Schulung zum betrieblichen psychologischen Erstbetreuenden (bpE) nach traumatischen Ereignissen

Ausbildung für Mitarbeitende auf Grundlage der DGUV

  • Betriebliche Gesundheitsförderung
  • Betriebliches Eingliederungsmanagement
  • Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen
  • Gesundheitsmanagement
  • Mitarbeiter- und Führungskräfteberatung

Workshop

15. Dezember 2020
- 15. Februar 2021

in Hamburg

420,00 €zzgl. MwSt.

Ihre Kontaktperson

Christoph Gehl

Tel. 0431 220031 402

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Zielgruppe

  • Mitarbeitende, die Interesse haben, als betriebliche psychologische Erstbetreuende eingesetzt zu werden

Referenten

  • Silke Panzau

Inhalte

Diese Ausbildung für Mitarbeitende orientiert sich an den DGUV-Standards in der betrieblichen psychologischen Erstbetreuung.

Jederzeit können wir mit belastenden Ereignissen konfrontiert werden, die uns kurz- oder langfristig „aus der Bahn“ werfen – auch am Arbeitsplatz. Beispiele hierfür sind: verbale Angriffe z. B. im Kundenkontakt, körperliche Gewalt oder Gewaltandrohung, Raubüberfall, Überfall auf dem Arbeitsweg, Arbeitsunfall, Tod am Arbeitsplatz oder Suizid. Für den Fall, dass ein Extremereignis auftritt, kann durch den Einsatz der betrieblichen psychologischen Erstbetreuung die Folgen für die Betroffenen so gering wie möglich gehalten werden. Grundlage für die Planung und Steuerung dieser betrieblichen Aktivitäten ist die Gefährdungsbeurteilung nach Arbeitsschutzgesetz. Die betriebliche psychologische Erstbetreuung (bpE) stellt hierbei eine wichtige sekundärpräventive Maßnahme im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach potenziell traumatisierenden Ereignissen im Unternehmen dar. Die betrieblichen psychologischen Erstbetreuenden können durch gezielte sensible Ansprache, Begleitung und Unterstützung von Betroffenen akute Belastungsanzeichen bei den Betroffenen wirksam reduzieren, denn durch Anteilnahme, Zuwendung und aktives Zuhören hochbelasteter Menschen kann viel erreicht werden. Diese Maßnahme trägt dazu bei, möglichen psychischen Langzeitfolgen, wie beispielsweise Traumafolgestörungen, frühzeitig entgegen zu wirken, u.a. indem passende Unterstützung eingeleitet wird.

Diese Veranstaltung ist auf maximal 16 Teilnehmende begrenzt und wird eventuell den zum Veranstaltungsdatum aktuellen Empfehlungen nach digital durchgeführt.

Falls Sie Informationen zur Verankerung und Kommunikation des Einsatzes betrieblicher psychischer Ersthelfer wünschen, sprechen Sie uns gerne an. Wir beraten und begleiten im gesamten Prozess der Implementierung in vorhandene Strukturen.

Programmablauf

  • Betriebliche Extremereignisse und Aufgaben der bpE
  • Grundwissen zu Stress-/Belastungsreaktionen, Traumafolgestörungen und psychischen Erkrankungen
  • Vermittlung und Training geeigneter Gesprächsmethoden
  • Psychohygiene und eigene Sicherheit
  • Grundwissen zu rechtlichen Grundlagen
  • Kenntnisse über externe Rettungskette und Prozesse

Veranstaltungsort

Vertrieb & Accountmanagement 1

Nagelsweg 37
20097 Hamburg
Tel.: 040 4191790
Fax: 040/41917910

Routenplaner

Bedingungen

AGB´s Veranstaltungen

Anmeldung:
Die schriftliche Anmeldung erfolgt mit Angaben zu Teilnehmer und Firma. Nach erfolgter Anmeldung erhalten Sie eine Anmeldebestätigung. Schriftliche Stornierungen sowie Umbuchungen können bis 4 Wochen vor Veranstaltungstermin kostenlos vorgenommen werden. Nach diesem Zeitpunkt und bis zu einer Woche vor Termin werden 50% der Teilnahmegebühren, später die Gesamtgebühr erhoben. Keinerlei Kosten entstehen, wenn ein Ersatzteilnehmer angemeldet wird. Für BAD-Vertragskunden können die Teilnahmekosten auch mit der BAD-Einsatzzeit verrechnet werden.
Ausnahmen:
Änderungen und Verlegungen der Veranstaltung bleiben der BAD GmbH vorbehalten. In Ausnahmefällen kann es daher zu einer Änderung bei Inhalt und Ablauf der Veranstaltung sowie dem Einsatz von Dozenten gegenüber der Ausschreibung kommen. Der Gesamtcharakter der Veranstaltung bleibt gewahrt.
Die BAD GmbH ist berechtigt, Veranstaltungen wegen der Verhinderung und Erkrankung von Dozenten, aufgrund höherer Gewalt oder mangels ausreichender Anmeldungen abzusagen. Im letzten Fall wird die Mitteilung über den Ausfall der Veranstaltung spätestens zwei Wochen vor dem Termin erfolgen. Die Teilnehmer werden über die Absage der Veranstaltung unverzüglich unterrichtet und erhalten bereits gezahlte Gebühren rückerstattet.