Ergonomisches Arbeiten ermöglichen

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Exoskelett, verstellbarer Tisch und Co.

Einseitige Belastungen, dauerhafte Fehlhaltungen und Bewegungsmangel setzen dem Körper, aber auch der Psyche von Mitarbeitenden zu. Arbeitsausfälle kosten den Arbeitgeber viel Geld. Folglich ist ergonomisches Arbeiten essenziell für ein gesundes Unternehmen. Damit ergonomisches Arbeiten gelingt, sind beide Seiten gefragt – Mitarbeitende und Arbeitgeber.



Arbeitgeber sind gesetzlich verpflichtet, die Arbeit für ihre Mitarbeitenden ergonomisch zu gestalten und den Bedarf beispielsweise über eine Gefährdungsbeurteilung zu ermitteln. Hier gilt die Maxime: Verhältnisprävention vor Verhaltensprävention. Arbeitgeber schaffen ergonomische Arbeitsverhältnisse und unterstützen Mitarbeitende beim ergonomischen Verhalten. Das TOP-Prinzip in der Gefährdungsbeurteilung (technische Maßnahmen vor organisatorischen und persönlichen Maßnahmen prüfen) bietet einen Ansatzpunkt für mögliche Maßnahmen. Was sind die Herausforderungen bei der Implementierung ergonomischen Arbeitens? Warum scheitert ergonomisches Arbeiten häufig, obwohl der Bedarf bekannt ist oder Maßnahmen ergriffen wurden? Die Gründe sind vielfältig. Profitieren Sie von vielfältigen Kundenerfahrungen aus unserer Praxis.

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Ihr Referent

Dr. Martin Klämpfl

Berater Gesundheitsmanagement im Gesundheitszentrum Nürnberg-Fürth
Doktor der Sportwissenschaft

Schwerpunkte:

Organisationsberatung • Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung

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Oft gestellte Fragen

 

Der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, automatisch- bzw. elektrisch-höhenverstellbare Tische bereitzustellen. Tisch und Stuhl sollten sich lediglich an die individuelle Größe des Arbeitnehmenden im Sitzen anpassen lassen.

Weitere Infos dazu sind in dem Artikel "Wer hat Anspruch auf höhenverstellbare Schreibtische? ersichtlich.

Exoskelette werden in Unternehmen noch nicht häufig eingesetzt. Das Interesse eines betrieblichen Pilotprojekts, nimmt jedoch zu, vor allem in der Automobilindustrie, im Baugewerbe, in der Logistik und im Pflegebereich. Ihre Wirkung in der Prävention von arbeitsassoziierten muskuloskelettalen Beschwerden und damit im Bereich des Arbeitsschutzes ist noch nicht abschließend erforscht.

Detailliertere Infos sind in der S2k-Leitlinie der Deutschen Gesellschaft für Arbeitsmedizin und Umweltmedizin e.V. zu finden.

Exoskelette werden vorwiegend in der Therapie verwendet. Solange die positive Wirkung eines Exoskeletts für den Arbeitsschutz noch nicht abschließend nachgewiesen ist (siehe oben), wird der Arbeitgeber die Kosten der Anschaffung, Implementierung und Instandhaltung selbst übernehmen müssen. Weiterhin müssen Arbeitgeber berücksichtigen, dass neue Gefährdungen durch die Exoskelette entstehen können, beispielsweise durch das zusätzliche Gewicht auf dem Rücken, eine erhöhte Stolpergefahr und Druckbelastungen an einzelnen Stellen. Der positive Nutzen des Einsatzes von Exoskeletten sollte bezogen auf die Tätigkeit von Arbeitnehmenden und die Gegebenheiten im Unternehmen ermittelt werden, beispielsweise durch eine Gefährdungsbeurteilung.

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