Rechtliche Grundlagen von arbeitsmedizinischen Untersuchungen

  • Arbeitsmedizin
  • Gesundheit
  • Personal

Vortrag

02. Juli 2019
14:00 - 15:30 Uhr

in Bayreuth

69,00 €zzgl. MwSt.

Ihre Kontaktperson

Silke Tauchen

Tel. 0921 759 860
Fax 0921 560 250

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Zielgruppe

Führungskräfte und Personalverantwortliche, Sicherheitsbeauftragte und Betriebsräte

Referenten

  • Johanna Steppert
  • Fachärztin für Betriebsmedizin

Inhalte

Arbeitsmedizinische Vorsorgemaßnahmen und Untersuchungen (z. B. G37) sind kaum noch aus einem Betrieb wegzudenken. Das Seminar „Rechtliche Grundlagen von arbeitsmedizinischen Untersuchungen der Mitarbeiter“ vermittelt das notwendige Basiswissen in Bezug auf die arbeitsmedizinische Vorsorge, Eignungsuntersuchungen und Untersuchungen nach dem Mutterschutzrecht. Insbesondere wird hier auf die Pflichten des Arbeitgebers und der Beschäftigten eingegangen. Auch wird das entsprechende Bescheinigungswesen zu den Untersuchungen erläutert.

Programmablauf

Inhalt

  • Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV)
  • Grundlagen von Eignungsuntersuchungen

Veranstaltungsort

BAD Zentrum Bayreuth

Kulmbacher Str. 11
95445 Bayreuth
Tel.: 0921/759860

Routenplaner

Bedingungen

Anmeldung:

Die schriftliche Anmeldung erfolgt mit Angaben zu Teilnehmer und Firma. Nach erfolgter Anmeldung erhalten Sie eine Anmeldebestätigung. Schriftliche Stornierungen sowie Umbuchungen können bis 4 Wochen vor Veranstaltungstermin vorgenommen werden. Nach diesem Zeitpunkt und bis zu einer Woche vor Termin werden 50% der Teilnahmegebühren, später die Gesamtgebühr erhoben. Keinerlei Kosten entstehen, wenn ein Ersatzteilnehmer angemeldet wird.
 

Ausnahmen:

Änderungen und Verlegungen der  Veranstaltung bleiben der BAD GmbH vorbehalten. In Ausnahmefällen kann es daher zu einer Änderung bei Inhalt und Ablauf der Veranstaltung sowie dem Einsatz von Dozenten gegenüber der Ausschreibung kommen. Der Gesamtcharakter der Veranstaltung bleibt gewahrt.

Die BAD GmbH ist berechtigt, Veranstaltungen wegen der Verhinderung und Erkrankung von Dozenten, aufgrund höherer Gewalt oder mangels ausreichender Anmeldungen abzusagen. Im letzten Fall wird die Mitteilung über den Ausfall der Veranstaltung spätestens zwei Wochen vor dem Termin erfolgen. Die Teilnehmer werden über die Absage der Veranstaltung unverzüglich unterrichtet und erhalten bereits gezahlte Gebühren rückerstattet.

Verrechnung in Einsatzzeiten

Die Kosten können für BAD Kunden auch mit Ihrer BAD Einsatzzeit verrechnet werden. Bitte sprechen Sie uns an.