Keine Schmetterlinge im Bauch!

Heuschnupfenzeit

Immer mehr leiden viele Monate im Jahr unter Heuschnupfen. Für Betroffene keine Lappalie. Es drohen schwerwiegende gesundheitliche Beeinträchtigungen, die auch zu Arbeitsunfähigkeitstagen führen können.

Gräser, Hasel, Birke, Erle: Über 12 Millionen Menschen litten im Jahr 2022 laut einer Statistik an einer Allergie - fast jeder siebte Deutsche! Frauen sind laut einer Umfrage des Robert Koch-Instituts deutlich häufiger (34,7 Prozent) als Männer (27,0 Prozent) betroffen.

Die Symptome des Heuschnupfens können überaus lästig und unangenehm sein: Schnupfen, Niesattacken, brennende und tränende Augen, allgemeine Abgeschlagenheit oder Atembeschwerden machen Betroffenen das Leben sehr schwer. Und das über einen längeren Zeitraum hinweg.

Die geschwollenen Augen tränen, die Nase ist vom vielen Putzen wund. die Konzentration lässt immer wieder nach. Aber bedeutet dies zugleich, dass betroffene Beschäftigte sich krankschreiben lassen können? „Hier sollte man differenzieren: Jeder Beschäftigter hat mal Arbeitstage, an denen er/sie nicht voll leistungsfähig ist, aber sich dennoch nicht krankmeldet. Leiden Betroffene unter starken Heuschnupfensymptomen, nehmen diese also überhand, ist es möglich, dass Mitarbeitende ihren Aufgaben nicht nachkommen können – und dies auch bei vermeintlich harmlosen Erkrankungen wie Allergien“, betont Dr. Christina Nußbeck, Arbeitsmedizinerin bei BAD. Eine Arbeitsunfähigkeit hänge von den individuellen Symptomen ab und müsse von einem Arzt festgestellt werden.


Eindeutiges Gerichtsurteil: Allergien können zu Arbeitsunfähigkeit führen

Das Bundesarbeitsgericht hat bereits vor über 30 Jahren in dem Kontext ein Urteil gesprochen: Demnach sind Mitarbeitende – egal, ob wegen einer Allergie oder einer anderen Erkrankung – dann arbeitsunfähig, wenn ihr Zustand sie außerstande setzt, die ihnen nach dem Inhalt des Arbeitsvertrags obliegende Arbeit zu verrichten, oder wenn sie die Arbeitsleistung nur unter der Gefahr erbringen können, dass sich ihr Gesundheitszustand verschlechtert (Urteil vom 29. Januar 1992, Aktenzeichen: 5 AZR 37/91).


Keine Arbeitsunfähigkeit liegt hingegen vor, wenn Arbeitnehmende auf Grund ihrer Allergie nicht ihren Arbeitsweg zurückzulegen oder wenn Arztbesuche oder medizinische Behandlungen notwendig werden. Zweifelt der Arbeitgeber eine Arbeitsunfähigkeit eines Mitarbeitenden aufgrund allergischer Reaktionen an, hat er dies zu beweisen. „Wichtig ist, dass Unternehmen Heuschnupfen oder Allergien ihrer Mitarbeitenden nicht bagetellisieren. Sonst droht ein Präsentismus von eigentlich erkrankten Mitarbeitenden. Und dies wird sich in jedem Fall negativ fürs Unternehmen auswirken: Leistungsfähigkeit und Produktivität werden deutlich geringer sein“, sagt Dr. Nußbeck.
 

Allergieauslösender Baum vor Bürofenster? Hilfreiche Tipps für Allergiker

Natürlich kann nicht ein Baum gefällt werden, nur weil dieser vor dem eigenen Bürofenster steht. Dies hat beispielsweise der Verwaltungsgerichtshof in München 2012 festgestellt (25.04.2012, Az.: 14 B 10.1750).

Nichtsdestotrotz kann der Mitarbeitende unterstützt werden. Dr. Christina Nußbeck empfiehlt, im Rahmen einer Büro- oder Betriebsbegehung gemeinsam mit einer Betriebsärztin/einem Betriebsarzt individuelle Maßnahmen zu prüfen, welche die Symptome der/des Betroffenen lindern können.

Folgende Fragen sollten dabei u. a. beantwortet werden:

  • Wo ist der Lüftungsausgang der Klimaanlage?
  • Leitet diese eventuell Pollen direkt ins Büro?
  • Muss der Filter der Klimaanlage erneuert werden?
  • Kann ein spezielles Luftfiltergerät im Büro helfen?
  • Könnte ein Bürowechsel gesundheitlich entlasten?
  • Hat eine Person Kreuzallergien, die die Symptome verstärken (z. B. Hausstaub)?
  • Hat eine beschäftigte Person zuhause auch so starke Symptome und wenn nein, könnte sie gegebenenfalls einen Teil der Aufgaben im Homeoffice erledigen?
  • Variieren die Nies- und Schnupf Attacken zeitlich (Pollenflugzeiten)? Dann kann vielleicht eine Verlagerung der Arbeitszeit helfen.
  • Prüfen Sie, wie oft das Büro durch die Reinigungskräfte gesaugt oder gewischt wird.

 

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