Unternehmerpflichten und Verantwortung im Arbeitsschutz

Aufbau einer Organisationsstruktur und Übertragung von Pflichten im Arbeits-, Gesundheits- und Brandschutz gemäß ArbSchG, DGUV V1

  • Arbeitsschutz
  • Arbeitssicherheit
Scales of justice and Gavel on wooden table and Lawyer or Judge working with agreement in Courtroom, Justice and Law concept

Vortrag

07. November 2019
- 08. November 2019

in München

299,00 €zzgl. MwSt.

Zielgruppe

Alle Personen mit Personalverantwortung und betriebliche Vorgesetzte wie z.B. Vorstand, Geschäftsführer, Gebietsleiter, Betriebsleiter, Standortleiter, Abteilungsleiter, Teamleiter, Meister und Vorarbeiter.

Referenten

  • Daniel Golling

Inhalte

Verantwortung im Arbeitsschutz soll ernst genommen werden. Kommt es zu einem schweren Arbeitsunfall mit Personenschaden, ist es oft zu spät.
Wir vermitteln Ihnen das Wissen, welches Ihnen hilft die Pflichten als Verantwortliche und Verantwortlicher im Arbeitsschutz zu leben und dadurch Ihrer juristischen Fürsorgepflicht gerecht zu werden.

Programmablauf

Inhalt
> Gesetzliche Grundlagen / Regelwerke z.B.
   ArbSchG, BetrSichV, ArbStättV, DGUV Vorschriften,
   BGR, BGI, BGG
> Pflichten, Verantwortung und Weisungsbefugnis
> Pflichtenübertragung – Was bedeutet das?
> Verantwortung im Unternehmen: Fach- und
   Führungsverantwortung
> Organisation von Aufgaben und Kompetenzen,
   Pflichtenübertragung auf gesetzlicher Grundlage
> Sicherheitsorganisation im Unternehmen –
   Aufbau und Struktur
> Konsequenz Management – Folgen bei
   Nichtbeachtung betrieblicher Vorgaben
> Verantwortung im Ernstfall: Straf- und zivilrechtliche
   Haftung, arbeitsrechtliche Konsequenzen
> Diskussion

Veranstaltungsort

Gesundheitszentrum München-Süd

Grünwalder Str. 1
81547 München
Tel.: 089/697994-30
Fax: 089 697994 590

Routenplaner

Bedingungen

AGB´s Veranstaltungen

Anmeldung:
Die schriftliche Anmeldung erfolgt mit Angaben zu Teilnehmer und Firma. Nach erfolgter Anmeldung erhalten Sie eine Anmeldebestätigung. Schriftliche Stornierungen sowie Umbuchungen können bis 4 Wochen vor Veranstaltungstermin vorgenommen werden. Nach diesem Zeitpunkt und bis zu einer Woche vor Termin werden 50% der Teilnahmegebühren, später die Gesamtgebühr erhoben. Keinerlei Kosten entstehen, wenn ein Ersatzteilnehmer angemeldet wird.

Ausnahmen:
Änderungen und Verlegungen der Veranstaltung bleiben der BAD GmbH vorbehalten. In Ausnahmefällen kann es daher zu einer Änderung bei Inhalt und Ablauf der Veranstaltung sowie dem Einsatz von Dozenten gegenüber der Ausschreibung kommen. Der Gesamtcharakter der Veranstaltung bleibt gewahrt.
Die BAD GmbH ist berechtigt, Veranstaltungen wegen der Verhinderung und Erkrankung von Dozenten, aufgrund höherer Gewalt oder mangels ausreichender Anmeldungen abzusagen. Im letzten Fall wird die Mitteilung über den Ausfall der Veranstaltung spätestens zwei Wochen vor dem Termin erfolgen. Die Teilnehmer werden über die Absage der Veranstaltung unverzüglich unterrichtet und erhalten bereits gezahlte Gebühren rückerstattet.