Am 1. Januar 2011 Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 2 in Kraft getreten. Sie hat die bis zu diesem Zeitpunkt gültigen Vorschriften und Richtlinien zur betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung abgelöst.
Für Sie als Unternehmer können sich hieraus wesentliche Vorteile ergeben. Sie können von nun an selbst entscheiden, welche Leistungen speziell für Ihr Unternehmen nutzbringend sind. Es lohnt sich also, sich mit den Möglichkeiten, die die Unfallverhütungsvorschrift bietet, zu beschäftigen.
Die Berufsgenossenschaften und die Unfallkassen haben die DGUV Vorschrift 2 größtenteils umgesetzt. Bei den meisten Unfallkassen* gilt allerdings eine Übergangsregelung bis zum 01. Januar 2013.
*Keine Umsetzung erfolgte bislang durch die Unfallkasse des Bundes, die Unfallkasse Sachsen, die Hanseatische Feuerwehr-Unfallkasse Nord, die Feuerwehr-Unfallkasse Mitte und die Feuerwehr-Unfallkasse Niedersachsen.
| Technische Daten | |
|---|---|
| Ausführung: | Broschüre |
| Format: | DIN lang |
| Stand: | April 2012 |
| Umfang: | 18 Seiten |
| Druck: | farbig |
kostenlos
(exkl. MwSt.)