Sicherheit von Regalen - interne Regalinspektion

Technik

  • Arbeitssicherheit
  • Sicherheit

Webinar

03. Mai 2022
- 10. Mai 2022

98,00 €zzgl. MwSt.

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Eine Frau mit hellbraunen Haaren schaut lächelnd in die Kamera.
Manuela Schröder

Tel. 07071 9227 81
Fax 07071 92 27 27

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Zielgruppe

Arbeitgeber und/oder Personen (wie Lagerverantwortliche), die wöchentliche Regalinspektionen in dessen Auftrag durchführen.

Referenten

  • Hans-Jochen Hägele

Inhalte

Grundlage für die Bau- und Ausrüstungsbestimmungen von Regalen ist das Produktsicherheitsgesetz (ProdSG). Für kraftbetriebene Regale gilt zusätzlich die 9. Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (Maschinenverordnung), mit der die Maschinenrichtlinie in deutsches Recht umgesetzt wurde. Für den Betrieb und die Prüfung ist die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) anzuwenden.

Nach Betriebssicherheitsverordnung sind Regale in regelmäßigen Abständen durch eine befähigte Person zu prüfen, nach DIN EN 15636 wird dabei zwischen wöchentlicher Sichtkontrolle und jährlicher Experteninspektion durch einen Regalprüfer unterschieden.

Wir vermitteln Ihnen in diesem Webinar neben der systematischen Vorgehensweise bei der wöchentlichen Regalinspektion auch die inhaltlichen Anforderungen an Inspektion und Dokumentation, die rechtlichen Anforderungen standhält.

Programmablauf

Das moderne Arbeitsschutzverständnis und die rechtlichen Grundlagen

 

  •         Grundlagen Gesetze
  •         Prüfungsarten
  •         Wöchentliche Inspektion
  •         Bewertung von Schäden
  •         Dokumentation

Bedingungen

AGB´s Veranstaltungen

Anmeldung:
Die schriftliche Anmeldung erfolgt mit Angaben zu Teilnehmenden und Firma. Nach erfolgter Anmeldung erhalten Sie eine Anmeldebestätigung. Schriftliche Stornierungen sowie Umbuchungen können bis 4 Wochen vor Veranstaltungstermin kostenlos vorgenommen werden. Nach diesem Zeitpunkt und bis zu einer Woche vor Termin werden 50% der Teilnahmegebühren, später die Gesamtgebühr erhoben. Keinerlei Kosten entstehen, wenn ein Ersatzteilnehmer/in angemeldet wird.

Ausnahmen:
Änderungen und Verlegungen der Veranstaltung bleiben der BAD GmbH vorbehalten. In Ausnahmefällen kann es daher zu einer Änderung bei Inhalt und Ablauf der Veranstaltung sowie dem Einsatz von Dozenten gegenüber der Ausschreibung kommen. Der Gesamtcharakter der Veranstaltung bleibt gewahrt.
Die BAD GmbH ist berechtigt, Veranstaltungen wegen der Verhinderung und Erkrankung von Dozenten, aufgrund höherer Gewalt oder mangels ausreichender Anmeldungen abzusagen. Im letzten Fall wird die Mitteilung über den Ausfall der Veranstaltung spätestens zwei Wochen vor dem Termin erfolgen. Die Teilnehmer werden über die Absage der Veranstaltung unverzüglich unterrichtet und erhalten bereits gezahlte Gebühren rückerstattet.