozess. Arbeitsschutz wird laut der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) dynamischer und komplexer.

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) empfiehlt zudem, neben der Einhaltung gesetzlicher Grundpflichten, eine „gute Unternehmenskultur, die oft allgemein oder abstrakt gehaltenen Grundregeln mit Leben zu erfüllen. “ Dazu gehöre auch, den Angestellten freiwillige, präventive Dienstleistungen aus den Bereichen der arbeitsmedizinischen Vorsorge und der betrieblichen Gesundheitsförderung anzubieten.


Welche Arten von Arbeitsschutz gibt es?

Man kann im Arbeitsschutz von einem allgemeinen Arbeitsschutz, sozialen Arbeitsschutz, technischen Arbeitsschutz und medizinischen Arbeitsschutz sprechen.

Allgemeiner Arbeitsschutz

Der allgemeine Arbeitsschutz zielt auf die Gesundheit und das Leben der Arbeitnehmenden ab. Der/die Arbeitgeber*in verpflichtet sich laut §3 des Arbeitsschutzgesetzes zu sicheren Arbeitsbedingungen. Die Beschäftigten wiederum sind nach §15 des Arbeitsschutzgesetzes verpflichtet, „nach ihren Möglichkeiten sowie gemäß der Unterweisung und Weisung des Arbeitgebers für ihre Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit Sorge zu tragen.“

Arten des Arbeitsschutzes

Sozialer Arbeitsschutz

Unter den sozialen Arbeitsschutz fallen beispielsweise Bestimmungen zum Schutz von Kindern (Kinderarbeitsschutzverordnung), Jugendlichen (Jugendarbeitsschutzgesetz) und Frauen und (werdenden) Müttern (Mutterschutzgesetz).

Technischer Arbeitsschutz

Zum technischen Arbeitsschutz gehören alle Bereiche, die die Gesundheit und Sicherheit der Mitarbeitenden am Arbeitsplatz betreffen. Dazu gehört u. a. ein sicherer Umgang mit Gefahrstoffen und biologischen Arbeitsstoffen, Maschinen und anderen Arbeitsmitteln, Lärm- und Vibrationsschutz, künstliche optische Strahlung am Arbeitsplatz sowie Betriebs- und Anlagensicherheit. Neben entsprechenden gesetzlichen Verordnungen wie die Gefahrstoffverordnung, Arbeitsstättenverordnung, Technische Regeln zur Lärm- und Vibrations- und Arbeitsschutzverordnung oder die Biostoffverordnung, regeln Details zu den jeweiligen Arbeitsbereichen.

Medizinischer Arbeitsschutz

Im Bereich des medizinischen Arbeitsschutzes werden Arbeitsplätze auf ein Risiko für Berufskrankheiten, mögliche Unfälle und weitere gesundheitliche Gefährdungen geprüft. Diese Aufgaben übernehmen Koordinatorinnen und Koordinatoren, Sachverständige und Sachkundige. Die Fachkraft für Arbeitssicherheit, die Arbeitsmediziner*innen und die Sicherheitsbeauftragten beraten hierbei.


Welche Arbeitsschutzmaßnahmen gibt es?

Ein*e Arbeitgeber*in trägt die Verantwortung für die Gesundheit der Mitarbeitenden und damit für die Umsetzung von Arbeitsschutzmaßnahmen zur Prävention in der betrieblichen Praxis. Mithilfe einer Gefährdungsbeurteilung können systematisch Schwachstellen im Betrieb identifiziert werden und anschließend geeignete Arbeitsschutzmaßnahmen abgeleitet werden. Es wird zwischen technischen, organisatorischen und personenbezogenen Arbeitsschutzmaßnahmen unterschieden.

Arbeitsschutzmaßnahmen

Technische Arbeitsschutzmaßnahmen

Technische Arbeitsschutzmaßnahmen sind solche, welche die räumliche Trennung zwischen Gefahrenquelle und Mensch sicherstellen. Beispielsweise eine Schutzeinrichtung, mit der vorhandene und / oder zu erwartende Gefährdungen ausgeschlossen bzw. beseitigt werden können.

