Weiterbildung Brandschutzhelfer und Erfahrungsaustausch
Ausbildung nach DGUV Information 205-023
Seminar
26. Oktober 2020
- 28. Oktober 2020
in Augsburg
Zielgruppe
Ausgebildete Brandschutzhelfer
Referenten
- Sicherheitsingenieur & Brandschutzbeauftragter
Inhalte
Sie sind bereits ausgebildeter Brandschutzhelfer und möchten sich mit Gleichgesinnten über vorbeugenden, abwehrenden und organisatorischen Brandschutz austauschen sowie Ihre Kenntnisse auffrischen.
Programmablauf
Auffrischung folgender Inhalte aus dem Seminar Ausbildung zum Brandschutzhelfer sowie Erfahrungsaustausch mit Gleichgesinnten. Vorbeugender Brandschutz
- Rechtliche Grundlagen
- Aufgaben des Brandschutzhelfers
- Brandlehre (Zündquellen, Verbrennungsprozess)
- Brandverhütung und Betrieblicher Brandschutz
- Verhalten im Brandfall, Grundlagen der Evakuierung/Räumung
Abwehrender Brandschutz
- Löschmittel und deren Wirkungsweise
- Brandklassen und Brandarten
- Feuerlöscher (Arten, Beschriftung, Handhabung)
- Löschen von brennenden Personen
Praktische Löschübung und Löschtaktik am Fire-Trainer Teilnehmer: min. 6, max. 15 Teilnehmer
Veranstaltungsort
Gesundheitszentrum Augsburg
Kurzes Geländ 6
86156 Augsburg
Tel.: 0821 810 471 1
Fax: 0821 810 471 802
Bedingungen
Anmeldung:
Die schriftliche Anmeldung erfolgt mit Angaben zu Teilnehmer und Firma. Nach erfolgter Anmeldung erhalten Sie eine Anmeldebestätigung. Schriftliche Stornierungen sowie Umbuchungen können bis 4 Wochen vor Veranstaltungstermin vorgenommen werden. Nach diesem Zeitpunkt und bis zu einer Woche vor Termin werden 50% der Teilnahmegebühren, später die Gesamtgebühr erhoben. Keinerlei Kosten entstehen, wenn ein Ersatzteilnehmer angemeldet wird.
Ausnahmen:
Änderungen und Verlegungen der Veranstaltung bleiben der BAD GmbH vorbehalten. In Ausnahmefällen kann es daher zu einer Änderung bei Inhalt und Ablauf der Veranstaltung sowie dem Einsatz von Dozenten gegenüber der Ausschreibung kommen. Der Gesamtcharakter der Veranstaltung bleibt gewahrt.
Die BAD GmbH ist berechtigt, Veranstaltungen wegen der Verhinderung und Erkrankung von Dozenten, aufgrund höherer Gewalt oder mangels ausreichender Anmeldungen abzusagen. Im letzten Fall wird die Mitteilung über den Ausfall der Veranstaltung spätestens zwei Wochen vor dem Termin erfolgen. Die Teilnehmer werden über die Absage der Veranstaltung unverzüglich unterrichtet und erhalten bereits gezahlte Gebühren rückerstattet.