Der Aufsichtsrat der B·A·D GmbH besteht aus zwölf Mitgliedern – sechs Arbeitgeber- und 6 Arbeitnehmervertretern. Wahl und Abberufung der Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer richten sich nach den Bestimmungen des Gesetzes über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer (MitbestG).
Die Aufgaben des Aufsichtsrats
- Beratung und Überwachung der Geschäftsführung,
- Abschluss, Änderung, Aufhebung und Kündigungen der Anstellungsverträge der Geschäftsführer, Einberufung der Gesellschafterversammlung, wenn das Wohl der Gesellschaft es erfordert,
- Teilnahme an der Gesellschafterversammlung (vertreten durch den Vorsitzenden des Aufsichtsrates),
- Prüfung des Jahresabschlusses, des Lageberichts und des Vorschlags für die Verwendung des Bilanzgewinns
- Veräußerung oder Stilllegung des Geschäftsbetriebes oder wesentlicher Betriebsteile,
- Abschluss, Änderung und Aufhebung von Unternehmensverträgen oder strategisch bedeutsamen Kooperationsverträgen.