Organisatorische Arbeitsschutzmaßnahmen

Dank organisatorischer Maßnahmen kommt es zu einer räumlichen und zeitlichen Trennung von der Gefahrenquelle zum Menschen. Hierzu gehören insbesondere spezielle Regelungen, Festlegungen oder Praktiken, wie Arbeitsorganisation, Arbeitsablauf, Arbeitsaufgaben, Kooperation, Information, Arbeitszeit-, Pausen- und Schichtgestaltung sowie Beschäftigungsbeschränkungen und Beschäftigungsverbote.

Personenbezogene Sicherheitsmaßnahmen

Mithilfe einer persönlichen Schutzausrüstung sollen verbliebene Restrisiken weiter reduziert werden. Auch personenbezogene bzw. verhaltensbezogene Sicherheitsmaßnahmen sind zu beachten. Unternehmen können Anforderungen an das sicherheitsgerechte Verhalten ihrer Beschäftigten stellen.

Rangfolge von Arbeitsschutzmaßnahmen

Die Reihenfolge des allgemeinen Vorgehens bei der Gefahrenverhütung gibt § 4 des Arbeitsschutzgesetzes vor: Zuerst müssen technische, dann organisatorische und zuletzt personenbezogene Maßnahmen geprüft werden (TOP-Prinzip). Grundsätzlich haben kollektiv wirkende Arbeitsschutzmaßnahmen Vorrang gegenüber individuellen Arbeitsschutzmaßnahmen.

Ziele und Maßnahmenhierarchie im Arbeitsschutz

Was ist der Unterschied zwischen Arbeitsschutz, Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz?

Im Bereich der Arbeitssicherheit sind sämtliche Maßnahmen und Einrichtungen subsumiert, die laut § 4 Nr. 3 des Arbeitsschutzgesetzes nach dem Stand der Technik notwendig sind, um entsprechende Tätigkeiten ohne eine Gefährdung für ausführende und beteiligte Personen ausüben zu können. Dabei sind die technischen, organisatorischen und persönlichen Voraussetzungen (TOP-Prinzip) einer Aufgabe zu beachten.

Der Zusammenhang von Gesundheitsschutz und Arbeitssicherheit

Der Begriff Gesundheitsschutz erweitert den Begriff Arbeitssicherheit um den Schutz vor langfristigen Folgen für die Gesundheit der ausführenden und beteiligten Personen, die durch physikalische, chemische, psychische oder biologische Einwirkungen entstehen können. Als Prävention werden alle Maßnahmen und Einrichtungen bezeichnet, die der Arbeitssicherheit und dem Gesundheitsschutz dienen. Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz werden im Begriff Arbeitsschutz zusammengefasst.
 

Unterschiede und Zusammenhänge von Arbeitsschutz, Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz

Wo sind die Aufgaben und Pflichten der Beschäftigten im Arbeitsschutz geregelt?

Pflichten von Beschäftigten im Arbeitsschutz


Auch wenn der/die Arbeitgeber*in für die Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten am Arbeitsplatz verantwortlich ist, so sind nach §15 des Arbeitsschutzgesetzes auch Arbeitnehmende verpflichtet, nach ihren Möglichkeiten sowie gemäß der Unterweisung und Weisung des Arbeitgebers für ihre und ggf. auch die anderer Kolleg*innen Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit Sorge zu tragen. Dazu gehört auch, „insbesondere Maschinen, Geräte, Werkzeuge, Arbeitsstoffe, Transportmittel und sonstige Arbeitsmittel sowie Schutzvorrichtungen und die ihnen zur Verfügung gestellte persönliche Schutzausrüstung bestimmungsgemäß zu verwenden.“

 §15 Arbeitsschutzgesetz: Pflichten der Beschäftigten

Besondere Unterstützungspflichten von Arbeitnehmenden

Darüber hinaus unterliegt ein*e Beschäftigte*r gemäß §16 des Arbeitsschutzgesetzes besonderen Unterstützungspflichten: Jede von ihnen festgestellte unmittelbare erhebliche Gefahr für die Sicherheit und Gesundheit sowie festgestellte Defekte an Schutzsystemen, müssen dem/der Arbeitgeber*in unverzüglich gemeldet werden.

Paragraph 16: Besondere Unterstützungspflichten

Wie sichert Arbeitsschutz Ihr Unternehmen ab?

