Corona Arbeitsschutz-Verordnung abgelaufen

Arbeitsschutz nimmt in der Corona-Endemie weiterhin eine zentrale Rolle ein. Es empfiehlt sich, auch nach dem Wegfall der Corona-Arbeitsschutzverordnung zum 2. Februar 2023 die Gesundheit von Beschäftigten mit den bewährten Maßnahmen zu schützen. Die allgemeine Gefährdungsbeurteilung ist ausreichend.

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