Webinar NW: BEM in Zeiten von Corona
Webinar
14. Juli 2020
- 15. Juli 2020
Zielgruppe
Personaler, Führungskräfte, Personalräte und alle am BEM Interessierte
Referenten
- Dipl.-Psych. Kerstin Hillbrink
Inhalte
Corona hat viel verändert. Auch bei der Umsetzung des BEM gem. § 167 SGB IX:
Geplante Reha-Maßnahmen werden verschoben, die stufenweise Wiedereingliederung wird im HomeOffice durchgeführt, anstelle persönlicher Treffen der BEM-Teams gibt es Videokonferenzen, … Was ist zu bedenken, wie kann es organisiert werden? Manche Unternehmen bieten gar keine BEM-Gespräche mehr an weil sie sich erst einmal neu sortieren müssen. Aber ist das die Lösung?
Wir möchten mit Ihnen ins Gespräch kommen, mögliche Lösungsansätze finden, voneinander lernen und besprechen, wie die Umsetzung des Betrieblichen Eingliederungsmanagement in Zeiten von Corona gelingen kann.
Themen:
· Was hat sich verändert? Welche Herausforderungen sind neu?
· Informationen und Erkenntnisse zu Corona und die Relevanz für Langzeiterkrankte und BEM-Berechtigte.
· Unter welchen Rahmenbedingungen kann ich BEM-Gespräche auch in Corona-Zeiten anbieten?
· Freiwilligkeit und Datenschutz bei digitalen oder telefonischen BEM-Gesprächen – was muss bedacht werden?
· Wie können die neue Arbeitsschutzrichtlinie COVID - 19 und die Gefährdungsbeurteilung COVID – 19 für das BEM genutzt werden?
· Austausch
Kontingentpreise (Firmen und Gruppen) auf Anfrage.
Bedingungen
AGB´s Veranstaltungen
Anmeldung:
Die schriftliche Anmeldung erfolgt mit Angaben zu Teilnehmer und Firma. Nach erfolgter Anmeldung erhalten Sie eine Anmeldebestätigung. Schriftliche Stornierungen sowie Umbuchungen können bis 4 Wochen vor Veranstaltungstermin kostenlos vorgenommen werden. Nach diesem Zeitpunkt und bis zu einer Woche vor Termin werden 50% der Teilnahmegebühren, später die Gesamtgebühr erhoben. Keinerlei Kosten entstehen, wenn ein Ersatzteilnehmer angemeldet wird.
Ausnahmen:
Änderungen und Verlegungen der Veranstaltung bleiben der BAD GmbH vorbehalten. In Ausnahmefällen kann es daher zu einer Änderung bei Inhalt und Ablauf der Veranstaltung sowie dem Einsatz von Dozenten gegenüber der Ausschreibung kommen. Der Gesamtcharakter der Veranstaltung bleibt gewahrt.
Die BAD GmbH ist berechtigt, Veranstaltungen wegen der Verhinderung und Erkrankung von Dozenten, aufgrund höherer Gewalt oder mangels ausreichender Anmeldungen abzusagen. Im letzten Fall wird die Mitteilung über den Ausfall der Veranstaltung spätestens zwei Wochen vor dem Termin erfolgen. Die Teilnehmer werden über die Absage der Veranstaltung unverzüglich unterrichtet und erhalten bereits gezahlte Gebühren rückerstattet.