Nur wenn sich Mitarbeitende bei der Arbeit sicher fühlen und gesund bleiben, sind sie motiviert und zufrieden. Und bringen damit das Unternehmen nach vorne. Maßnahmen in den Bereichen Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin sowie Arbeitssicherheit sind für ein Unternehmen also keine bloße Notwendigkeit, sondern erhöhen direkt den Unternehmenserfolg.

Unter dem Erfolgsfaktor Arbeitsschutz sind alle Dienstleistungen von BAD zusammengefasst, die Ihre Mitarbeitenden gesund halten und Ihre Technik absichern. ArbeitsmedizinArbeitssicherheit und die Gefährdungsbeurteilung bilden das "Herzstück" des Arbeitsschutzes. Unsere jahrzehntelange Erfahrung zeigt, dass sich durch einen gut organisierten Arbeitsschutz die Unfallzahlen drastisch reduzieren lassen. Und das zahlt sich für Sie aus. Lassen Sie sich von unseren qualifizierten Expertinnen und Experten beraten.

 


Welche Funktionen gibt es im betrieblichen Arbeitsschutz?

Unternehmen verantworten per Gesetz die Gesundheit und Sicherheit ihrer Beschäftigten am Arbeitsplatz. Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Arbeitsmediziner*innen sowie Sicherheitsbeauftragte unterstützen Betriebe, geeignete betriebsindividuelle Sicherheitsmaßnahmen umzusetzen.

Laut DGUV Vorschrift 2 benötigen Unternehmen Arbeitsmediziner*innen, welche die Vorsorgeuntersuchungen der Beschäftigten durchführen und grundsätzlich in allen Fragen des Gesundheits- und Arbeitsschutzes beraten und unterstützen.

Arbeitsschutz im Betrieb: Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Sicherheitsbeauftragte unterstützen

Genauso muss ein*e Arbeitgeber*in nach DGUV Vorschrift 2 Fachkräfte für Arbeitssicherheit bestellen, die über umfangreiche Sachkunde verfügen. In den Vorschriften der Berufsgenossenschaften ist die Einsatzzeit von Arbeitsmediziner*innen sowie Fachkräften für Arbeitssicherheit definiert.

Funktionen im betrieblichen Arbeitsschutz

 

Darüber hinaus beraten ehrenamtliche Sicherheitsbeauftragte hinsichtlich der Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit. Sie achten auf sicherheits- oder gesundheitswidriges Verhalten im Betrieb und sorgen für ausreichende Schutzvorrichtungen und -ausrüstungen. Sie dienen als Multiplikatoren zwischen Belegschaft und Führungskräften.

Die Anzahl an Sicherheitsbeauftragten hängt von der Zahl der Mitarbeitenden ab. Die DGUV empfiehlt zudem, die Bestellung des Sicherheitsbeauftragten unabhängig von der Zahl der Mitarbeitenden, von den Gefährdungen im Unternehmen, der räumlichen, zeitlichen und fachlichen Nähe, abhängig zu machen.

Arbeitsschutzausschuss: Ganzheitlicher Austausch zu Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten

Eine weitere Funktion im betrieblichen Arbeitsschutz stellt der Arbeitsschutzausschuss dar, der für Unternehmen ab 20 Beschäftigten gebildet wird. 

Der Arbeitsschutzausschuss bespricht Themen zu Problemen der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes an, legt Maßnahmen fest und koordiniert diese.

Mitglieder des Arbeitsschutzausschusses sind u. a. Arbeitgeber*in, ein*e Vertreter*in aus der Abteilung Human Resources, zwei Mitglieder des Betriebsrats/Personalrats, Betriebsärzt*innen, Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Sicherheitsbeauftragte, sofern Themen aus deren Bereich angesprochen werden. Sie treffen sich mindestens einmal im Quartal. Empfehlenswert ist die Begrenzung der Mitgliederzahl der Beteiligung aller genannten Gruppen.


Gibt es eine Betriebsanweisung im Arbeitsschutz?

Betriebsanweisungen sind gemäß § 9 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) verpflichtende, schriftliche Anweisungen und Angaben der Unternehmer*innen oder Betreiber*innen von Einrichtungen, technischen Erzeugnissen, Arbeitsverfahren, Stoffen oder Zubereitungen an die Beschäftigten.

