SARS-CoV-2 Arbeitsschutzregel

Gefährdungsbeurteilung COVID 19

  • Arbeitsmedizin
  • Arbeitsschutz
  • Arbeitssicherheit
  • Gefährdungsbeurteilung

Webinar

14. Dezember 2020
14:00 - 15:00 Uhr

Ausgebucht

Referenten

  • Dipl.-Chemiker Volker Steinmann
  • Hannes Kleinschmidt

Inhalte

►Bitte beachten Sie:
Die Zugangsdaten zum Webinar werden einen Tag vor der Veranstaltung per E-Mail versendet.

Sicherheit und Gesundheitsschutz haben oberste Priorität, wenn es um die Wiederaufnahme des Geschäftsbetriebes in Zeiten der Corona-Pandemie geht. Die erforderlichen Maßnahmen werden durch den bundesweiten SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard sowie durch die seit August 2020 gültige Arbeitsschutzregel definiert.

Die neue SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel richtet sich an alle für den Arbeits- und Gesundheitsschutz verantwortlichen Personen. Sie konkretisiert die bestehenden Maßnahmen aus dem bundeseinheitlichen SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard und bietet mehr Sicherheit und Orientierung. Dadurch wird der Arbeits- und Gesundheitsschutz verbessert und das Infektionsrisiko für Beschäftigte gesenkt. Die richtige Umsetzung erfüllt damit die gesetzlichen Anforderungen.

Programmablauf

In diesem Webinar möchten wir mit Ihnen die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel und Maßnahmen zur Einhaltung dieser Regel vorstellen. Hierbei betrachten wir sowohl die Infektionsgefährdung als auch die psychischen Gefährdungen, den Umgang mit diesen, deren Beurteilung sowie mögliche technische, organisatorische oder personen- und verhaltensbezogene Maßnahmen. Wir möchten unsere Ansätze und Erfahrungen mit Ihnen teilen, als auch im gemeinsamen Austausch mit Ihnen und voneinander lernen.

Bedingungen

AGB´s Veranstaltungen

Anmeldung:
Die schriftliche Anmeldung erfolgt mit Angaben zu Teilnehmer und Firma. Nach erfolgter Anmeldung erhalten Sie eine Anmeldebestätigung. Schriftliche Stornierungen sowie Umbuchungen können bis 4 Wochen vor Veranstaltungstermin kostenlos vorgenommen werden. Nach diesem Zeitpunkt und bis zu einer Woche vor Termin werden 50% der Teilnahmegebühren, später die Gesamtgebühr erhoben. Keinerlei Kosten entstehen, wenn ein Ersatzteilnehmer angemeldet wird.

Ausnahmen:
Änderungen und Verlegungen der Veranstaltung bleiben der BAD GmbH vorbehalten. In Ausnahmefällen kann es daher zu einer Änderung bei Inhalt und Ablauf der Veranstaltung sowie dem Einsatz von Dozenten gegenüber der Ausschreibung kommen. Der Gesamtcharakter der Veranstaltung bleibt gewahrt.
Die BAD GmbH ist berechtigt, Veranstaltungen wegen der Verhinderung und Erkrankung von Dozenten, aufgrund höherer Gewalt oder mangels ausreichender Anmeldungen abzusagen. Im letzten Fall wird die Mitteilung über den Ausfall der Veranstaltung spätestens zwei Wochen vor dem Termin erfolgen. Die Teilnehmer werden über die Absage der Veranstaltung unverzüglich unterrichtet und erhalten bereits gezahlte Gebühren rückerstattet.