Rechtliche Rahmenbedingungen von Einstellungs- und Eignungsuntersuchungen
Rechtliche Kontroversen und Lösungsmöglichkeiten
Vortrag
28. März 2019
15:00 - 17:00 Uhr
in München
Zielgruppe
Arbeitgeber, Führungskräfte, Sicherheitsbeauftragte, Betriebs- und Personalvertretungen sowie andere interessierte Personenkreise
Inhalte
Das Thema Eignungsuntersuchungen wird immer noch kontrovers diskutiert. Insbesondere stellt sich hier regelmäßig die Frage der rechtlichen Zulässigkeit.
Dies betrifft auch Untersuchungen anlässlich von Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten („G25“) und Arbeiten mit Absturzgefahr („G46“).
Programmablauf
> Abgrenzung Eignungsuntersuchung und
Vorsorgeuntersuchung/Vorsorgemaßnahme
> Rechtliche Problematik
> Einstellungsuntersuchungen
> Untersuchungen aus besonderem Anlass
> Routinemäßige Eignungsuntersuchungen
> Rechtlicher Rahmen für Untersuchungsinhalte
> Mitwirkungspflichten der Beschäftigten
Veranstaltungsort
Gesundheitszentrum München-Süd
Grünwalder Str. 1
81547 München
Tel.: 089/697994-30
Fax: 089 697994 590
Bedingungen
AGB´s Veranstaltungen
Anmeldung:
Die schriftliche Anmeldung erfolgt mit Angaben zu Teilnehmer und Firma. Nach erfolgter Anmeldung erhalten Sie eine Anmeldebestätigung. Schriftliche Stornierungen sowie Umbuchungen können bis 4 Wochen vor Veranstaltungstermin vorgenommen werden. Nach diesem Zeitpunkt und bis zu einer Woche vor Termin werden 50% der Teilnahmegebühren, später die Gesamtgebühr erhoben. Keinerlei Kosten entstehen, wenn ein Ersatzteilnehmer angemeldet wird.
Ausnahmen:
Änderungen und Verlegungen der Veranstaltung bleiben der BAD GmbH vorbehalten. In Ausnahmefällen kann es daher zu einer Änderung bei Inhalt und Ablauf der Veranstaltung sowie dem Einsatz von Dozenten gegenüber der Ausschreibung kommen. Der Gesamtcharakter der Veranstaltung bleibt gewahrt.
Die BAD GmbH ist berechtigt, Veranstaltungen wegen der Verhinderung und Erkrankung von Dozenten, aufgrund höherer Gewalt oder mangels ausreichender Anmeldungen abzusagen. Im letzten Fall wird die Mitteilung über den Ausfall der Veranstaltung spätestens zwei Wochen vor dem Termin erfolgen. Die Teilnehmer werden über die Absage der Veranstaltung unverzüglich unterrichtet und erhalten bereits gezahlte Gebühren rückerstattet.