Psychische Erste Hilfe (PEH) im Unternehmen

KOMPETENZENTWICKLUNG: GESUNDHEITSFÖRDERUNG UND PERSONALENTWICKLUNG

  • Arbeitsmedizin
  • Arbeitssicherheit
  • Betriebliche Gesundheitsförderung
  • Gesundheit
  • Gesundheitsmanagement
  • Mitarbeiter- und Führungskräfteberatung
  • Personal
  • Sicherheit

Workshop

10. Juli 2020
- 11. Juli 2020

in Stuttgart

125,00 €zzgl. MwSt.

Ihre Kontaktperson

Sylvia Miersch

Tel. 07071 - 9227-84
Fax 07071 - 9227-27

E-Mail senden

Zielgruppe

  • Führungskräfte aus allen Bereichen
    Personalverantwortliche
  • Mitarbeiter aus dem Gesundheits- und Arbeitsschutz
  • Betriebsrat und Schwerbehindertenvertretung

Referenten

    Antje Schmidtke
  • Antje Schmidtke

Inhalte

Psychische Erste Hilfe (PEH) im Unternehmen
Unterstützung im Umgang mit psychisch auffälligen Mitarbeitenden

In diesem Workshop werden die Teilnehmenden für die Bedeutung der Psychischen Ersten Hilfe in Unternehmen sensibilisiert, lernen betriebliche Extremsituationen kennen und werden mit den verschiedenen Unterstützungskonzepten vertraut gemacht. Die betriebliche psychologische Erstbetreuung ist die möglichst unmittelbar nach der belastenden Situation stattfindende gezielte Ansprache, Begleitung und Unterstützung von Betroffenen. Durch dieses vom Arbeitgeber angebotene psychosoziale Unterstützungsangebot werden akute Stressreaktionen abgeschwächt und psychische Langzeitfolgen vorgebeugt.

Anlass:    Psychische Beanspruchungen von Mitarbeitenden können auch am Arbeitsplatz sichtbar werden. Unabhängig davon, ob es sich um psychische Auffälligkeiten, individuelle Krisen oder behandlungsbedürftige psychische Erkrankungen handelt, wirken sie sich auf die Leistung und das Verhalten der Betroffenen aus und beeinflussen die Zusammenarbeit im Team. Auch belastende Ereignisse am Arbeitsplatz können Mitarbeitende erschüttern und im schlimmsten Fall traumatisieren (z. B. Arbeitsunfälle, Überfälle, Tod am Arbeitsplatz, Bedrohungssituationen).

Ziel:   Die Teilnehmenden…

  • erhalten einen ersten Einblick in die zentralen Anwendungsmöglichkeiten der Psychischen Ersten Hilfe in Unternehmen und erfahren wie diese wirkt.
  • lernen, belastete Menschen zu erkennen.
  • lernen passende Unterstützungsangebote kennen und können zur Annahme psychosozialer Beratung ermutigen.

Programmablauf

Im Einzelnen werden folgende Themen behandelt:

  • Anlässe für Psychische Erste Hilfe: Psychische Auffälligkeiten am Arbeitsplatz und belastende Ereignisse
  • Basiswissen von möglichen Belastungsreaktionen und psychischen Erkrankungen
  • Gestaltung von Gesprächen mit psychisch belastenden Mitarbeitenden
  • Einbindung von interner und externer Unterstützung
  • Selbstfürsorge

 

Wir bieten diesen Workshop auch als firmenspezifische Inhouseschulung an.

Bei BAD-Kunden kann die Abrechnung über den bestehenden Betreuungsvertrag erfolgen. Bitte sprechen Sie uns an!

Veranstaltungsort

Gesundheitszentrum Stuttgart

Schockenriedstr. 8 C
70565 Stuttgart
Tel.: 0711 22 04 59 200
Fax: 0711 22 04 59 900

Routenplaner

Bedingungen

AGB´s Veranstaltungen

Anmeldung:
Die schriftliche Anmeldung erfolgt mit Angaben zu Teilnehmer und Firma. Nach erfolgter Anmeldung erhalten Sie eine Anmeldebestätigung. Schriftliche Stornierungen sowie Umbuchungen können bis 4 Wochen vor Veranstaltungstermin kostenlos vorgenommen werden. Nach diesem Zeitpunkt und bis zu einer Woche vor Termin werden 50% der Teilnahmegebühren, später die Gesamtgebühr erhoben. Keinerlei Kosten entstehen, wenn ein Ersatzteilnehmer angemeldet wird.

Ausnahmen:
Änderungen und Verlegungen der Veranstaltung bleiben der BAD GmbH vorbehalten. In Ausnahmefällen kann es daher zu einer Änderung bei Inhalt und Ablauf der Veranstaltung sowie dem Einsatz von Dozenten gegenüber der Ausschreibung kommen. Der Gesamtcharakter der Veranstaltung bleibt gewahrt.
Die BAD GmbH ist berechtigt, Veranstaltungen wegen der Verhinderung und Erkrankung von Dozenten, aufgrund höherer Gewalt oder mangels ausreichender Anmeldungen abzusagen. Im letzten Fall wird die Mitteilung über den Ausfall der Veranstaltung spätestens zwei Wochen vor dem Termin erfolgen. Die Teilnehmer werden über die Absage der Veranstaltung unverzüglich unterrichtet und erhalten bereits gezahlte Gebühren rückerstattet.