Unternehmerpflichten und Verantwortung im Arbeitsschutz
Aufbau einer Organisationsstruktur und Übertragung von Pflichten im Arbeits-, Gesundheits- und Brandschutz gemäß ArbSchG, DGUV V1
Vortrag
08. April 2019
10:00 - 12:00 Uhr
in Nürnberg
Zielgruppe
Alle Personen mit Personalverantwortung und betriebliche Vorgesetzte wie z.B. Vorstand, Geschäftsführer, Gebietsleiter, Betriebsleiter
Referenten
- Harald Thieme
Inhalte
Einblicke in die aktuelle Gesetzgebung, Bedeutung und Auswirkungen der Pflichtenübertragung, Sensibilisierung der Teilnehmer im Hinblick auf die zu tragende Verantwortung, Aufzeigen von Instrumenten als Hilfestellung zur Umsetzung im betrieblichen Alltag.
Programmablauf
Verantwortung im Arbeitsschutz soll ernst genommen werden. Kommt es zum schweren Arbeitsunfall mit Personenschaden, ist es oft zu spät.
Wir vermitteln Ihnen das Wissen, welches Ihnen hilft, die Pflichten als Verantwortliche und Verantwortlicher im Arbeitsschutz zu leben und dadurch Ihrer juristischen Fürsorgepflicht gerecht zu werden.
Inhalt
- Gesetzliche Grundlagen/Regelwerke z.B. ArbSchG, BetrSichV, ArbStättV, DGUV Vorschriften, BGR, BGI, BGG
- Pflichten, Verantwortung und Weisungsbefugnis
- Pflichtenübertragung – Was bedeutet das?
- Verantwortung im Unternehmen: Fach- und Führungsverantwortung
- Organisation von Aufgaben und Kompetenzen, Pflichtenübertragung auf gesetzlicher Grundlage Sicherheitsorganisation im Unternehmen Aufbau und Struktur
- Konsequenz Management – Folgen bei Nichtbeachtung betrieblicher Vorgaben Verantwortung im Ernstfall: straf- und zivilrechtliche Haftung, arbeitsrechtliche Konsequenzen
- Diskussion
Teilnehmer
min. 6, max. 16 Teilnehmer
Veranstaltungsort
Gesundheitszentrum Nürnberg
Nopitschstraße 20
90441 Nürnberg
Tel.: 0911/6239380
Fax: 0911/62393820
Bedingungen
Anmeldung:
Die schriftliche Anmeldung erfolgt mit Angaben zu Teilnehmer und Firma. Nach erfolgter Anmeldung erhalten Sie eine Anmeldebestätigung. Schriftliche Stornierungen sowie Umbuchungen können bis 4 Wochen vor Veranstaltungstermin vorgenommen werden. Nach diesem Zeitpunkt und bis zu einer Woche vor Termin werden 50% der Teilnahmegebühren, später die Gesamtgebühr erhoben. Keinerlei Kosten entstehen, wenn ein Ersatzteilnehmer angemeldet wird.
Ausnahmen:
Änderungen und Verlegungen der Veranstaltung bleiben der BAD GmbH vorbehalten. In Ausnahmefällen kann es daher zu einer Änderung bei Inhalt und Ablauf der Veranstaltung sowie dem Einsatz von Dozenten gegenüber der Ausschreibung kommen. Der Gesamtcharakter der Veranstaltung bleibt gewahrt.
Die BAD GmbH ist berechtigt, Veranstaltungen wegen der Verhinderung und Erkrankung von Dozenten, aufgrund höherer Gewalt oder mangels ausreichender Anmeldungen abzusagen. Im letzten Fall wird die Mitteilung über den Ausfall der Veranstaltung spätestens zwei Wochen vor dem Termin erfolgen. Die Teilnehmer werden über die Absage der Veranstaltung unverzüglich unterrichtet und erhalten bereits gezahlte Gebühren rückerstattet.