Unternehmerpflichten und Verantwortung im Arbeitsschutz

Aufbau einer Organisationsstruktur und Übertragung von Pflichten im Arbeits-, Gesundheits- und Brandschutz gemäß ArbSchG, DGUV V1

  • Arbeitsmedizin
  • Arbeitsschutz
  • Arbeitssicherheit
  • Gesundheit

Vortrag

21. November 2019
- 22. November 2019

in Bayreuth

69,00 €zzgl. MwSt.

Ihre Kontaktperson

Silke Tauchen

Tel. 0921 759 860
Fax 0921 560 250

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Zielgruppe

Alle Personen mit Personalverantwortung und betriebliche Vorgesetzte wie z.B. Vorstand, Geschäftsführer, Gebietsleiter, Betriebsleiter

Referenten

  • Fachkraft für Arbeitssicherheit
  • Thomas Matthes
  • Thomas Matthes

Inhalte

Verantwortung im Arbeitsschutz soll ernst genommen werden. Kommt es zum schweren Arbeitsunfall mit Personenschaden, ist es oft zu spät. Wir vermitteln Ihnen das Wissen, welches Ihnen hilft die Pflichten als Verantwortliche und Verantwortlicher im Arbeitsschutz zu leben und dadurch Ihrer Fürsorgepflicht gerecht zu werden.

Programmablauf

Inhalt

  • Gesetzliche Grundlagen / Regelwerke z.B. ArbSchG, BetrSichV, ArbStättV, DGUV Vorschriften, BGR, BGI, BGG
  • Pflichten, Verantwortung und Weisungsbefugnis
  • Pflichtenübertragung – Was bedeutet das?
  • Verantwortung im Unternehmen: Fach- und Führungsverantwortung
  • Organisation von Aufgaben und Kompetenzen, Pflichtenübertragung auf gesetzlicher Grundlage
  • Sicherheitsorganisation im Unternehmen – Aufbau und Struktur
  • Konsequenz Management – Folgen bei Nichtbeachtung betrieblicher Vorgaben
  • Verantwortung im Ernstfall: straf- und zivilrechtliche Haftung, arbeitsrechtliche Konsequenzen
  • Diskussion

Ziel

Einblicke in die aktuelle Gesetzgebung, Bedeutung und Auswirkungen der Pflichtenübertragung, Sensibilisierung der Teilnehmer im Hinblick auf die zu tragende Verantwortung, Aufzeigen von Instrumenten als Hilfestellung zur Umsetzung im betrieblichen Alltag

Veranstaltungsort

BAD Zentrum Bayreuth

Kulmbacher Str. 11
95445 Bayreuth
Tel.: 0921/759860

Routenplaner

Bedingungen

Anmeldung:

Die schriftliche Anmeldung erfolgt mit Angaben zu Teilnehmer und Firma. Nach erfolgter Anmeldung erhalten Sie eine Anmeldebestätigung. Schriftliche Stornierungen sowie Umbuchungen können bis 4 Wochen vor Veranstaltungstermin vorgenommen werden. Nach diesem Zeitpunkt und bis zu einer Woche vor Termin werden 50% der Teilnahmegebühren, später die Gesamtgebühr erhoben. Keinerlei Kosten entstehen, wenn ein Ersatzteilnehmer angemeldet wird.

Ausnahmen:

Änderungen und Verlegungen der  Veranstaltung bleiben der BAD GmbH vorbehalten. In Ausnahmefällen kann es daher zu einer Änderung bei Inhalt und Ablauf der Veranstaltung sowie dem Einsatz von Dozenten gegenüber der Ausschreibung kommen. Der Gesamtcharakter der Veranstaltung bleibt gewahrt.

Die BAD GmbH ist berechtigt, Veranstaltungen wegen der Verhinderung und Erkrankung von Dozenten, aufgrund höherer Gewalt oder mangels ausreichender Anmeldungen abzusagen. Im letzten Fall wird die Mitteilung über den Ausfall der Veranstaltung spätestens zwei Wochen vor dem Termin erfolgen. Die Teilnehmer werden über die Absage der Veranstaltung unverzüglich unterrichtet und erhalten bereits gezahlte Gebühren rückerstattet.

Verrechnung in Einsatzzeiten

Die Kosten können für BAD Kunden auch mit Ihrer BAD Einsatzzeit verrechnet werden. Bitte sprechen Sie uns an.