Mutterschutz in Kindertagesstätten

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  • Gesundheitsmanagement
  • Gesundheit
  • Personal

Vortrag

27. Februar 2019
09:30 - 11:30 Uhr

in Braunschweig

89,00 €zzgl. MwSt.

Ihre Kontaktperson

Doreen Andersson

Tel. 0391 610 9460 - 15
Fax 0391 610 9460 - 20

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Zielgruppe

Mitarbeiter und Leiter von Kindertagesstätten sowie die Träger der entsprechenden Einrichtungen

Referenten

  • Claudia Stille

Inhalte

--- Termin auf Anfrage ---

Gerade in der Kinderbetreuung sind werdende Mütter spezifischen Gefahren ausgesetzt, die zur Schädigung des ungeborenen Kindes führen können. In erster Linie gilt dies für Infektionen, die von den betreuten Kindern potenziell auf ihre Kontaktpersonen übertragen werden. Ob und für welche Phasen der Schwangerschaft deshalb ein Beschäftigungsverbot auszusprechen ist, hängt ganz von der individuellen Gefährdung der werdenden Mutter ab.

Wenn Sie die wesentlichen Bestimmungen kennen, wird Ihnen die korrekte Umsetzung des Mutterschutzgesetzes in Einrichtungen der Kinderbetreuung keine Schwierigkeiten bereiten. Dazu soll dieses Seminar den Grundstein legen

Programmablauf

  • Gesetzliche Grundlagen des Mutterschutzes (Mutterschutzgesetz 2018)
  • Unterscheidung zwischen betrieblichem und individuellem  Beschäftigungsverbot sowie Abgrenzung zur Arbeitsunfähigkeit
  • Relevante Infektionen, Übertragungswege und Prävention
  • Individuelle Gefährdungsbeurteilung

    Teilnehmer: max. 20 Teilnehmer (min. 5 Teilnehmer) Die Kosten können für BAD Kunden auch mit Ihrer BAD Einsatzzeit verrechnet werden.

    Veranstaltungsort

    Gesundheitszentrum Braunschweig

    Trautenaustraße 10
    38114 Braunschweig
    Tel.: 0531 580938-0
    Fax: 0531/580938-10

    Routenplaner

    Bedingungen

    AGB´s Veranstaltungen

    Anmeldung:
    Die schriftliche Anmeldung erfolgt mit Angaben zu Teilnehmer und Firma. Nach erfolgter Anmeldung erhalten Sie eine Anmeldebestätigung. Schriftliche Stornierungen sowie Umbuchungen können bis 4 Wochen vor Veranstaltungstermin kostenlos vorgenommen werden. Nach diesem Zeitpunkt und bis zu einer Woche vor Termin werden 50% der Teilnahmegebühren, später die Gesamtgebühr erhoben. Keinerlei Kosten entstehen, wenn ein Ersatzteilnehmer angemeldet wird.

    Ausnahmen:
    Änderungen und Verlegungen der Veranstaltung bleiben der BAD GmbH vorbehalten. In Ausnahmefällen kann es daher zu einer Änderung bei Inhalt und Ablauf der Veranstaltung sowie dem Einsatz von Dozenten gegenüber der Ausschreibung kommen. Der Gesamtcharakter der Veranstaltung bleibt gewahrt.
    Die BAD GmbH ist berechtigt, Veranstaltungen wegen der Verhinderung und Erkrankung von Dozenten, aufgrund höherer Gewalt oder mangels ausreichender Anmeldungen abzusagen. Im letzten Fall wird die Mitteilung über den Ausfall der Veranstaltung spätestens zwei Wochen vor dem Termin erfolgen. Die Teilnehmer werden über die Absage der Veranstaltung unverzüglich unterrichtet und erhalten bereits gezahlte Gebühren rückerstattet.