Betriebsanweisungen im Arbeitsschutz

Mit den Betriebsanweisungen im Arbeitsschutz sollen in verständlicher Form und Sprache Unfälle und Gesundheitsrisiken vermieden werden. Die Betriebsanweisungen regeln das arbeitsplatz- und tätigkeitsbezogene Verhalten im Betrieb und bilden die Basis für die Arbeitsschutzunterweisungen. Auch für Gefahrstoffe muss nach § 14 der Gefahrstoffverordnung eine Betriebsanweisung erstellt werden.

Erstellung von Betriebsanweisungen

Unternehmen haben bei der Erstellung von Betriebsanweisungen zum einen die in den Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften (BGV) geforderten Verhaltensanweisungen, sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Regeln sowie spezielle Angaben von Herstellern in mitgelieferten Betriebsanleitungen zu berücksichtigen. Die Unternehmer*innen haben eigenverantwortlich zu prüfen, ob eine schriftliche Regelung für die Beschäftigten notwendig ist. Für die Entscheidung kann die Risikobewertung der Tätigkeiten mit Arbeitsmitteln hilfreich sein.

Praxistipps für die Erstellung einer Betriebsanweisung

Mehr Orientierung zu einer Verpflichtung einer Betriebsanweisung von Unternehmen können spezifische Unfallverhütungsvorschriften, sicherheitstechnische Regelwerke und staatliche Arbeitsschutzvorschriften für den jeweiligen Anwendungsfall geben. Generell gilt das Prinzip: Eine Betriebsanweisung für eine Tätigkeit.

Sicherheitstechnische Betriebsanweisungen die Tätigkeiten regeln, können von Mitarbeitenden selbst, bzw. unter ihrer Beteiligung, nach folgendem Schema hergestellt werden:

  • Arbeitsablauf und Arbeitsschritte beschreiben.
  • Zu jedem Arbeitsschritt ermitteln, was passieren könnte.
  • Zu jeder potenziellen Gefährdung die notwendigen Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln festlegen.

Herstellung und Eignung von Betriebsanweisungen

Erfahrungsgemäß ist die Herstellung von Betriebsanweisungen nach diesem Verfahren geeignet, um…

  • Akzeptanz bei den Mitarbeitenden zu erzielen,
  • versteckte Sicherheitsschwachstellen zu ermitteln,
  • Mitarbeitende gefährliche Gewohnheitstätigkeiten ins Bewusstsein zu bringen und
  • Neulinge einzuweisen.

Die Form einer Betriebsanweisung ist arbeitsplatz-, bzw. tätigkeitsbezogen auch eine exzellente Form der Gefährdungsbeurteilung. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Mitarbeitenden bei der Erarbeitung mitwirken können. Diese Forderung zur Mitarbeiterbeteiligung ist Bestandteil der institutionellen Arbeitsmanagementsysteme.

Sicherheitstechnische Inhalte von Betriebsanweisungen

Die sicherheitstechnischen Inhalte von Betriebsanweisungen werden bestimmt durch die Anforderungen aus den Regelwerken für Maschinen, Einrichtungen, Geräte, Stoffe. Die Betriebsanweisung muss alle Angaben enthalten, um einen gefahrlosen Betrieb von Maschinen, Anlagen, Einrichtungen oder Stoffen sicherzustellen. Soweit Gefährdungen Dritter möglich sind, müssen entsprechende Schutzmaßnahmen genannt sein, nicht zuletzt auch Hinweise auf Verhalten bei Unfällen, Störfällen und auf Maßnahmen zur Ersten Hilfe.

Inhaltliche Gestaltung von Betriebsanweisungen

Die inhaltliche Gestaltung von Betriebsanweisungen unterliegt dem Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats nach § 87 Abs. 1 Ziffer 7 des Betriebsverfassungsgesetzes.

Die Praxis in vielen Unternehmen besonders gefährliche Arbeiten durch sogenannte Erlaubnisscheine (z. B. Arbeits-, Feuer-, Schweiß- und Befahrerlaubnisscheine) in jedem einzelnen Fall schriftlich auf der Basis fixierter Sicherheitsanforderungen zu regeln, hat sich bewährt und nachweislich zu einer Erhöhung des Sicherheitsstandards geführt.

