Sensibilisierung für Psychische Erste Hilfe im Unternehmen
Unterstützung im Umgang mit psychisch auffälligen Mitarbeitenden
Workshop
10. Dezember 2019
- 31. Dezember 2019
in Tauberbischofsheim
Zielgruppe
Beschäftigte
Inhalte
Psychische Beanspruchungen von Mitarbeitenden können auch am Arbeitsplatz sichtbar werden. Unabhängig davon, ob es sich um psychische Auffälligkeiten, individuelle Krisen oder behandlungsbedürftige psychische Erkrankungen handelt, wirken sie sich auf die Leistung und das Verhalten der Betroffenen aus und beeinflussen die Zusammenarbeit im Team. Auch belastende Ereignisse am Arbeitsplatz können Mitarbeitende erschüttern und im schlimmsten Fall traumatisieren (z. B. Arbeitsunfälle, Überfälle, Tod am Arbeitsplatz, Bedrohungssituationen). In diesem Workshop werden die Teilnehmenden für die Bedeutung der Psychischen Ersten Hilfe in Unternehmen sensibilisiert, lernen betriebliche Extremsituationen kennen und werden mit den verschiedenen Unterstützungskonzepten vertraut gemacht. Die betriebliche psychologische Erstbetreuung ist die möglichst unmittelbar nach der belastenden Situation stattfindende gezielte Ansprache, Begleitung und Unterstützung von Betroffenen. Durch dieses vom Arbeitgeber angebotene psychosoziale Unterstützungsangebot werden akute Stressreaktionen abgeschwächt und psychische Langzeitfolgen vorgebeugt. Die Teilnehmenden werden außerdem mit möglichen psychischen Auffälligkeiten und deren Auswirkungen am Arbeitsplatz vertraut gemacht. Verschiedene Anlässe sowie angemessene Gesprächsstrategien werden besprochen und praktisch erprobt. Die Arbeit an konkreten Fallbeispielen aus dem beruflichen Alltag sorgt für einen größtmöglichen Praxistransfer.
Der Nutzen für Ihr Unternehmen:
Die Teilnehmenden…
erhalten einen ersten Einblick in die zentralen Anwendungsmöglichkeiten der Psychischen Ersten Hilfe in Unternehmen und erfahren wie diese wirkt.
lernen, belastete Menschen zu erken-nen.
lernen passende Unterstützungsangebote kennen und können zur Annahme psychosozialer Beratung ermutigen.
Inhalte des Workshops
Anlässe für Psychische Erste Hilfe: Psychische Auffälligkeiten am Arbeitsplatz und belastende Ereignisse
Basiswissen von möglichen Belastungsreaktionen und psychischen Erkrankungen
Gestaltung von Gesprächen mit psychisch belastenden Mitarbeitenden
Einbindung von interner und externer Unterstützung
Selbstfürsorge
HINWEIS: Zur Qualifizierung von „Betrieblichen psychologischen Erstbetreuenden“ (bpE) in Unternehmen und Organisationen ist unsere zweitägige Schulung auf Grundlage der DGUV Standards notwendig! Sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gerne.
Die Kosten können für BAD-Kunden auch mit Ihrer BAD-Einsatzzeit verrechnet werden. Bitte sprechen Sie uns an.
Mindestteilnehmerzahl: 6 Personen; Höchstteilnehmerzahl: 12 Personen
Für Verpflegung wird gesorgt.
Veranstaltungsort
Gesundheitszentrum Tauberbischofsheim
Kapellenstraße 31a
97941 Tauberbischofsheim
Tel.: 09341/92650
Fax: 09341/926520
Bedingungen
AGB´s Veranstaltungen
Anmeldung:
Die schriftliche Anmeldung erfolgt mit Angaben zu Teilnehmer und Firma. Nach erfolgter Anmeldung erhalten Sie eine Anmeldebestätigung. Schriftliche Stornierungen sowie Umbuchungen können bis 4 Wochen vor Veranstaltungstermin kostenlos vorgenommen werden. Nach diesem Zeitpunkt und bis zu einer Woche vor Termin werden 50% der Teilnahmegebühren, später die Gesamtgebühr erhoben. Keinerlei Kosten entstehen, wenn ein Ersatzteilnehmer angemeldet wird.
Ausnahmen:
Änderungen und Verlegungen der Veranstaltung bleiben der BAD GmbH vorbehalten. In Ausnahmefällen kann es daher zu einer Änderung bei Inhalt und Ablauf der Veranstaltung sowie dem Einsatz von Dozenten gegenüber der Ausschreibung kommen. Der Gesamtcharakter der Veranstaltung bleibt gewahrt.
Die BAD GmbH ist berechtigt, Veranstaltungen wegen der Verhinderung und Erkrankung von Dozenten, aufgrund höherer Gewalt oder mangels ausreichender Anmeldungen abzusagen. Im letzten Fall wird die Mitteilung über den Ausfall der Veranstaltung spätestens zwei Wochen vor dem Termin erfolgen. Die Teilnehmer werden über die Absage der Veranstaltung unverzüglich unterrichtet und erhalten bereits gezahlte Gebühren rückerstattet.