Reisemedizin

  • Arbeitsmedizin

Vortrag

17. April 2019
13:00 - 15:00 Uhr

in München

148,00 €zzgl. MwSt.

Zielgruppe

Unternehmerinnen und Unternehmer, Führungskräfte und Beschäftigte, die im Ausland mit besonderen klimatischen Bedingungen eingesetzt werden.

Referenten

  • Sandra Fischer

Inhalte

Vortrag zur Beratung von Führungskräften und Mitarbeitern, welche beruflich im Ausland mit besonderen klimatischen Bedingungen und/oder
Infektionsrisiken tätig sind oder tätig sein werden. Vorstellung der berufsgenossenschaftlichen Grundsatzuntersuchung: „Arbeitsaufenthalt im
Ausland unter besonderen klimatischen und gesundheitlichen Belastungen“ als Pflichtvorsorge gemäß der ArbMedVV. Weitergabe von Informationen zur arbeitsmedizinischen Pflichtvorsorge G35 (Notwendigkeit? Wann sollte die Untersuchung stattfinden? Umfang?). Vermittlung von Information über Gefahren und Risiken bei beruflichem Einsatz im Ausland im Hinblick auf das jeweilige Klima,
die Infektionsgefährdung und auf die individuellen Risiken aufgrund von vorher bestehenden Erkrankungen.

Veranstaltungsort

Gesundheitszentrum München-Süd

Grünwalder Str. 1
81547 München
Tel.: 089/697994-30
Fax: 089 697994 590

Routenplaner

Bedingungen

AGB´s Veranstaltungen

Anmeldung:
Die schriftliche Anmeldung erfolgt mit Angaben zu Teilnehmer und Firma. Nach erfolgter Anmeldung erhalten Sie eine Anmeldebestätigung. Schriftliche Stornierungen sowie Umbuchungen können bis 4 Wochen vor Veranstaltungstermin vorgenommen werden. Nach diesem Zeitpunkt und bis zu einer Woche vor Termin werden 50% der Teilnahmegebühren, später die Gesamtgebühr erhoben. Keinerlei Kosten entstehen, wenn ein Ersatzteilnehmer angemeldet wird.

Ausnahmen:
Änderungen und Verlegungen der Veranstaltung bleiben der BAD GmbH vorbehalten. In Ausnahmefällen kann es daher zu einer Änderung bei Inhalt und Ablauf der Veranstaltung sowie dem Einsatz von Dozenten gegenüber der Ausschreibung kommen. Der Gesamtcharakter der Veranstaltung bleibt gewahrt.
Die BAD GmbH ist berechtigt, Veranstaltungen wegen der Verhinderung und Erkrankung von Dozenten, aufgrund höherer Gewalt oder mangels ausreichender Anmeldungen abzusagen. Im letzten Fall wird die Mitteilung über den Ausfall der Veranstaltung spätestens zwei Wochen vor dem Termin erfolgen. Die Teilnehmer werden über die Absage der Veranstaltung unverzüglich unterrichtet und erhalten bereits gezahlte Gebühren rückerstattet.