Ergänzungen für Betriebsanweisungen

Mit der Betriebssicherheitsverordnung entsteht für die Unternehmen die Notwendigkeit, sicherheitstechnische Betriebsanweisungen um anlagen-, betriebs- und arbeitsmittelbezogene Hinweise zu ergänzen. Diese müssen zukünftig mindestens Angaben über die Einsatzbedingungen, über absehbare Betriebsstörungen und über die bezüglich der Benutzung des Arbeitsmittels vorliegenden Erfahrungen enthalten.


Arbeitsschutz bei BAD

BAD hilft Unternehmen mit qualifizierten Fachkräften bundesweit dabei, Arbeitsplätze gesünder und sicherer zu machen. Mit jahrzehntelanger Erfahrung unterstützt BAD Unternehmen darin, mit einem gut organisierten Arbeitsschutz die Unfallzahlen drastisch zu reduzieren.

Das zahlt sich für Unternehmen aller Größen und Branchen aus: Nur wenn sich Mitarbeitende bei der Arbeit sicher fühlen und gesund bleiben, sind sie motiviert, zufrieden und können exzellente Leistungen für ihr Unternehmen erbringen. Mit hoher Produktivität und Qualität bringen Beschäftigte somit ihr Unternehmen nach vorne. Maßnahmen in den Bereichen Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin sowie Arbeitssicherheit sind für ein Unternehmen also keine bloße Notwendigkeit, sondern erhöhen direkt den Unternehmenserfolg.

BAD-Expertinnen und -Experten halten Mitarbeitende in Unternehmen gesund

BAD-Fachleute beraten zu den gesetzlichen Mindestanforderungen im Arbeitsschutz, erarbeiten maßgeschneiderte Arbeitsschutzkonzepte und unterstützen bei deren Umsetzung. Unternehmen erhalten einen Überblick über sämtliche Gefahren und Gefährdungen in ihrer Organisation. Dadurch können sie unnötige Investitionen vermeiden und genießen Rechtssicherheit im Bereich Arbeitsschutz.

Das BAD-Dienstleistungsangebot im Bereich Arbeitsschutz verfolgt einen ganzheitlichen Ansatz aus einer Fülle von Einzelleistungen aus den Themenfeldern Arbeitsmedizin, Arbeitssicherheit und Gefährdungsbeurteilung. Sämtliche Unterstützungsleistungen werden individuell auf die Bedürfnisse eines Unternehmens ausgerichtet.

BAD-Leistungen im Bereich Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit im Überblick:

  • Aufbau einer betrieblichen Arbeitsschutzorganisation
  • Hilfe bei der Beurteilung von Arbeitsbedingungen hinsichtlich Arbeitssicherheit, Gefährdungen und Belastungen
  • Regelmäßige Betriebsbegehungen
  • Planung von Arbeitsschutzmaßnahmen
  • Unterstützung bei der Durchführung von Sicherheitsunterweisungen
  • Beratung beim betrieblichen Gefahrstoffmanagement
  • Beratung bei Gestaltung, Auswahl und Einsatz von Arbeitsmitteln und persönlicher Schutzausrüstung im Sinne der Arbeitssicherheit
  • Beratung zu neuen gesetzlichen Anforderungen
  • Teilnahme an Arbeitsschutzausschusssitzungen (ASA)
  • Ursachenanalyse von Arbeitsunfällen
  • Beratung im Brandschutz
  • Beratung im Explosionsschutz

Lehrgänge und Seminare zum Arbeitsschutz

Foto eines Seminarraums

BAD-Weiterbildungsangebot

BAD richtet Präsenz- und digitale Weiterbildungsformate rund um die Themen Arbeitsschutz und Gesundheitsschutz aus.

Hier finden Sie einen Überblick über BAD-Weiterbildungsangebote zu diesen beiden Themen:

 

Zum Angebot



Concada Seminare

Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit

Die concada GmbH, eine Tochtergesellschaft von BAD, bietet weitere umfassende Qualifizierungsmaßnahmen für Fach- und Führungskräfte zur Erfüllung der rechtlichen Anforderungen im Bereich Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit an.

Zum Angebot

Concada Broschüre

Seminarkatalog 2023

Hier können Sie sich außerdem den gesamten Seminarkatalog 2023 von concada kostenlos downloaden. Das Seminarangebot umfasst die Themengebiete Umwelt, Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit, Managementsysteme und Arbeitsmedizin.

Zum Download

Weitere Themen und Angebote zum Arbeitsschutz: